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Aktuelles August 2006

Das neue allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG); bisher: Antidiskriminierungsgesetz

Ursprünglich sollte das AGG am 1. August in Kraft treten. Doch dem Bundespräsidenten Horst Köhler ist das Gesetz erst in der 30. KW zugesandt worden. Vom Bundesrat beschlossen wurde es Ende 27. KW.

Die ungeplante "Verschnaufpause" ist für alle Unternehmen eine Chance, sich jetzt gründlich und bedacht vorzubereiten

Es gibt keine Übergangsfristen , weil die Bundesrepublik z. T. bereits seit mehreren Jahren mit der Umsetzung in Verzug ist.
Dieses Gesetz hat bedeutende Auswirkungen auf die Arbeit in jedem Unternehmen .
Jedes Unternehmen, in jeder Größenordnung, ist betroffen – sogar gemeinnützige Vereine.

Das bedeutet für Ihr Unternehmen:
Neue Rechte, neue Pflichten – neue Regeln.

Diese Fragen müssen Sie ab dem 1. September 2006 sicher beantworten:

  1.  Nach    § 12 AGG ist jeder Arbeitgeber gehalten, seine Mitarbeiter in Bezug auf die Gleichbehandlungsmerkmale zu schulen, egal, wie viele er beschäftigt !
  2. Jeder Arbeitgeber muss eine Beschwerdestelle im Unternehmen einrichten
  3. Stellenausschreibungen müssen künftig richtig formuliert werden!
  4. Neuregelungen bei Bewerbungen / Beförderungen
  5. Jede Kündigung muss auf Benachteiligung geprüft werden!
  6. Problemstellungen im täglichen Arbeitsleben
  7. Änderungen in der Gastronomie
  8. Änderungen für Kaufhäuser / Einzelhandel
  9. Rechtlicher Firmen-Check: Rechts- und Personalabteilung müssen alle Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge auf AGG-Verstöße prüfen.

Daher Achtung!
Schadensersatzklagen sind Tür und Tor geöffnet,
wenn Sie zum Beispiel …

  • ... eine Sekretärin einstellen wollen – und alle männlichen
    Bewerber vorab aussortieren
  • .... in Ihrer Stellenanzeige Formulierungen wie diese verwenden:
    »… belastbarer Mitarbeiter zwischen 25 und 40 Jahren gesucht!«
  • ... Arbeitnehmer in Elternzeit nicht bei Gehaltserhöhungen berücksichtigen
  • ... und, und, und.

Informieren Sie sich jetzt und vermeiden Sie Fehler,
die teuer werden können!

Neue Infobroschüre für Erfinder und Kreative

In einer aktualisierten Broschüre über Patente und andere gewerbliche Schutzrechte informiert das Landeswirtschaftsministerium über den Schutz geistigen Eigentums.

Die Broschüre wendet sich mit detaillierten Informationen und weitergehenden Literatur- und Recherchetipps an Unternehmer, Erfinder und kreative Köpfe. In einem Überblick werden die Schutzrechte Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Geschmacksmuster dargestellt. Grundzüge der Vorgehens- und Verfahrensweise werden dabei ebenso geklärt wie Kostenfragen.

Außerdem werden verschiedene Möglichkeiten zur Vorab-Recherche bei Schutzrecht-Anmeldungen vorgestellt. Im Schlussteil finden Interessierte lokale Anlaufstellen und weitere wichtige Adressen. Die Broschüre "Patente und andere gewerbliche Schutzrechte" steht kostenfrei auf den Internet-Seiten des Wirtschaftsministeriums bereit.
Weitere Informationen sind unter www.lfa.de erhältlich.

Gründungszuschuss in vollem Umfang auch bei Gründung während der Sperrzeit!

Nur Tage ist es her, dass der neue Gründungszuschuss zum 1. August in Kraft trat und das Arbeitsministerium in einer Pressemitteilung verlautbarte: "Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist.

Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses ist nicht möglich. Zudem erhalten Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung."

Die große Überraschung: Trotz dieser abschreckenden Aussagen ist eine Förderung auch dann möglich, wenn die Gründung während einer Ruhe- oder Sperrzeit erfolgt. Die Förderung wird zeitlich verzögert – aber in vollem Umfang! – nach dem Ende der Ruhe- beziehungsweise Sperrzeit ausgezahlt.

