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Aktuelles Januar 2008

Frühjahr 2008: Internationale Franchise-Messe in Barcelona

Vom 3. bis zum 5. April 2008 öffnet in Barcelona die Internationale Fachmesse für Franchising & Lizenzen ihre Türen. Investoren und Unternehmer, Franchise-Geber und Franchise-Interessierte aus aller Welt sollen hier laut den Veranstaltern zusammen kommen.

Im Mittelpunkt der Messe stehen die Themen Franchising , Licensing sowie Dienstleistungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt diesmal auf der Modebranche. Vertreten sein werden zudem Franchise-Geber beispielsweise aus den Bereichen Sport und Gesundheit, Fotografie, Catering und Nahrungsmittel, Immobilien, Weiterbildung, Schmuck, Druck, Büromaterialien, Informationstechnologie, Reinigung oder auch Reisebüros. Mehr über die Messe und Anmeldemöglichkeiten sind unter www.salonbnf.com zu finden

Thesenpapier: Fünf Trends des Jahres 2008

Die Düsseldorfer Mediaagenturgruppe Zenithoptimedia hat sich mit dem Thema „Future of Communication“ im Rahmen eines gleichnamigen Forschungsprojekts intensiv auseinandergesetzt. Dabei wurden die "wichtigsten" aktuellen Gesellschaftstrends identifiziert u.a. "Allzeit bereit", "E-Mensch" und "Egonanie".
„Wer verstehen möchte, wie eine Marke morgen erfolgreich sein kann, braucht ein ganzheitliches Bild", sagt Michael Bohn, Chairman und CEO von ZenithOptimedia. In dem Thesenpapier „E-Mensch trifft Tausendschön" identifiziert er die fünf Trends „Allzeit bereit", „Viele Leben", „E-Mensch", „Tausendschön" und „Egonanie" als Treiber vieler wesentlicher Entwicklungen in Medien und Werbung im kommenden Jahr.

„Gesellschaftliche Entwicklungen prägen das Individuum und beeinflussen seine Mediennutzung. Medien wirken deshalb anders als früher, und entsprechend verändert sich auch die Wirkung der in Medien übermittelten Werbebotschaften." Erfolgreiche Kommunikation sei deshalb nicht nur Sache des Marketings, betont Bohn.

„Unternehmen sollten alle für die Markenführung relevanten Bereiche in die Umsetzung ihrer Kommunikationsstrategie einbeziehen. Denn Investitionen in Werbung sollen sich - wie jede Investition! - lohnen. Kommunikation muss im Sinne eines Return on Investment messbar auf den Wert der Marke einzahlen.

Neues Kreditprogramm für kleinere Gründungsvorhaben

Die KfW Mittelstandsbank fasste ihre beiden Kreditprogramme "StartGeld" und "Mikro-Darlehen" zum 1. Januar 2008 in einem neuen Produkt, dem "KfW-StartGeld", zusammen. Das StartGeld richtet sich an Gründer, kleine Unternehmen und Freiberufler, deren Gesamtfremdfinanzierungsbdarf maximal 50.000 Euro beträgt.

Nachdem die KfW Mittelstandsbank bereits zum 1. Januar des letzten Jahres die Zinsen in diesen beiden Programmen um rund 30 % gesenkt hatte, ist dies ein Schritt, um mehr Transparenz in diesem Produktsegment zu erreichen. Gleichzeitig werden neue Akzente gesetzt, die zu einer Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Gründern und kleinen Unternehmen führen sollen. Insbesondere Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigem Kreditbedarf haben es häufig besonders schwer, eine geeignete Finanzierung zu erhalten.

"Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 1,1 Millionen Gründer den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Unsere Volkswirtschaft ist dringend auf sie angewiesen. Damit gute Ideen und der Mut zum Unternehmertum nicht vorzeitig ausgebremst werden, setzen wir uns besonders für Gründer und den kleinen Mittelstand ein", sagt Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. Die Erneuerungen im Kleinkreditsegment gehören zu der zu Beginn dieses Jahres ins Leben gerufenen KfW-Initiative "Kleiner Mittelstand".

Einige wesentliche Produktmerkmale des "KfW-StartGelds" im Überblick :
Der Kredithöchstbetrag bei einer Laufzeit von fünf bzw. zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren beträgt 50.000 Euro. Eine Antragsstellung ist von der Gründung an bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren möglich; dies gilt auch für eine Gründung Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist. Darüber hinaus ist eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung vorgesehen. Mehrere Gründer können fortan für das gleiche Vorhaben den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen.

Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der KfW-Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten weiterhin eine 80prozentige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig werden seit dem 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank weiter vereinfacht.

Bundesarbeitsgericht warnt: Wettbewerbsverbot bei verfrühter Existenzgründung

Macht sich ein Existenzgründer bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses selbständig, verstößt er unter Umständen gegen ein arbeitsvertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot.

Hat der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutzklage erhoben und stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist, kann er nach § 12 KSchG binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern, wenn er während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist. Dieses Sonderkündigungsrecht steht dem Arbeitnehmer jedoch nicht zu, wenn er sich während des Kündigungsschutzprozesses selbständig gemacht hat. In diesem Fall ist die Erklärung nach § 12 KSchG regelmäßig in eine ordentliche Kündigung zum nächst zulässigen Termin umzudeuten. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht das vertragliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB mit der Folge fort, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit keine Konkurrenztätigkeit ausüben kann. Hieran ändert ein zuvor vom Arbeitgeber nach § 75a HGB erklärter Verzicht auf ein im Arbeitsvertrag vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot nichts.

