<

Aktuelles Juli 2009

Datenschutznovelle: Die neuen Regeln im Überblick

Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes schreibt die Einwilligung der Kunden in die Verwendung ihrer Adressdaten zu Werbezwecken vor. Der Bundestag hat aber Ausnahmen beschlossen.

Der Deutsche Dialogmarketing-Verband (DDV) listet die neuen Regeln auf. Demnach dürfen Unternehmen eigenen Angebote bei ihren Bestandskunden weiterhin bewerben. Auch Personen, die sich in der Vergangenheit aktiv für diese Angebote interessiert haben, dürfen mit Werbebriefen angesprochen werden. Die Adressdaten dürfen zudem angereichert werden. Unternehmen können weiterhin Daten aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen wie Telefon- und Adressbüchern für die Kundenansprache nutzen. Im B2B-Geschäft ändert sich nichts, Werbung zwischen Unternehmen bleibt erlaubt, die Daten dürfen um die Namen der Ansprechpartner ergänzt werden, um personalisierte Mailings zu verschicken. Steuerbegünstigte Organisationen dürfen auch nach der Novellierung um Spenden bitten, ebenso Parteien. Wahlwerbung allerdings unterliegt dem Gebot des vorherigen Opt-in.

Anders als von den Parteien anfangs gefordert, wird der Adresshandel nicht verboten, Adressen und Daten können weiter übermittelt werden. Allerdings muss dabei eindeutig hervorgehen, wer die Daten erstmals erhoben hat. Ab dem 1. April 2010 muss die Übermittlung der Daten zudem für zwei Jahre protokolliert werden, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Übermittlung nachzuvollziehen. Die übermittelten Daten dürfen auch zu Werbezwecken verwendet werden, wenn in der Werbung eindeutig erkennbar ist, wer für die Nutzung verantwortlich ist.

Gemischte Reaktionen auf Datenschutznovelle

Die neuen Regeln für den Datenschutz stoßen bei der Wirtschaft auf Skepsis, bei den Verbraucherschützern auf Ablehnung. Wirklich zufrieden zeigt sich nur die Politik.

„Das Gesetz ist der Grundstein für ein verbessertes Datenschutzregime im nicht-öffentlichen Bereich“, heißt es etwa bei der SPD-Bundestagsfraktion. Dadurch, dass Unternehmen die Herkunft der Daten für ihre Werbung offenlegen müssten, werde es eine weitreichende Transparenz bei der Datennutzung geben. „Durch deutlich verbesserte Auskunftsansprüche, Dokumentations- und Informationspflichten, erweiterte Bußgeldtatbestände und eine Stärkung der Datenschutzaufsicht wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffener Bürger gegenüber Unternehmen und anderen privaten Dritten wirksamer geschützt“, erklärt die SPD.

Weniger euphorisch reagiert der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). „Wir erkennen an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien darum bemüht haben, den äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern“, erklärte ein Vertreter des VDZ. „Es ist allerdings fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neu-Leser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt.“ Die nun gesetzlich verankerte Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten könne zu einem starken Rückgang der verfügbaren Adressen führen, meint der VDZ.

Der Deutsche Dialogmarketing-Verband (DDV)  und der Bundesverband des Versandhandels (bvh) kritisieren, dass viele Bestimmungen des überarbeiteten Gesetzes Auslegungssache seien und Unternehmen Rechtsunsicherheit brächten. Dennoch sei das Gesetz ein Kompromiss, mit dem man leben könne.

Ganz anders sehen das die Verbraucherschützer vom Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv). Vzbv-Vorstand Gerd Billen spricht von einem „schwarzen Tag“ für die Verbraucher. „Die Verbraucher wurden von der großen Koalition verschaukelt“, erklärt Billen. „Offensichtlich fehlte den Koalitionsfraktionen der Wille, sich im Interesse der Verbraucher für deren Recht auf Datenschutz einzusetzen.“

Zeit ist Geld

Das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeit regelungen (Flexi II) sieht einige gravierende Änderungen vor.

Bei dem Gesetze sentwurf geht es u.a. um die "Regelung über die Kapitalanlagerestriktion und zum Kapitalerhalt". So sollen nur maximal 20% der in Geld umgewandelten Arbeitszeit en in Aktien oder Aktienfonds angelegt werden dürfen und es wird eine "Werterhaltgarantie" gefordert. Geregelt wird auch die "Portabilität", d.h. dass der Arbeitnehmer sein Wertguthaben auf den neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung übertragen kann bei einem Stellenwechsel. Klargestellt wird zudem, dass es bei dem "Wertguthaben", das ja der Arbeitnehmer anspart, nicht um die flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit geht, sondern um die Freistellung z.B. am Ende des Berufslebens. Festgelegt wird, dass auch geringfügig Beschäftigte ein solches Zeitwertkonto anlegen dürfen. Und schließlich wird ausgeschlossen, dass diese Guthaben in Zeit geführt werden, sie müssen also in Geld "gemessen" werden.