Wörtlich heißt es dazu in der Durchführungsanweisung zum Gründungszuschuss-Paragraphen: "Nach dem Ablauf von Ruhenszeiträumen gem. §§ 142 bis 144 ist bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Gründungszuschuss gem. § 58 Abs. 1 für die Dauer von neun Monaten zu leisten. Wird die selbständige Tätigkeit bereits während eines Ruhezeitraums gem. §§ 142 bis 144 aufgenommen, wird der Gründungszuschuss erst nach Ablauf dieses Zeitraums geleistet."

Was zuerst als Widerspruch zu den Verlautbarungen des Arbeitsministeriums erscheint, ist bei genauem Lesen schlüssig. Zu den Aussagen der Pressemitteilung im einzelnen:

"Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist."
Kommentar: Tatsächlich ist eine nahtlose Gründung nicht mehr möglich: Mindestens ein Tag muss zwischen Ende des Beschäftigungsverhältnisses und Aufnahme der selbständigen Tätigkeit liegen. Das ist aber ohnehin sinnvoll, weil so ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht, der erst nach vier Jahren verjährt, soweit er nicht vorher schon vollständig aufgebraucht wurde.

"Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses ist nicht möglich."
Kommentar: Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist. Dies ist man aber auch schon nach einem Tag Sperrzeit.

"Zudem erhalten Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündi¬gen, für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung."
Kommentar: Tatsächlich gibt es eine 3-monatige Karenzzeit während der man auf das Anlaufen der Zahlungen warten muss. Aber die Förderung verschiebt sich lediglich nach hinten.

Die dargestellte Interpretation der Gesetzeslage wurde von mehreren Experten unabhängig voneinander bestätigt. Besonders bedanken wollen wir uns in diesem Zusammenhang bei Arne Reyher von der Arbeitsagentur Wolgast, der uns die Entwicklung der Gesetzeslage im Zeitablauf aus der Praxis heraus erläutert hat.

Unsere Empfehlung: Betroffene, die möglichst schon während der Sperrzeit gründen möchten, sollten vor der Gewerbeanmeldung beziehungsweise steuerlichen Anmeldung das Gespräch mit der Arbeitsagentur suchen, auf § 57.31 der Durchführungsanweisung verweisen und sicherstellen, dass der Berater die Regelung in Ihrem Sinne versteht. Bitten Sie den Berater über das Gespräch einen Vermerk anzulegen, so dass Sie ein gewisses Maß an Rechtssicherheit erlangen. Denn Durchführungsanweisungen sind interne Regelungen der Bundesagentur für Arbeit, die für alle Berater verbindlich sind, aber jederzeit geändert werden können. Durch vorherige Rücksprache stehen Sie im Fall einer kurzfristigen Änderung auf der sicheren Seite. ( www.gruendungszuschuss.de )

DFV: Missbrauch der Gründungs-Zuschüsse bedroht Unternehmertum in Deutschland

Das Unternehmertum als Quelle für Wachstum in Deutschland droht zu versiegen: Diesen Schluss zieht nicht nur Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), aus den erschreckenden Ergebnissen des DIHK-Gründerreports 2006 "Existenzgründung in Zeiten von Hartz IV".