Der Kläger war als angestellter Steuerberater beim Beklagten beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Beklagten erhob der Kläger Kündigungsschutzklage. Vor Ablauf der Kündigungsfrist verzichtete der Beklagte auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt. Der Kläger erklärte daraufhin gegenüber dem Beklagten, er verweigere die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Unmittelbar nach dieser Erklärung nahm der Kläger seine Tätigkeit als selbständiger Steuerberater auf.

Mit seiner Klage begehrt der Kläger in der Revision noch die Zahlung einer Karenzentschädigung. Er hat geltend gemacht, durch die von ihm erklärte Verweigerung der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei das Arbeitsverhältnis in analoger Anwendung von § 12 KSchG mit sofortiger Wirkung aufgelöst worden. Der Beklagte verlangt im Wege der Widerklage Auskunft über die vom Kläger erzielten Honorare. Er ist der Ansicht, das Arbeitsverhältnis sei nicht mit sofortiger Wirkung beendet worden, sondern habe noch für die Dauer der vereinbarten Kündigungsfrist fortbestanden. In dieser Zeit habe der Kläger gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot verstoßen und damit eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe verwirkt.

Die Vorinstanzen haben die auf Zahlung einer Karenzentschädigung für die Zeit vom Zugang der Nichtfortsetzungserklärung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gerichtete Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben. Die nur für den Kläger zugelassene Revision war erfolglos.

Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 25. Oktober 2007 hervor. (Quelle: www.existenzgruender.de )

KfW-Ausblick: Kreditneugeschäft legt um 4 Prozent zu

Der KfW-Kreditmarktausblick gibt vierteljährlich eine Einschätzung der aktuellen Situation auf dem Kreditmarkt und einen Ausblick auf die Entwicklung der nächsten ein bis zwei Quartale. Finanzmarktkrise beeinflusst Kreditvergabe an Unternehmen bisher kaum. Im 3. Quartal 2007 hat das von der KfW berechnete Kreditneugeschäft der Banken mit inländischen Unternehmen und Selbständigen mit gut 4 Prozent zum Vorjahr (gleitendes Mittel der letzten zwei Quartale) zugelegt. Damit bestätigte sich laut KfW die Erwartung einer dynamischeren Entwicklung des gewerblichen Kreditgeschäfts.

Die Krise an den internationalen Kreditmärkten wirkt sich bislang nicht merklich auf die Unternehmenskreditvergabe in Deutschland aus. In den kommenden zwei Quartalen sollte der Trend einer an Schwung gewinnenden Kreditvergabe anhalten, trotz einer moderaten Straffung der Kreditstandards und Anhebung der Risikomargen. Für das letzte Vierteljahr 2007 prognostizierte die Bank einen Zuwachs des Kreditneugeschäfts zwischen 5 und 9
Prozent zum Vorjahr.
Die Ergebnisse sind unter

http://www.kfw.de/DE_Home/Service/Online_Bibliothek/Research/KfWKreditmarktausblick.jsp auch als PDF-Datei abrufbar

71 Prozent aller EU-Haushalte bis 2013 mit Breitbandanschluss
Die Marktdurchdringung von Breitbandanschlüssen in den privaten Haushalten wird in West-Europa in den kommenden 6 Jahren um 48 Millionen ansteigen – von heute 44 Prozent auf 71 Prozent bis Ende 2013. Das ist ein Ergebnis einer neuen Studie von Forrester Research.
Gleichzeitig wird den Forrester-Ergebnissen zufolge die Nutzung von Dial-up Diensten immer mehr an den Rand gedrängt und nur noch bei 2 Prozent aller Online-Verbindungen liegen. Die Auswirkungen neuer Technologien wie Wimax und FTTH (Lichtleiterverlegung bis in die Wohnung) werden bei lediglich 8 Prozent der Internet-Verbindungen liegen. Die Forrester-Prognose deckt 17 West-Europäische Länder ab und basiert auf Forrester's European Consumer Technographics® Survey. Zu den Höhepunkten der Studie gehören:

Mit einer Breitband-Durchdringung von 85 Prozent aller privaten Haushalte werden die Niederlande und Dänemark 2013 führend sein und Norwegen, Finnland und Schweden werden die Breitband-Dominanz der vergangenen Jahre weiter ausbauen. Großbritannien (derzeit 82 Prozent), Deutschland (72 Prozent) und Frankreich (69 Prozent) werden bis 2013 den Abstand zu den führenden europäischen Nationen in Punkto Breitband-Durchdringung verringern. Italien, Spanien und Portugal werden mit voraussichtlich 58 Prozent, 61 Prozent bzw. 55 Prozent auch Ende 2013 zu den Nachzüglern gehören. Dennoch werden diese Länder im Vergleich zu bereits weiter entwickelten Märkten hohe Wachstumsraten aufweisen

Deutscher Franchise-Verband feiert Jubiläum mit Franchise-Forum

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) lädt anlässlich seines 30-jährigen Bestehens zum Franchise-Forum mit Jubiläums-Gala am 15. und 16. Mai 2008 ein.

Die Veranstaltung in Berlin richtet sich in diesem Jahr erstmals nicht nur an Franchise-Geber und andere Branchenvertreter, sondern auch an Franchise-Nehmer. Zum Programm gehören Vorträge und Diskussionen, Voranmeldungen sind laut DFV ab sofort möglich.

Der Deutsche Franchise-Verband ist seit 1978 zentraler Repräsentant der deutschen Franchise-Wirtschaft und vertritt die Branche auf nationaler und internationaler Ebene. Der DFV sieht sich als Qualitätsgemeinschaft der Franchise-Branche . Mitglieder des Verbands werden bei ihrer Aufnahme überprüft und unterliegen verbindlichen Richtlinien für faires Franchising .