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Aktuelles Februar 2010

1.  Der BGH stärkt das Widerrufsrecht der Käufer im Online-Handel
2. Das Arbeitsrecht verstößt gegen geltendes EU-Recht ( EuGH)
3. Das Kopplungsverbot Warenverkauf/ Gewinnspiel im UWG ist unzulässig (EuGH)
4. Leitfaden zum Datenschutz
5. Viele Unternehmen sehen Markenführung nicht als strategische Aufgabe
6. Das US-Magazins Entrepreneur veröffentlicht Franchise-Ranking
7. Invasion der Datenpiraten
8. Fachkräfte werden verzweifelt gesucht
9.Österreich: ÖNORM für Franchise-Systeme geplant
10. Beliebt, aber unzulässig: Verdeckte Bonitätsprüfung
11. Tipps für Twitter als Business-Medium
12. Der Mittelstand schaut 2010 optimistischer in die Zukunft
13. Post behält Steuervorteil, aber Ausweitung auf Wettbewerber
14. Die Werbung mit Mehrwertsteuererlass ist wettbewerbswidrig -
eine neue Entscheidung des BGH

15. B2B-E-Mail-Werbung kann Spam sein - ein Urteil

 Der BGH stärkt das Widerrufsrecht der Käufer im Online-Handel
Kunden müssen unmissverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht vom Internethändler  aufklärt werden. Das hat der Bundesgerichtshof gegen einen Ebay-Versandhändler entschieden, nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) .

Wer Waren von einem professionellen Ebay-Händler kauft oder ersteigert, kann den Vertrag innerhalb eines Monats widerrufen und die Ware zurückgeben. Doch das Widerrufsrecht wird nach Beobachtungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands von eBay-Händlern immer wieder durch unklare Formulierungen aufgeweicht.

Zudem müssen auch eine Reihe von Informationspflichten von den Händlern erfüllt werden, bevor die Widerrufsfrist beginnt. So muss z. B. über die Vertragsbedingungen und die technischen Schritte bis zum Vertragsabschluss informiert werden und die Möglichkeit zur  Fehleingaben-Korrektur vorgesehen sein.

Eindeutig und korrekt muss auch eine Klausel sein, die dem Händler Anspruch auf Wertersatz einräumt, falls er die Ware in verschlechtertem Zustand zurück bekommt. So muss der Anbieter klar benennen, in welchen Fällen ein Anspruch auf Wertersatz besteht. Der bloße Gebrauchstest etwa eines Kaffeeautomaten oder das Anprobieren eines Kleidungstückes ist stets erlaubt und kann keinen Anspruch auf Wertersatz auslösen.

Der Bundesgerichtshof stellte klar: Wollen Ebay-Händler sicher gehen, dass rechtlich einwandfreie Widerrufsbelehrungen eingestellt sind, müssen sie die amtliche Musterbelehrung wörtlich und vollständig übernehmen.

BGH, Urteil v. 9.12.2009, Az. VIII ZR 219/08

Das Arbeitsrecht verstößt gegen geltendes EU-Recht ( EuGH)

Die gesetzlichen Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Die Vorschrift, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr sich nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, sei ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters. Einer Angestellten einer Essener Firma für Büromaterial gaben damit die höchsten EU-Richter  Recht: Sie hatte geklagt, weil ihr bei Berücksichtigung der Beschäftigung vor dem 25. Lebensjahr statt einer einmonatige Kündigungsfrist eine viermonatige zugestanden hätte.

Das Kopplungsverbot Warenverkauf/ Gewinnspiel im UWG ist unzulässig (EuGH)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das in Deutschland gültige Kopplungsverbot von Warenverkauf und Gewinnspiel (UWG, (§ 4 Nr. 6)) für unzulässig erklärt sie verstoße gegen europäisches Recht.

Die EuGH stellt in seiner Urteilsbegründung fest, das die Richtlinie 2005/29 über unlautere Geschäftspraktiken nicht einer Werbeform entgegen steht, die Käufer einer Ware die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglicht. Im vorliegenden Fall hatte die Einzelhandelskette Plus 2004 eine Aktion gestartet, bei der Kunden Einkauf-Bonuspunkte erhielten, mit denen sie kostenlos an der Ziehung des deutschen Lottoblocks teilnehmen konnten. gegen diese Aktion klagte die Wettbewerbszentrale, weil sie ihrer Ansicht gegen das Kopplungsverbot laut § 4 Nr. 6 des UWG verstieß. Der EuGH urteilte nun, dass die Aktion von Plus "eindeutig im Rahmen der Geschäftsstrategie" des Unternehmens einfügte und damit völlig im Rahmen der Vorgaben der Richtlinie 2005/29 war (Az C-304/08).