Studie: Pre-Roll-Werbung kommt gut an

70 Prozent der Internetnutzer akzeptieren Werbeclips, die vor Videobeiträgen gezeigt werden. Fast zwei Drittel finden die Spots unterhaltsam und gut gemacht.

Das hat eine Befragung der Forschungsgemeinschaft Zukunft Digital unter 5.000 Web-Usern ergeben. Allerdings sehen sich nur 40 Prozent die Werbung gerne an. Hinsichtlich der Markenbekanntheit hat die Umfrage ergeben, dass diese signifikant gesteigert werden konnte. Die ungestützte Erinnerung lag bei etwa 70 Prozent. Eine entscheidende Rolle für die Wirksamkeit spiele außerdem das Werbeumfeld, so die Forscher. Im Rahmen der Online-Panel-Befragung waren den Probanden Pro-Roll-Werbeclips von Coca Cola, Jögermeister und Intersnack in verschiedenen Umfeldern gezeigt worden, unter anderem Bunte, MSN und Sevenload.

Gfk diagnostiziert Besserung der Kauflaune

Nach einigen Monaten der Stagnation erhellt sich die Stimmung der deutschen Verbraucher leicht. Das vermeldet die Gfk.

Die Konjunktur- und Einkommenserwartungen legen zu. Auch die Anschaffungsneigung verbessert sich noch einmal leicht. Der Gesamtindikator prognostiziert nach revidiert 2,6 Zählern im Juni für Juli 2,9 Punkte. Insgesamt bleibt das Konsumklima aber auf niedrigem Niveau.

Österreichischer Franchise-Verband führt Systemcheck ein

Die Musikschule Fröhlich hat als erstes Franchise-System den Systemcheck des Österreichischen Franchise-Verbandes (ÖFV) durchlaufen und ist für sehr gute Werte bei Systemqualität und Partner-Zufriedenheit ausgezeichnet worden. Der ÖFV hat das Systemcheck-Modell aus Deutschland übernommen.

Der Check beinhaltet eine juristische Prüfung des Franchise-Vertrages und eine Einsichtnahme in das Franchise-Handbuch, eine Beurteilung in den Bereichen Systemkonzept, Produkte/Leistungen, Strategie und Management sowie eine Befragung zur Franchise-Nehmer-Zufriedenheit. Die Musikschule Fröhlich ist seit zehn Jahren in Östereich aktiv. 27 Franchise-Partner unterrichten dort dem Unternehmen zufolge mehr als 1.600 Kinder.

ifo-Geschäftsklima dürfte sich zum dritten Mal in Folge aufhellen

München. Das ifo-Geschäftsklima dürfte sich im Juni den dritten Monat in Folge aufhellen und damit Hoffnungen auf eine baldige konjunkturelle Wende festigen.

Der Ifo-Index ist den dritten
Monat in Folge gestiegen.
Von der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX befragte Volkswirte rechnen mit einem Anstieg von 84,2 Punkten im Vormonat auf 85,1 Punkte. Allgemein sprechen Ökonomen von einer Trendwende beim ifo-Index, wenn die Kennzahl drei Mal nacheinander von ihrem vorherigen Trend abweicht.

Trotz der günstigen Entwicklung des ifo-Index seit April zeigen sich Experten bei der Interpretation noch zurückhaltend. "Bislang signalisieren die Stimmungsindikatoren allenfalls, dass sich die Rezession im Euroraum dem Ende nähert", heißt es bei der Commerzbank. Über die Stärke der anschließenden Erholung sagten die Kennzahlen jedoch noch nichts aus. Zwar sei ein Anstieg der Stimmungsindikatoren eine notwendige, nicht aber eine hinreichende Bedingung für eine konjunkturelle Erholung. "Erst wenn auch die Auftragseingänge eindeutig gedreht haben, kann man mit ziemlicher Sicherheit von einer baldigen Erholung der Wirtschaft ausgehen."