Laut Report sind Furcht vor Arbeitslosigkeit und Aussicht auf finanzielle Zuschüsse die Hauptantriebe für Existenzgründer. Auch Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Präsident des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) und selbst seit Jahrzehnten erfolgreicher Unternehmer des Franchise-Systems "Musikschule Fröhlich", sieht die Entwicklung zur Subventions-Mentalität bedenklich: "Aus dem Report müssen ganz klar Konsequenzen gezogen werden. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Beratungsstellen für angehende Existenzgründer dringend eine gründlichere Aufklärungsarbeit leisten müssen."
Der Unternehmer-Nachwuchs verlasse sich laut Fröhlich anscheinend zu sehr auf staatliche Zuschüsse – fehlende Ideen, mangelnde Tatkraft und kaum vorhandener Unternehmergeist führten sehr schnell zum Scheitern. Über 68 Prozent der insgesamt 70.902 Teilnehmer an Gründungsberatungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) hatten als Motiv für ihre Existenzgründung den Ausweg aus der Arbeitslosigkeit gewählt. Die Erfahrungen der IHK mit dem bis 30. Juni 2006 noch staatlich geförderten Subventionierungs-Modell "Ich-AG" belegen, dass ohne unternehmerisches Bewusstsein kaum ein Start in die Selbstständigkeit gelingt. In dem Gründerreport hat die IHK daher bereits entsprechende "Forderungen für mehr Gründungsdynamik" an die Bundesregierung gestellt.
Neben dem Subventions-Missbrauch behindert aber auch die hohe Bürokratie-Belastung für Existenzgründer das deutsche Unternehmertum in seinem Wachstum. "Der DFV setzt sich schon seit Jahren bei der Politik für eine Verbesserung der zu hohen bürokratischen Hürden für Existenzgründer und der unzureichenden Finanzierung des Mittelstands ein. Denn nur so können die vorhandenen Jobmöglichkeiten ausgeschöpft werden", konstatiert DFV-Präsident Fröhlich. Und die sind gerade in der Franchise-Branche riesig: Trotz allgemeiner wirtschaftlicher Stagnation hat die deutsche Franchise-Wirtschaft seit dem 15. September 2004 über 31.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Und ein Ende dieses Aufwärtstrends ist noch nicht in Sicht – im Gegenteil: Der DFV prognostiziert 200.000 neue Arbeitsplätze über Franchise-Unternehmensgründungen bis 2009.
Warum nicht Unterstützung beim Weg in die Selbstständigkeit holen? Gerade für engagierte Existenzgründer, die keine eigene "zündende" Idee haben, bietet Franchising eine hilfreiche Unterstützung beim Start in die Selbstständigkeit: Der Franchise-Nehmer kann von Anfang an von der "schlüsselfertigen Existenz" und den Vorteilen einer Unternehmens-Kooperation profitieren. Bei der Partnerschaft für den gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolg gewinnen beide Seiten: Der Franchise-Geber bringt die bereits eingeführte Marke und das Know-how sowie Vorteile in Marketing, Wettbewerb, Produktivität, Kompetenz und Organisation mit ein. Als selbstständiger Unternehmer vor Ort ermöglicht der Franchise-Unternehmer die optimale Beratung und den Kundenservice.

Studie: Bestandskundschaft ist Unternehmern die liebste

93 Prozent der Unternehmer kümmern sich am liebsten um ihre Bestandskunden.Das ergab eine Studie der Beraterfirma Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit handelsblatt.com und wiwo.de. Die Umfrage wurde unter 547 Führungskräften aller Branchen durchgeführt. Die Ergebnisse: Lieblingskunden der Unternehmer sind demnach einkommensstarke Verbraucher mit 70 Prozent und Senioren mit 55 Prozent der Nennungen.

Das Ziel der Betreuung sei es, die Kundenbindung zu erhöhen und den Preisverfall zu stoppen. Das wollen laut Studie 70 Prozent durch eine stärkere Kundenorientierung bei den Bestandskunden erreichen. Bei den einkommensstarken Verbrauchern sind es drei von fünf Befragten, bei den Senioren immerhin noch die Hälfte. Bestandskunden bekommen laut Studie Sonderkonditionen, exklusive Angebote oder ausgiebige Beratung. Sie erhalten einen Termin direkt beim Filialleiter, müssen sich nicht in der Warteschlange anstellen und erhalten regelmäßig großzügige Rabatte, so die Studie. Die für den Markt wichtigste gesellschaftliche Entwicklung sei für zwei Drittel der Befragten die Vergreisung der Gesellschaft. Deshalb würden Senioren immer wichtigere Kunden. Heute leben laut Steria Mummert Consulting 30 Millionen Männer und Frauen der Generation 50 plus in Deutschland. Im Jahre 2020 würden es bereits 50 Millionen sein.

In Österreich gebe es schon erste Supermärkte für die Generation ab 50 mit Preisschildern im Großdruck, extrabreiten Gängen mit rutschfestem Bodenbelag und Einkaufswagen, die sich in Stühle verwandeln lassen.
(Quelle: mittelstand-direkt)

Städteranking: München gewinnt vor Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf und Mainz

Zum dritten Mal hat die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) zusammen mit der Zeitschrift "WirtschaftsWoche" die erfolgreichste Stadt Deutschlands gekürt.