Leitfaden zum Datenschutz

Mit Fragen des Datenschutzes sehen sich Unternehmen konfrontiert, die IT-Aufgaben an externe Dienstleister auslagern. Vom Branchenverband Bitkom wurde nun ein Leitfaden veröffentlicht, um Fragen zum Datenschutz zu beantworten.Das Dokument kann beim Bitkom kostenfrei heruntergeladen werden.. Der Leitfaden enthält unter anderem einen Mustertexte zum Datenschutz. Diese können Unternehmen in Verträge mit Dienstleistern übernehmen.

Viele Unternehmen sehen Markenführung nicht als strategische Aufgabe

Nicht einmal 50 Prozent aller Unternehmen sehen Markenführung als strategische Aufgabe des Managements. Das hat die Studie "Theorie und Praxis der Markenführung" von Wirdesign ergeben.

Lediglich 60 Prozent verfügen über ein Leitbild – wobei nur ein Bruchteil davon (38 Prozent) die Belegschaft erreicht. Dieser Wert fiel seit 2007 um über 20 Prozentpunkte. Gleichzeitig geben über 80 Prozent der Befragten an, als Unternehmen eindeutig positioniert zu sein. Allerdings kennen nur zwei Drittel ihr Image auch.

Gut drei Viertel der Unternehmen verfügen über ein Corporate Design, sehen es allerdings nur zu 62 Prozent als stimmigen Ausdruck der Positionierung – 2007 waren es noch über 80 Prozent. Über 40 Prozent der befragten Unternehmen geben außerdem an, die Verantwortlichen für das Corporate Design weder mit den notwendigen Kompetenzen noch Ressourcen auszustatten. Darüber hinaus empfindet nur die Hälfte der Anwender das Corporate Design als hilfreich. Es verwundert daher kaum, dass rund 43 Prozent das Erscheinungsbild überarbeiten wollen. 

Das US-Magazins Entrepreneur veröffentlicht Franchise-Ranking

Das US-Magazin Entrepreneur hat auch in diesem Jahr wieder sein Ranking von Franchise-Systemen durchgeführt. Das Ergebnis : Die Sandwich-Kette Subway auf Rang 1, gefolgt, wie im letzten Jahr, vom Schnellrestaurant McDonalds. Das in Deutschland bislang nicht vertretene Unternehmen 7-Eleven (Convenience-Store-Bereich), nimmt den dritten Platz ein.

Unter den Top 100 Franchise-Systemen, die auch in Deutschland agieren und in das Ranking einbezogen wurden, mischen  unter anderem Dunkin'Donuts, Pizza Hut,  das Nachhilfe-Institut Kumon oder auch Snap-on Tools sowie das Immobilien-Netzwerk Re/Max mit. In der Auswertung werden Kriterien wie die Startkosten,finanzielle Stärke und Wachstumsraten einbezogen. Die Zufriedenheit mit dem Franchise-Geber oder dessen Führungsqualität werden nicht berücksichtigt. Näheres zum Ranking ist unter unter www.entrepreneur.com nachzulesen.

Invasion der Datenpiraten

Im Netz fischen Netze von Zombierechnern nach Konto- und Kreditkarten. Droht eine Epidemie? 
Der Ladendiebstahl des 21.Jahrhunderts seien "Carding-Straftaten" , sagt das BKA. Kriminelle greifen mit sogenannten Botnetzen  Daten von Kreditkarten und Online-Konten ab. Ferngesteuerte Netze aus Tausenden von Rechnern, deren Besitzer ahnungslos sind, bombardieren das Netz mit mehreren Tausend Spam-Mails pro Stunde, infiziert mit Trojanern und Viren. Jeder vierte deutsche Rechner infiziert ist nach Schätzungen des BKA.
Eine deutsche Kreditkarte mit allen erforderlichen Daten kostet im Netz zehn Euro, ein Online-Konto die Hälfte. Zahlen über die entstandenen Schäden gibt es nicht. Die Kriminalstatistik 2008 weist nur einige zehntausend Betrugsfälle bei Kreditkarten aus, die Anbieter sprechen von einer Quote von fünf Cent pro 100-Euro-Transaktion.Es wird jedoch eine wachsende Nachfrage nach IT-Sicherheit festgestellt.

