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Aktuelles November 2010

Deutscher Franchise-Verband übernimmt Deutsches Franchise-Institut

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) mit Sitz in Berlin übernimmt die Bildungseinrichtung Deutsches Franchise-Institut (DFI). „Wir bündeln die auf beiden Seiten vorhandenen Kompetenzen und bieten fundiertes Wissen aus einer Hand", sagt Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV und zugleich neuer Geschäftsführer des DFI. Auch künftig, so Brodersen weiter, werden aktuelle und qualitativ hochwertige Seminare angeboten.
Das DFI zählt seit seiner Gründung vor 20 Jahren zu einer der führenden Bildungseinrichtung in der deutschen Franchise-Wirtschaft. Das Seminarangebot ist nach Unternehmensangaben gezielt auf den Ausbau und Aufbau von Franchise-Systemen ausgerichtet und behandelt mitunter Themen wie Rechtsprechung, Finanzierung und Controlling. Insbesondere die "Schule des Franchising" habe sich als Basisseminar für angehende Franchise-Geber sowie für neue Mitarbeiter etabliert.
Der DFV repräsentiert rund ein Drittel der in Deutschland aktiven Franchise-Systeme und vertritt die Interessen der deutschen Franchise-Wirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. Im Jahr 2009 erwirtschafteten laut DFV rund 980 Franchise-Geber gemeinsam mit circa 61.000 Franchise-Nehmern etwa 44 Milliarden Euro Umsatz.

Nielsen: Werbemarkt wächst weiter

Der deutsche Bruttowerbemarkt erholt sich weiter. Laut aktuellen Daten von Nielsen steigerten die Werbungtreibenden ihren Bruttowerbedruck von Januar bis September 2010 gegenüber dem Vorjahr um fast 11 Prozent bzw. 1,7 Milliarden Euro auf knapp 17,2 Milliarden Euro.
Die kontinuierliche Steigerung in diesem Jahr hält auch im dritten Quartal an. Während das erste Quartal 2010 mit einem Plus von 8,7 Prozent abschloss, folgte das zweite Quartal mit plus 10,6 Prozent und das dritte Quartal mit einem eindrucksvollen Plus von 13,5 Prozent. Als bislang werbestärkster Monat in diesem Jahr wurde von Nielsen der September mit einem Bruttowerbedruck in Höhe von plus 15,2 Prozent identifiziert.
Keine Überraschung zeigt sich bei den Branchen, die in den ersten neun Monaten 2010 gegenüber dem Vorjahresquartal ihren Bruttowerbedruck absolut gesehen am stärksten gesteigert haben: Online-Dienstleistungen (plus 144 Millionen Euro), Unternehmens-Werbung (plus 116 Millionen Euro), Versandhandel (plus 87 Millionen Euro) und E-Commerce (plus 67 Millionen Euro). Während die Online-Händler also sehr deutlich zulegten, reduzierten die klassischen Handelsorganisationen hingegen ihren Bruttowerbedruck um minus 35 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro. Dennoch behaupten sie damit Platz eins im Branchenranking mit dem höchsten Bruttowerbedruck.

Online-Werbung funktioniert auch ohne Klick

Dass auch Display-Werbung funktioniert, zeigt eine Studie des Online-Vermarkterkreises (OVK) des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (Bvdw). Belegt werden konnte sowohl die nachhaltige Wirkung als auch die positive Beeinflussung der Konsumenten durch Display-Werbung im Internet.
Online-Werbung kann demnach sowohl das Markenimage als auch das markenspezifische Onlineverhalten positiv beeinflussen. Die Studie "Display-Werbung wirkt implizit!" des OVK wurde online über einen Zeitraum von vier Wochen mit 1.000 Webnutzern durchgeführt. Basis der Untersuchung waren Kampagnen der Marken Mini, Opel, Philips, Lg, Maggi, Nesquik, Otto und Rewe, platziert auf 24 der reichweitestärksten deutschen Online-Portale, mit unterschiedlichsten Themenbereichen und Nutzungssituationen.

