Aktuelles August 2013

So vermeiden Sie Ärger wegen Scheinselbstständigkeit

Die Scheinselbstständigkeit ist offenbar wieder auf dem Vormarsch. Betriebsprüfer melden mehr Beanstandungen. Das Statusfeststellungsverfahren hilft in vielen Fällen, Ärger aus dem Weg zu gehen.

Häufig ist es eine Gratwanderung: Handelt es sich bei einer Neueinstellung um einen Arbeitnehmer oder liegt schon eine selbstständige Tätigkeit vor? Abseits der bewussten Täuschung zur Einsparung von SV-Beiträgen (Scheinselbstständigkeit) sind viele Unternehmen bei einigen Vertragsgestaltungen aber auch unsicher, denn die Abgrenzungskriterien sind fließend. Und wenn dann bei der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung Fehlentscheidungen getroffen werden, hat das früher oder später doch Konsequenzen. Beitragsnachforderungen für mehrere Jahre in die Vergangenheit sind nur ein Beispiel, das schnell auch existenzgefährdenden Umfang annehmen kann.

Antrag auf Statusklärung
Hier gilt es, frühzeitig Rechtssicherheit zu erhalten. Dafür gibt es das Instrument des optionalen Statusfeststellungsverfahrens. Zuständig dafür ist die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), bei der ein entsprechender Antrag gestellt werden kann. Dieser Antrag kann nicht nur vom Auftraggeber/Arbeitgeber gestellt werden, auch der Auftragnehmer/Arbeitnehmer kann auf diesem Wege Klarheit über seinen Versicherungsschutz erlangen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass sich die Beteiligten einig sind oder sich abstimmen; jeder Beteiligte kann zunächst eigenständig und unabhängig das Statusfeststellungsverfahren beantragen. Es liegt allerdings in der Natur der Sache, dass im Verlauf einer Statusklärung dann alle betroffenen Vertragspartner mit einbezogen werden. Auch das von der DRV bereitgestellte Antragsformular geht von einem gemeinsamen Antrag aus; dies ist allerdings nicht zwingend.

Beginn der Versicherungspflicht tritt rückwirkend ein
In dem Antrag ist auch anzugeben, welcher versicherungsrechtliche Status von dem Antragsteller gewünscht wird. Beabsichtigt die Clearingstelle, von dieser Erwartung abzuweichen, wird den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ergibt das Verfahren, dass es sich um einen abhängige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt, beginnt die Versicherungspflicht zur Sozialversicherung erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung der DRV Bund. Das setzt allerdings voraus, dass der Antrag zur Statusklärung innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt worden ist.

Absicherung gegen Krankheitsrisiken
Außerdem muss der Arbeitnehmer dem Zeitpunkt des Beginns zustimmen und es muss für die Zwischenzeit eine Absicherung gegen Krankheitsrisiken und zur Altersvorsorge vorliegen. Diese Absicherung – meist auf privater Versicherungsbasis – muss allerding bereits im Zeitpunkt der Antragstellung auf die Statusklärung bestanden haben. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, beginnt die Versicherungspflicht rückwirkend mit Beginn der Beschäftigung.

Widerspruch mit aufschiebender Wirkung
Wird die Entscheidung der Clearingstelle zur Einordnung als abhängige Beschäftigung nicht akzeptiert, kann ab Bekanntgabe der Entscheidung innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Wichtig zu wissen:
Anders als in sonstigen Fällen im Sozialversicherungsrecht hat der Widerspruch sowie ein ggf. anschließendes Klageverfahren aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass vom Arbeitgeber bis zur endgültigen rechtswirksamen Klärung zunächst vorläufig keine Beiträge zu entrichten und keine Meldungen abzugeben sind. (Quelle: Haufe Online-Redaktion)


Kongress informiert über Markenführung in Social Media

Cross Media, Social Media, Real Time Advertising und Customer Scoring stehen auf der Agenda des 8. wissenschaftlichen Kongresses für Dialogmarketing des DDV. Die Veranstaltung findet am 25. September in Hamburg statt.