Fachkräfte werden verzweifelt gesucht

Mitlerweile macht sich die Demografie auf dem Ausbildung smarkt bemerkbar: Die Zahl der neuen Ausbildung sverträge ist rückläufig - und die Wirtschaft legt einen Forderungskatalog vor.  

Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildung sverträge ist zurückgegangen, sogar im zweistelligen Prozentbereich je nach Branche und Region . Besonders in den neuen Bundesländern ist der Grund für viele unbesetzte Lehrstellen die zurückgehenden Schülerzahlen. Verstärkt wird dieser Trend noch von der Wirtschaftskrise: Viele Schulabgänger ziehen jetzt ein Studium einer Ausbildung vor.

Die Wirtschaft hält es für einen Skandal angesichts dieser Entwicklung , dass immer noch acht Prozent der Jugendlichen die Schule ohne einen Abschluss verlassen. Gerade die mangelnde Ausbildung sfähigkeit  dieser Bewerber ist von den Arbeitgebern allein nicht aufzuwiegen.Ein Zusammenschluss von neun Wirtschaftsverbänden (AG Mittelstand) legte deshalb einen Forderungskatalog vor, der bereits in Elternhaus und Kindergarten ansetzt.

Österreich: ÖNORM für Franchise-Systeme geplant

Auf Initiative der Österreichischen Franchise Gesellschaft wird in Österreich der Entwurf einer ÖNORM - vergleichbar der DIN-Zertifizierung in Deutschland - für Franchise-Systeme diskutiert. Wie der Österreichische Franchise-Verband (ÖFV) berichtet, hatte das Österreichische Normeninstitut bereits Mitte Oktober einen Entwurf mit dem Titel „Mindestanforderungen an Franchise-Systeme" veröffentlicht und zur Stellungnahme bis zum 31.12.2009 freigegeben. Ende Januar wird nun das zuständige Komitee erneut zusammentreten und die eingetroffenen Beiträge diskutieren.

Der ÖFV zeigt sich dem Entwurf gegenüber bisher skeptisch, unter anderem, weil er nicht auf die Inhomogenität der Franchise-Systeme mit ihren unterschiedlichen Geschäftsbereichen und Branchen Rücksicht nehme. Der Verband ist Teil des Diskussions-Komitees und will sich trotz seiner Bedenken konstruktiv an der Weiterentwicklung des Entwurfs beteiligen. (Quelle:Franchise PORTAL)

Beliebt, aber unzulässig: Verdeckte Bonitätsprüfung

Dürfen - ohne Wissen und Einwilligung der Kunden - Online-Shop-Betreiber Bonitätsprüfungen auf Basis eigener und fremder Daten vornehmen? Experten sagen: Datenschutzrechtlich sei dies weitgehend unzulässig.

Das Institut für IT-Recht untersucht die Frage, inwieweit verdeckte Bonitätsprüfungen zulässig sind.Man kommt zu dem Ergebnis, dass diese datenschutzrechtlich unzulässig seien. Wenn die Bonität eines Kunden geprüft werden soll, sei dafür vorab die Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Nur in eng definierten Ausnahmefällen seien verdeckte Bonitätsprüfungen zulässig. Bonitätsprüfungen, die gegen Datenschutzgesetze verstoßen, seien bußgeldbewehrt. 

Tipps für Twitter als Business-Medium

Der Microblogging-Dienst Twitter ist weit mehr als eine Plattform, um mitzuteilen, dass man jetzt in die Mittagspause geht. Twitter kann richtig eingesetzt, das Marketing und den Absatz fördern.

Für den richtigen Business-Einsatz von Twitt gibt der Blog Web Worker Daily 62 Tipps. Entscheidend ist vor allem eins: Schaffen Sie Glaubwürdigkeit, indem Sie Ihr Wissen mit anderen teilen. Für Kunden eines Unternehmens kann Twitter  aber auch konkreten Service  bieten: Ist die Firmen-Website kurzfristig nicht erreichbar oder gibt es sonstige Probleme, kann über Twitter in Echtzeit über den Stand der Problemlösung informiert werden. Unternehmen können Kunden, um die Kundenbindung zu erhöhen und überhaupt die Interaktion zu forcieren, über Twitter z.B. zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufrufen. Und schließlich gilt: Unternehmen können Twitter auch als Absatzkanal nutzen, um für Sonderangebote zu werben.