Die Isarstadt München steht demnach an der Spitze der 50 untersuchten Großstädte, gefolgt von Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf und Mainz. Dresden ist der Aufsteiger des Jahres und gewinnt das Dynamikranking.
Die Städte in Deutschland stehen in einem immer härteren Wettbewerb miteinander, denn sie begreifen sich zunehmend als Serviceeinrichtung für ihre Bürger und Unternehmen: Nur wer besser ist als andere, kann heute im Standortwettbewerb bestehen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und die WirtschaftsWoche haben in ihrem wissenschaftlichen Ranking die 50 einwohnerstärksten Städte Deutschlands untersucht nach 117 ökonomischen und strukturellen Indikatoren wie Produktivität, Bruttoinlandsprodukt oder Ausbildungsplatzdichte.
An der Spitze der Untersuchung liegt weiterhin München vor Frankfurt/Main, Stuttgart und Düsseldorf. Die Studie bewertet anhand von 117 ökonomischen Indikatoren Wohlstand und wirtschaftliche Dynamik. Dresden ist unter den deutschen Großstädten der Aufsteiger des Jahres und damit Sieger im Dynamikranking 2006 der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Im Gesamtranking (Dynamik- plus Niveauranking) konnte sich die sächsische Metropole um 20 Plätze auf den 10. Platz verbessern. In keiner anderen Stadt stiegen Arbeitseinkommen, Bruttoinlandsprodukt und Produktivität in den letzten sechs Jahren so stark wie in der sächsischen Hauptstadt.
(Quelle: Dresdner Wirtschaftsnews)

Bundeskabinett beschließt Mittelstandsinitiative

Das Bundeskabinett hat am 19. Juli 2006 die von Bundesminister Glos vorgelegte Mittelstandsinitiative der Bundesregierung beschlossen. Die Initiative unterstreicht die Bedeutung der mittelständischen Unternehmen für Wachstum und Beschäftigung und enthält alle wesentlichen von der Bundesregierung umgesetzten, auf den Weg gebrachten und geplanten mittelstandsrelevanten Maßnahmen.

Die Mittelstandsinitiative zielt darauf ab, die Wachstumskräfte im Mittelstand zu verstärken, unter anderem durch einen systematischen Abbau von bürokratischen Hemmnissen, die Stärkung der Innovationsfähigkeit des Mittelstandes, die Modernisierung der beruflichen Bildung und die Sicherung des Fachkräfte-Nachwuchses sowie die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten zur Erleichterung der Investitionstätigkeit. Hinzu kommen Maßnahmen zur Unterstützung der außenwirtschaftlichen Aktivitäten, zur Mobilisierung von Wagniskapital und zur Förderung von Existenzgründungen.

Bundesminister Glos: "Wir haben ein Maßnahmenpaket für den Mittelstand geschnürt, das sich sehen lassen kann. Damit unterstützen wir nachhaltig den in den letzten Monaten zu verzeichnenden Aufschwung in der mittelständischen Wirtschaft. Lage und die Stimmung haben sich deutlich verbessert. Dies zeigt nicht nur die positive Entwicklung des Geschäftsklimaindexes des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers, der im Juni 2006 den höchsten Stand seit fünfzehn Jahren erreichte, sondern zum Beispiel auch der kürzlich erschienene Jahresmittelstandsbericht der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand. Er zeigt, dass der Aufschwung nun endlich auch den binnenmarktorientierten Mittelstand erreicht. Dieser "Schwung" wird sich positiv auf Wachstum und Beschäftigung in Deutschland auswirken."

Der Vorstandssprecher der KfW Bankengruppe Hans W. Reich, nahm als Gast an der Sitzung des Bundeskabinetts teil und erläuterte insbesondere die Maßnahmen zur Verbesserung der Mittelstandsfinanzierung.

Die Bundesregierung hat zusammen mit der KfW die Förderangebote des Bundes mittelstandsfreundlich laufend weiter entwickelt. Dieser Prozess wird fortgesetzt. So sollen zum Beispiel die Kreditinstitute bei den Kleinkreditprogrammen für Unternehmen in der Gründungsphase vollständig vom Risiko befreit und die Bearbeitungsverfahren entsprechend gestrafft werden.
Kostenlosen Download gibt es unter Die Mittelstandsinitiative der Bundesregierung - www.bmwi.bund.de