Mittelständler hinken digitalen Trends hinterher

Kleine und mittelständische Unternehmen investieren einen Großteil des Werbebudgets weiterhin in gedruckte Medien – während deutsche Verbraucher vermehrt im Internet nach Informationen suchen. Nachholbedarf besteht außerdem bei den Online-Basics, denn nur knapp die Hälfte der KMU verfügen über eine eigene Homepage.
Dies ist das Ergebnis einer Umfrage von Psyma Research im Auftrag des Multichannel-Anbieters Telegate. Demnach werden 75 Prozent des für Werbung zur Verfügung stehenden Budgets in traditionelle Maßnahmen investiert. Befragt wurden Handwerksunternehmen sowie Firmen aus den Branchen Immobilien- und Versicherungsmakler, Gastronomie und Hotellerie.
Laut einer weiteren Befragung, die die Gesellschaft für Konsumforschung (Gfk) im gleichen Zeitraum unter 2.000 Verbrauchern durchgeführt hatte, informieren sich die meisten Deutschen jedoch im Internet. Um Kontaktdaten und Informationen über Unternehmen zu recherchieren, gehen 44 Prozent zunächst online, bevor sie Telefon- und Branchenbücher in die Hand nehmen. Printmedien verlieren im Jahresvergleich 15 Prozent und werden nur noch in 38 Prozent der Fälle genutzt. Während auch die Telefonauskunft sowie CD-ROMs und andere Softwarelösungen nur noch einen Marktanteil von sechs beziehungsweise sieben Prozent erzielen können, hat sich die Nutzung mobiler Auskunftsdienste im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Mit 58 Millionen Suchanfragen konnten sie ihren Marktanteil innerhalb kürzester Zeit auf fünf Prozent ausbauen.
Über die Relevanz einer eigenen Internetpräsenz sind sich die Unternehmen dennoch bewusst. Denn 94 Prozent der Befragten gaben an, die Firmenwebsite zu nutzen, um Kunden über ihre Produkte und Dienstleistungen zu informieren. 83 Prozent sehen im Internet außerdem eine Möglichkeit, Neukunden zu gewinnen und immerhin noch 70 Prozent sagen, sie betreiben eine Website, um überhaupt im World Wide Web gefunden zu werden.

Nur wenige Franchise-Geber im Social Web aktiv

Eine aktuelle Pressemitteilung macht auf Ergebnisse einer Online-Befragung von adnatives aufmerksam, wonach das Engagement im Social Web unter Franchisegebern noch nicht besonders ausgeprägt ist.
Nur 16% der Franchisegeber sagten aus, dass sie bereits aktiv Social Media-Marketing betreiben. Rund 52% haben sich kaum oder gar nicht mit diesem Thema beschäftigt.
Wenn Franchisegeber im Social Web aktiv sind, dann am ehesten noch in sozialen Netzwerken wie z.B. die Business-Plattform Xing oder innerhalb von Foren und Portalen. Doch auch hier sind 33% btzw. 45% der befragten Franchisegeber gar nicht aktiv.
Warum sind so wenige im Social Web aktiv? Die beiden am häufigsten genannten Gruppen sind mangelndes Wissen über Online-Marketing und fehlende zeitliche Ressourcen. Diese Aussagen decken sich auch mit Erfahrungen aus Vorträgen und Workshops bei Franchisesystemen zum Thema Online-Marketing und Social Web. Franchisegeber wissen nicht, wie Sie z.B. Blog-, Twitter-, Facebook- oder Xing-Aktivitäten noch in Ihren Geschäftsalltag einbauen sollen, ohne dass andere Geschäftsbereiche vernachlässigt werden. Wenn Interesse an solchen Aktivitäten vorhanden ist, stehen sogleich die Fragen im Raum: Welche Kanäle? Wie intensiv? Mit welcher Strategie? oder zusammengefasst: Wie fange ich an?
Aus Sicht der Franchise-Geber sind auch ihre Partner allenfalls unregelmäßig (38%), größtenteils aber kaum oder gar nicht (zusammen 50%) auf Social Media-Plattformen aktiv. Demgegenüber sind aber 71% der Franchise-Geber der Meinung, das ihre Konsumenten aktiv oder zumindest unregelmäßig auf Social Media-Plattformen aktiv sind.
Einschränkend sei zu erwähnen, dass trotz aktueller Pressenachrichten die Erhebung ein Jahr zurück liegt (November/Dezember 2009). Gerade in den letzten Monaten konnte man beobachten, wie mehr und mehr Franchisesysteme vor allem auf Xing, Twitter und Facebook präsent sind. Zwar ist ein großer Anteil nach wie vor nur unregelmäßig dort aktiv, doch zumindest der Schritt der Anmeldung und gelegentlicher Nachrichten und Dialoge ist bei manchen Systemen seitdem erfolgt. Außerdem ist die Zahl der Antworten zur Befragung im Vergleich zur Gesamtzahl an Franchisesystemen vergleichsweise gering: 50 Franchisegeber haben sich an der Online-Befragung beteiligt. Einzelne Fragen wurden nur von knapp mehr als 40 Systemen beantwortet.(Quelle Stefan Kessler)