Auch die WestLB gibt sich vorsichtig und verweist auf die hohe Bedeutung der Lage-Einschätzung seitens der befragten Unternehmen. Prinzipiell würde eine bessere Beurteilung der aktuellen Lage zwar die Aussicht auf eine konjunkturelle Stabilisierung erhärten, allerdings sei weder für Juni noch für die Monate danach mit einer spürbaren Erholung dieser Komponente zu rechnen. Mithin dürften das ifo-Geschäftsklima vor allem durch die Erwartungshaltung beflügelt werden.

Neues Urteil: Werbeanrufe nur mit vorheriger Einwilligung

Eine Klausel bei Vertragsabschluss, mit der der Kunde in Werbung per Telefon und Fax einwilligt, reicht nicht aus, um Werbeanrufe zu tätigen. Das hat das Landgericht Hamburg geurteilt.

Beklagte war eine Bank, die unter Berufung auf die Klausel "Ich möchte den Service der H. nutzen, auch telefonisch und/oder per Telefax informiert und beraten zu werden", die Kunden bei Eröffnung eines Girokontos unterschrieben hatten, Kunden zu Werbezwecken angerufen hatte. Das war nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. Die Richter urteilten, dass die beklagte Bank Werbeanrufe bei Androhung eines Ordnungsgelds von maximal 250.000 Euro nicht durchführen dürfe, außer der Kunde habe zuvor in die Anrufe ausdrücklich eingewilligt (Az 315 O 358/08).

Deutsche Arbeitgeber in Europa Spitze

Wo sind die besten Arbeitgeber Europas?

In einer Benchmarkstudie des Forschungsinstituts Great Place to Work wurden die besten Arbeitgeber aus 17 europäischen Ländern ermittelt. Mit 28 kamen mit Abstand die meisten der 100 Spitzenreiter aus Deutschland. Zudem räumten deutsche Firmen auch zwei der fünf Sonderpreise ab, nämlich für faire Vergütung und für Spaß bei der Arbeit. Die Preisträger zeichnet aus, dass sie zwar leistungsorientiert sind, aber Sportsgeist statt Ellenbogenmentalität fördern und ihre Mitarbeiter in Entscheidungen einbeziehen.

Der Blick auf die Sieger der vergangenen Jahre zeigt, dass sich diese Politik lohnt. Die Firmen sind auch in der Krise überdurchschnittlich erfolgreich und stellen in der Regel noch Personal ein. Eine Studie des Bundesarbeitsministeriums belegt auch einen Zusammenhang zwischen Mitarbeiterorientierung und ökonomischem Erfolg.

Twittern für den Sieg

Was Barack Obama kann, können deutsche Politiker auch. Denkste...

Was ein Politiker früher den Leuten auf der Straße erzählte, schreibt er heute von zu Hause oder von seinem Handy bei Facebook oder Twitter ins Internet. Von Obama sagt man, dass sein klarer Sieg auch damit zusammenhängt, dass er weitaus mehr junge Wähler über das Internet hat mobilisieren können als sein Rivale.

Und wo tummeln sich deutsche Politker? Die Grünen bei Twitter, die SPD auf Facebook, die FDP mit Videos auf Youtube. Nur die CDU versucht es mit eigenen Netzangeboten. Allerdings: Wer sich auf den Seiten der Parteien tummelt, sind in der Regel ohnehin Parteigänger, neue Wähler erreichen die Politiker kaum. Was u.a. auch damit zusammenhängt, dass man hierzulande ohnehin keine Politiker direkt wählen kann. Mit anderen Worten: Einen großen Effekt bei Wahlen sollte man nicht erwarten.

Im Oktober: 24. Deutscher-Franchise-Tag in Frankfurt

Das Deutsche Franchise Institut (DFI) lädt am 8. Oktober 2009 zum 24. Deutschen Franchise Tag nach Frankfurt ein. Wie das Bildungsinstitut mitteilt, bietet die Veranstaltung Einsteigern und Franchise-Profis ein Forum für Best Practice, Benchmarking und Networking.

Der Deutsche Franchise Tag soll aktuelle Entwicklungen zeigen, praktische Tipps geben und den Erfahrungsaustausch unter Franchise-Praktikern fördern. Die Veranstaltung findet von 9.00 bis 17.00 Uhr im Mövenpick Hotel Frankfurt City statt. Die Teilnahme kostet 555 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Das aktuelle Programm ist dem Institut zufolge noch in Arbeit. Die Anmeldung kann nach Fertigstellung und Veröffentlichung des Programms erfolgen. Das DFI nimmt bereits Voranmeldungen entgegen, die nach erfolgter Zusendung des Programms und Rücksprache bestätigt werden. Weitere Informationen finden sich unter www.franchise-institut.de .