Was Meinungsführer über Social Media denken, wird bei der achten Ausgabe des ddv-Kongresses ebenso beleuchtet wie die Rolle sozialer Medien bei der Markenführung sowie die unterschiedlichen Erwartungen von Unternehmen und Verbrauchern an eine Facebook-Seite. Vorträge liefern unter anderem Prof. Dr. Ralf Wagner von der Universität Kassel ("Emotionen im crossmedialen Dialog"), Dr. Stefan Lessmann von der Universität Hamburg ("Customer scoring with machine learning"), Julia Schamari und Prof. Dr. Tobias Schäfers von der EBS Business School ("Consumer Embeddedness – Warum Social Media Engagement alleine nicht ausreicht für erfolgreiche Markenbeziehungen") und Dr. Heike Jochims und Schima Modjbafan von der Fachhochschule Wedel ("Haben Unternehmen und Konsumenten die gleichen Erwartungen an eine Facebook-Seite?"). (Quelle: Haufe Online Redaktion

Interne Kommunikation: Immer mehr Unternehmen setzten auf Social Media

Warum sollte es im Job anders sein, als im Privatem? Wie auch in der Freizeit, wird der Einsatz von sozialen Medien in der Mitarbeiter-Kommunikation immer wichtiger. Mittlerweile greifen 37 Prozent aller deutschen Unternehmen auf entsprechende Plattformen und Dienste zurück. Zu diesem Ergebnis kommt die neueste repräsentative Untersuchung des Hightech-Verbands Bitkom.

Die Studie besagt, dass rund jedes fünfte Unternehmen (21 Prozent) externe soziale Netzwerke (wie Facebook oder Xing) einsetzt. „13 Prozent haben eine soziale Plattform in ihrem internen Netzwerk aufgebaut. Diese bieten häufig vergleichbare Möglichkeiten wie soziale Netzwerke im Web, sind jedoch nur für die eigenen Mitarbeiter zugänglich“, heißt es in der Untersuchung.

Unter diesen Punkt fallen auch speziell für Unternehmen entwickelte Social-Media-Lösungen, wie Yammer oder Jive. Diese Angebote sind nicht-öffentlich und bieten für jede Firma eine eigene Plattform, über die Mitarbeiter miteinander oder mit dem eigenen Unternehmen kommunizieren können. „Im Gegensatz zum klassischen Intranet stehen bei diesen Kollaborations-Werkzeugen in der Regel stärker der Austausch und die Zusammenarbeit im Mittelpunkt. Dadurch ist die Kommunikation innerhalb der Teams häufig dynamischer“, erklärt die Bitkom.

Jedes zehnte Unternehmen soll für die interne Kommunikation auch Blogs einsetzen, die von den Mitarbeitern selbst bespielt werden. Zum Teilen von Fotos und Videos innerhalb einer Company greifen sieben Prozent von ihnen auf öffentliche Online-Dienste wie YouTube oder Flickr zurück. „Der Einsatz von Social-Media-Werkzeugen zur Mitarbeiter-Kommunikation bedeutet häufig einen tiefgreifenden Kulturwandel im Unternehmen. Anstatt nur in eine Richtung zu kommunizieren, findet ein Austausch von Informationen und Meinungen quer durch alle Hierarchie-Ebenen statt“, sagt Catharina van Delden von Bitkom. (Quelle: ethority.de)

SEPA - Unternehmen hören den Weckruf

Ab dem 1. Februar 2014 gelten für Lastschriften und für den Zahlungsverkehr allgemein die Regeln von SEPA (Single European Payment Area). Bislang haben sich deutsche Unternehmen mit der Thematik nicht sehr intensiv beschäftigt, doch jetzt wachen sie auf. Schließlich geht es um ihr Geld.

SEPA ist ein trockenes Thema, aber erfolgsentscheidend für viele Unternehmen. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, hat ab dem 1. Februar 2014 Schwierigkeiten, Geld zu verdienen. umso schockierender waren die Ergebnisse einer Umfrage von Ibi Research von Anfang 2013. Knapp 30 Prozent hatten von SEPA noch nie gehört, weitere 26 Prozent nur vage Vorstellungen von der Thematik.

Das hat sich nun ein wenig verbessert, wie eine Anschlussstudie von Ibi Research zeigt. Demnach haben sich nur noch 22 Prozent der Unternehmen nur ansatzweise mit SEPA auseinandergesetzt. Weniger als vor einem halben Jahr, aber immer noch weiß jedes fünfte Unternehmen in Deutschland nicht, was das Ganze bedeutet. Die Forscher weisen darauf hin, dass es nur noch 150 Arbeitstage bis zum Stichtag sind. Warum SEPA so wichtig ist, erklärt Dr. Ernst Stahl von Ibi Research im Interview mit acquisa.(Quelle: Haufe Online Redaktion)