Young & Rubicam: Internet-Marken werden wichtiger

Die populärsten Marken der Deutschen kommen verstärkt aus dem Internet-Bereich. Das hat der "Brandasset Valuator" von Young & Rubicam gezeigt.
Laut dieser Erhebung war die populärste Marke im vergangenen Jahr Ebay, gefolgt von Google und Youtube. Auch der vierte Platz wird von einem Webunternehmen belegt: Amazon. Die stärkste Marke ist Lego, gefolgt von Aldi, Ikea, Coca-Cola und Tempo. Ritter Sport belegt den sechsten Platz, mit Google rangiert die erste Internetmarke auf dem siebten Platz. Die weiteren Plätze der Top Ten belegen Nivea, Haribo und Milka.

Digitaler Dialog: Ohne E-Mails, Fans und Follower geht nichts

Um alle Konsumenten im Internet zu erreichen, müssen Marketingverantwortliche die verschiedenen Online-Kanäle parallel nutzen. Zu diesem Ergebnis kommt die internationale Studie „Europäischer Social Media und E-Mail Monitor“ des Technologieanbieters E-Circle.
Hintergrund: Die Initiatoren der Studie bemängeln, dass Marketer E-Mail und Social Media noch immer als konkurrierende Kanäle betrachten und Kampagnen dementsprechend falsch aufbauen. Denn, so das Ergebnis der Befragung, die Kanäle werden zwar unterschiedlich, jedoch keinesfalls isoliert voneinander genutzt. Heute sind bereits 61 Prozent der Deutschen über ein soziales Netzwerk erreichbar, 27 Prozent informieren sich dort auch über Produkte und Unternehmen. Bislang sind jedoch nur 15 Prozent auch Fans oder Follower eines Firmenprofils. 36 Prozent der Konsumenten sind hingegen ausschließlich über Newsletter werblich erreichbar, da sie Soziale Netzwerke bislang noch nicht nutzen. Marketingverantwortliche schaffen es deshalb nur mit einer ganzheitlichen Strategie, die E-Mail und Social Media miteinander verbindet, alle potenziellen Kunden zu erreichen.
Deutsche Social-Media-Nutzer sind durchschnittlich in zwei Netzwerken aktiv, wobei die bevorzugte Plattform in der Regel täglich genutzt wird. Bei der Nutzungsintensität liegen derzeit Facebook, VZ-Netzwerke sowie Wer-kennt-wen auf den vorderen Plätzen. Damit haben diese drei Netzwerke rein statistisch gesehen, das größte Multiplikatorpotenzial und die höchste virale Reichweite. In Bezug auf Nutzung und Verbreitung liegt demnach Twitter noch weit zurück, doch die Studie konnte beweisen, dass diejenigen Nutzer (13 Prozent), die sich hier bewegen, besonders gerne und häufig zwitschern.
Viele Nutzer (55 Prozent) betrachten ihre Profile in sozialen Netzwerken als privaten Raum und reagieren deshalb negativ auf Werbung. Firmenprofile und E-Mail-Marketing kommen hingegen besser an. Rund 40 Prozent finden beispielsweise Fanpages interessant und informativ und ein gutes Drittel sogar sympathisch sowie unterhaltsam. Werbung via E-Mail-Newsletter wird laut der Erhebung der höchste Informationswert zugesprochen (42 Prozent) und 36 Prozent können nur via Newsletter erreicht werden.
Die Ergebnisse basieren auf einer Befragung von 1.000 Personen in den sechs größten europäischen Märkten für Onlinewerbung Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Italien und Spanien.

Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers: Umfang und Sanktionen

Plaudertaschen sind unterhaltsam, leben aber gefährlich: Wenn ein Arbeitnehmer Interna des Unternehmens ausplaudert, kommt er schnell mit den Pflichten aus seinem Arbeitsverhältnis in Konflikt. Wieviel Offenheit ist erlaubt und ab wann kann der Arbeitgeber einschreiten? 
Im bestehenden Arbeitsverhältnis besteht die Nebenpflicht des Arbeitnehmers zur Verschwiegenheit, die grundsätzlich auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbesteht.
Inhalt der Verschwiegenheitspflicht
Nach allgemeiner Auffassung ist der Arbeitnehmer auch ohne spezielle gesetzliche Regelung verpflichtet, Verschwiegenheit zu wahren im Hinblick auf

  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie
  • nach herrschender Auffassung auch solche vertraulichen Angaben, die vom Arbeitgeber aus berechtigtem betrieblichen Interesse als vertraulich bezeichnet worden sind.   

Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
Unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen versteht man regelmäßig Tatsachen, die

  • im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen,
  • nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind,
  • nicht offenkundig sind,
  • nach dem (ausdrücklich oder konkludent) bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen und
  • an deren Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat. 

Betriebsgeheimnisse betreffen den technischen Betriebsablauf, insbesondere Herstellung und Herstellungsverfahren. Geschäftsgeheimnisse beziehen sich auf den allgemeinen Geschäftsverkehr des Unternehmens.
Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist auch strafrechtlich relevant. Wer als Beschäftigter eines Unternehmens etwa ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihm im Rahmen des Dienstverhältnisses anvertraut worden ist oder zugänglich geworden ist, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an jemanden zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zu Gunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 17 Abs. 1 UWG). § 17 UWG enthält daneben im Zusammenhang mit dem Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen noch weitere Straftatbestände, die teilweise auch noch höhere Strafen vorsehen.
Vertraulich?
Vom Arbeitgeber als „vertrauliche Angaben“ gekennzeichnete Tatsachen, über die Verschwiegenheit zu wahren ist, können grundsätzlich auch persönlichkeitsrelevante Umstände im Zusammenhang mit dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen sein.
Auch die Einbeziehung von (Konzern-)Drittunternehmen kommt je nach den Umständen in Betracht.
Arbeitsvertragliche Vorgaben: nicht immer wirksam
Eine arbeitsvertragliche Erweiterung der Pflicht zur Verschwiegenheit ist allerdings nur soweit denkbar, wie diese Verschwiegenheitspflicht durch berechtigte betriebliche Interessen gerechtfertigt ist.
Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach „sämtliche während der Tätigkeit beim Arbeitgeber bekannt gewordenen geschäftlichen Vorfälle“ geheim zu halten sind, ist unwirksam.
Eine vereinbarte Pflicht zur Geheimhaltung der Vergütung oder anderer Arbeits- oder Aufhebungsvertragsinhalte findet zudem dort ihre Grenzen, wo gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen oder das Interesse des Arbeitnehmers im Einzelfall das Interesse des Arbeitgebers am Stillschweigen überwiegt. Dies muss im jeweiligen Fall geprüft werden.
Sonderfälle
Neben der allgemeinen arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht gibt es für besondere Arbeitnehmergruppe weitere spezielle Geheimhaltungspflichten (z. B. für Betriebsratsmitglieder, § 79 BetrVG; betriebliche Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte, § 96 Abs. 7 SGB IX).
Sanktionen eines Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht
Die Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen stellt – im Einzelfall auch ohne vorangegangene Abmahnung – grundsätzlich einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung dar und ist generell geeignet, eine ordentliche Kündigung nach § 1 KSchG sozial zu rechtfertigen. Auch der Ausspruch einer Verdachtskündigung kommt, vorbehaltlich der Erfüllung ihrer weiteren Voraussetzungen, in Betracht. Daneben ist eine Durchsetzung der Verschwiegenheitspflicht im Wegen einer Unterlassungsklage, in Eilfällen auch durch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung denkbar. Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommt in Frage (ggf. auch im Wege einer Stufenklage).
Whistleblowing
Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die Frage der Pflicht zur Verschwiegenheit im Zusammenhang mit der Offenbarung etwaiger betrieblicher Missstände („Whistleblowing“).
Nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil v. 7.12.2006, 2 AZR 400/05) kann eine kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet, ohne zuvor eine innerbetriebliche Klärung versucht zu haben. Handelt es sich bei den dem Arbeitgeber zur Last gelegten Vorfällen um schwerwiegende Vorwürfe und sind die betreffenden Straftaten vom Arbeitgeber selbst begangen worden, so braucht der Arbeitnehmer, so das BAG, jedoch regelmäßig keinen Versuch der innerbetrieblichen Klärung zu unternehmen.