Der Mittelstand schaut 2010 optimistischer in die Zukunft 

nach dem Krisenjahr 2009 macht sich im deutschen Mittelstand wieder Optimismus breit. einer Umfrage zufolge  erwarte  fast ein Drittel der Firmen eine Verbesserung der Wirtschaftslage, berichtete die Union Mittelständischer Unternehmen (UMU). Im vergangenen Jahr waren es nur rund sechs Prozent der Unternehmen. Für die meisten Mittelständler ist Stellenabbau  kein Thema: Rund 80 Prozent der befragten Firmen wollen ihr Personal halten oder sogar neue Mitarbeiter einstellen. Für die Umfrage wurden 4.000 Mittelständler befragt.

Post behält Steuervorteil, aber Ausweitung auf Wettbewerber 

Aus einem Beschluss des Bundeskabinetts geht hervor, das die Deutsche Post  ihren umstrittenen Steuer-Vorteil behält. 

Die Umsatzsteuerbefreiung steht aber künftig auch Wettbewerbern zu, die Post-Universaldienste anbieten. Diese von der EU geforderte Neuregelung soll nach dem 30. Juni 2010 gelten.

Derzeit ist ausschließlich die Deutsche Post bei bestimmten Briefsendungen sowie privat verschickten Paketen von der Mehrwertsteuer von 19 Prozent befreit.   Seit langem pochen Wettbewerber auf eine Gleichbehandlung. Deutschland wurde bereits zu einer Anpassung aufgefordert (Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte bereits Vorgaben gemacht) . Diese wird nun umgesetzt. Dem Staat entgehen durch den Post-Steuervorteil jährlich 500 Millionen Euro.

Die Steuerbefreiung solle «an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts angepasst werden». Post-Universaldienstleistungen,sollen künftig von der Umsatzsteuer befreit sein. «Wer von dieser Befreiung profitieren will, muss den Nutzern einen Universaldienst zur Verfügung stellen, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet», lt. Beschluss.

Die Werbung mit Mehrwertsteuererlass ist wettbewerbswidrig -
eine neue Entscheidung des BGH 

Wer mit einer Rabattaktion "ohne 19 Prozent Mehrwertsteuer wirbt" handelt rechtswidrig, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass sich das Angebot nur auf physisch im Laden vorhanden Waren erstreckt. Das sagt der Bundesgerichtshof.

Der Fall: Die Beklagte für einen Foto- und Videokameramarkt hatte in einem Prospekt mit dem Satz "Nur heute 3. Januar Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer" geworben. Dies galt nur für vorrätige Waren, was bestellt werden musste, war vom Rabatt ausgenommen. Ein Wettbewerbsunternehmen klagte dagegen, weil diese Rabattankündigung wegen des fehlenden Hinweises auf die Einschränkung wettbewerbswidrig gewesen sei (Verstoß gegen das Transparenzgebot). Letztinstanzlich entschied der BGH  im Sinne des Klägers. Begründung: Die Bedingungen der Verkaufsförderungsmaßnahmen müssen bereits in der Werbung genau beschrieben werden  (Az I ZR 195/07).

B2B-E-Mail-Werbung kann Spam sein - ein Urteil

Wer bestehende Geschäftskunden per E-Mail zu Werbezwecken kontaktiert, muss in jedem Fall in jeder E-Mail die Möglichkeit bieten, der Verwendung der Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Ansonsten sind diese Werbe-E-Mails als Spam zu betrachten und damit unzulässig.

Das Landgericht Bonn  hat eine entsprechende Verfügung  erlassen. Ein Verein zur Wahrung gewerblicher Interessen seiner Mitglieder (Kläger), hatte von dem Beklagten, dessen Geschäftskunde der Verein ist, eine E-Mail erhalten. Sie enthielt nicht die nach §7 Abs 3 Ziffer 4 UWG obligatorische Erklärung, dass der Empfänger der Verwendung seiner E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widersprechen könne.  Diese E-Mail wurde vom Kläger beanstandet. Zu Recht, wie das LG Bonn feststellt (Az: 11 O 56/09).