Tipps für die Telefonakquise

Wer auf den Vertrieb per Telefon setzt, sollte genau wissen, was er dem Kunden zu bieten hat - und das direkt sagen. Denn eine Chance auf den Abschluss hat nur, wer sofort das Interesse seines Gesprächspartners weckt. Ist die Schublade "lästiger Verkäufer" erst einmal geöffnet, geht nichts mehr. Die besten Tipps:

  1. Gut vorbereiten: Je mehr Sie über das Geschäft Ihres Gesprächspartners wissen, um so spezifischer das Angebot. Auf ein ausformuliertes Telefonskript sollten Sie aber verzichten - das wirkt beliebig, wird schnell durchschaut und macht keinen guten Eindruck.
  2. Nutzen bieten: Überlegen Sie sich für jedes Gespräch einige konkrete Nutzenargumente. Fragen Sie sich: Was genau hat dieser Kunde von meinem Angebot? Je früher im Gespräch Sie damit sein Interesse wecken, um so größer sind die Chancen auf einen Abschluss.
  3. Weniger ist Mehr: Nicht die Zahl der geführten Gespräche ist entscheidend - sondern die Zahl der Abschlüsse! Der bessere Verkäufer ist, wer aus fünf Gesprächen zwei Abschlüsse erzielt - und dafür nicht 30 Ansprechpartner "verbrennt".
  4. Beharrlich bleiben, ohne zu nerven: Bedrängen Sie keine Kunden, die im Moment keinen Bedarf haben. Rufen Sie lieber in ein bis zwei Monaten noch einmal an.
  5. Qualität hat einen Preis: Gute Verkäufer sind rar - das gilt auch für die Telefonakquise. Deshalb sollten Sie die Vertriebsmitarbeiter ausführlich schulen, besonders wenn Sie komplexe Produkte vertreiben.

Social Media rückt in den Blickpunkt des Absatzmarketings

Facebook, Twitter & Co. sind in aller Munde und rücken auch im Absatzmarketing immer stärker in den Blickpunkt: So lautet das Ergebnis der aktuellen Repräsentativ-Befragung des POS Trendspiegel unter 276 Marketing- und Einkaufs-Entscheidern aus Handel und Industrie.

Facebook, Twitter und Co. rücken auch im Absatzmarketing immer stärker in den Blickpunkt: So lautet das Ergebnis der aktuellen Repräsentativ-Befragung des POS Trendspiegel unter 276 Marketing- und Einkaufs-Entscheidern aus Handel und Industrie. Auf die aktuelle Frage „Setzen Sie die Instrumente des Social Marketing gezielt zur Absatzförderung ein?“ antworteten 58 Prozent der Befragten mit „Ja“. Weitere 29 Prozent gaben an, das Thema sei „in Planung und werde in Zukunft eine Rolle spielen“. Für nur 14 Prozent der Befragungs-Teilnehmer ist das innovative Vertriebsinstrument (bisher) kein Thema. Die favorisierte Social Media Plattform der Absatzmarketing-Experten ist Facebook. Über 85 Prozent derjenigen, die bereits jetzt aktives Social Media Marketing betreiben, treten über das mit weltweit 500 Millionen Nutzern größte soziale Netzwerk mit ihren Zielgruppen in den Dialog. Auch Twitter, das Business-Netzwerk Xing und unternehmenseigene Firmen-Blogs wurden von den Befragten mehrfach genannt. Die Ergebnisse zeigen laut Studien-Autoren, dass sich immer mehr Absatzmarketing-Experten über die enormen Potenziale sozialer Netzwerke bewusst werden. Während das Thema bei einigen noch Experimentierstatus hat, sind andere schon sehr weit und nutzen soziale Netzwerke bereits erfolgreich als Online-Vertriebskanal. Hier werde es zukünftig darauf ankommen, Social Media Aktivitäten intelligent mit den klassischen Verkaufsmaßnahmen zu vernetzen und so Synergien zu schaffen, die den Absatz nachhaltig ankurbeln

Fan-Shops auf Facebook: Der nächste Schritt im Online-Handel?

Procter&Gamble verkauft in den USA über die Pampers-Fanseite bei Facebook jetzt Windeln. Experten sehen darin den nächsten logischen Schritt im sogenannten Social Commerce.
Bislang war die Arbeitsteilung im Internet klar: Unternehmen vertrieben ihre Waren über den eigenen Online-Shop oder Partnerseiten. In sozialen Netzwerken wie Facebook warben sie auf sogenannten Fanseiten für sich und suchten den Dialog mit Kunden und Interessenten. Der Konzern Procter&Gamble geht nun einen Schritt weiter, wie das Portal Businessinsider.com berichtet: Das Unternehmen hat in die Facebook-Fanseite für seine Windelmarke "Pampers" eine Bestellmöglichkeit integriert. Wer möchte, kann über seinen Amazon-Account gleich Windeln bestellen. Experten sehen darin ein kommendes Geschäftsfeld, nicht nur für Facebook, sondern auch für die Unternehmen, denen sich auf diesem Weg ein neuer Vertriebskanal eröffne.

Gerechtigkeit in Konfliktsituationen und in der Mediation

Die Klärung unterschiedlicher Gerechtigkeitsvorstellungen kann ein Schlüssel zur Lösung von Konflikten sein. Zumindest die bewusste Berücksichtigung der diversen Gerechtigkeitsdimensionen ist für die Mediation notwendig. 

Gerechtigkeit wirkt sich auf das Selbstwertgefühl von Menschen positiv aus. Deshalb ist es wichtig, die verschiedenen Dimensionen von Gerechtigkeit in Verhandlungen, vor allem in konfliktträchtigen, im Blick zu halten. Die empirische Forschung hat nachgewiesen, dass Menschen sogar bereit sind, persönliche Nachteile zu akzeptieren, wenn es denn gerecht zugeht. Gerade in hierarchischen Situationen ist dieser Aspekt zu beachten. Beispielsweise wird der Mitarbeiter, dessen Gehalt willkürlich gekürzt wird, "gerechterweise" seinen inneren Rückzug antreten.
Die Dimensionen der Gerechtigkeit sind:

  • Kommutative Gerechtigkeit: Diese auch als Tauschgerechtigkeit bezeichnete Dimension klärt den Ausgleich von Gütern im weitesten Sinn. Dazu gehören Kaufhandlungen ebenso wie das Strafrecht. Vorausgesetzt wird, dass die Austauschgüter in irgendeiner Weise quantifizierbar sind.
  • Distributive Gerechtigkeit: Auch die Verteilungsgerechtigkeit genannte Dimension knüpft an quantifizierbaren Gütern an und regelt die Verteilung, vor allem weil die Güter normalerweise nur beschränkt vorhanden sind. Es wird unterschieden in die Equity-Regel, die auf vergleichbare Lösungen setzt, die Equality-Regel, die auf Gleichheit setzt, d.h. alle Beteiligten erhalten den gleichen Anteil, die Need-Regel setzt auf die individuelle Bedürftigkeit und schließlich die Anrecht-Regel, die den Status bei der Verteilung berücksichtigt.
    Die beiden genannten Dimensionen liegen in ihren je verschiedenen Ausprägungen auf der Hand, beinhalten allerdings das Problem, dass die Parteien ihre Beurteilung und Bewertung der einzubringenden, bzw. eingebrachten Güter unterschiedlich vornehmen. Deshalb kommt in der Mediation darüber hinaus der
  • Prozeduralen Gerechtigkeit eine hohe Bedeutung zu: positive Faktoren sind die Möglichkeit für alle Parteien, ihre Meinung nennen zu können und Gehör zu finden, alle Regeln gelten für alle gleichermaßen, Unvoreingenommenheit der Entscheidungsträger, korrekte Informationen, Berücksichtigung der persönlichen Werte und dass die Bedürfnisse berücksichtigt werden.
  • Informationale Gerechtigkeit: Sie meint die Qualität und Quantität der Informationen, die den Parteien gegeben und zur Verfügung stehen.
  • Interpersonale Gerechtigkeit: Damit ist die Form des Umgangs miteinander angesprochen, der selbstverständlich respektvoll, freundlich und würdevoll zu sein hat.
Im Mediationsprozess sollte sich folglich in jedem Fall über die differierenden Gerechtigkeitsvorstellungen verständigt und selbstverständlich auf gerechte Bedingungen geachtet werden.  

Eigentlich ist es selbstverständlich, dass in der Gestaltung des Settings der Mediation auf Gerechtigkeit geachtet wird. Jede Mediatorenausbildung legt Wert darauf. Dennoch ist der Hinweis auf die unterschiedlichen Gerechtigkeitsdimensionen und die Methodik des Abgleichs unter den Parteien bedenkenswert.

Impulse veröffentlicht Franchise-Ranking 2010

Das Wirtschaftsmagazin Impulse hat in seiner aktuellen Ausgabe eine neue Rangliste der besten Franchise-Systeme Deutschlands veröffentlicht. Platz 1 des Rankings belegt wie im Vorjahr McDonald's. Auch auf den Plätzen zwei bis vier hat sich wenig geändert. Es wurden lediglich die Plätze getauscht.
Auf Platz zwei findet sich nun der Vorjahresdritte Fressnapf, auf Platz drei das Franchise-System Town & Country Haus (2009: 4). Zwei Systeme landeten auf Platz vier: die SB-Bäckerei-Kette Backwerk (2009: 5) und der Zweitplatzierte des Vorjahres Burger King.
Größere Sprünge nach vorne gelangen u. a. der Immobilienmakler-Kette Re/Max von Platz 37 auf Platz 9 sowie dem Feinkosteinzelhändler Vom Fass, der von Platz 18 auf Rang 8 avanciert. Zu den Verlierern zählen u. a. die Pizza-Delivery-Ketten Hallo Pizza und Joey's Pizza, die von Platz 7 auf Platz 17 bzw. von 6 auf 18 abrutschten. Auch die Sandwichkette Subway schneidet deutlich schlechter als im Vorjahr ab und kommt nach einem achten Platz im Jahr 2009 nun nur noch auf Platz 21. Subway war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Kritik im Zusammenhang mit unzufriedenen Franchise-Nehmern geraten. Neben den Top 100 der gesamten Franchise-Wirtschaft hat Impulse auch Top Ten-Listen einzelner Branchen erstellt.
Bei der Bewertung setzt Impulse auf eine Befragung der Franchise-Geber sowie die Bewertung durch eine Expertenjury. Zu den insgesamt 13 Bewertungskriterien zählen z. B. das Firmenalter, die Partnerzahl, der Umsatz und die Expansionschancen. Wie das Bewertungsverfahren genau funktioniert bzw. wie gewichtet wird, nennt Impulse nicht. Auch wie viele der rund 900 Systeme in Deutschland befragt wurden, wird nicht angeführt.
Die Franchise-Bestenliste sowie weitere Informationen zum Thema Franchising finden sich in der Ausgabe 10/2010 von Impulse. Das Heft ist für 7,50 Euro im Zeitschriftenhandel erhältlich.