Zum Jahreswechsel gibt es wieder eine ganze Reihe von Rechtsänderungen, unter anderem im Verbraucherschutz, bei neuen Mindestlöhnen, dem Energiesparen und dem Finanzsektor. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Was ändert sich für Rechtsuchende?
Prozesskosten- und Beratungshilfe: Zum 1.1.2014 treten Neuregelungen bei der Prozesskosten- und Beratungshilfe in Kraft. Es ändern sich die Formulare und es verschärfen sich die Vorgaben für die Bewilligung durch eine strengere Überprüfung der Bedürftigkeit. Das bisherige Recht bleibt anzuwenden, wenn eine Partei vor dem 1.1.2014 für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe beantragt hat. Eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung gilt dabei als besonderer Rechtszug.
Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess: Im Zivilprozess wird zum 1.1.2014, wie schon bisher in anderen Gerichtszweigen, die Rechtsmittelbelehrung eingeführt. Dies soll dem Rechtsuchenden die Orientierung erleichtern und gleichzeitig die Justiz vor unnötigem Bearbeitungsaufwand durch Einlegung unzulässiger Rechtsbehelfe bzw. zulässiger Rechtsbehelfe bei unzuständigen Stellen schützen. Die künftige Belehrung soll über Form, Frist, Art und zuständiges Gericht möglicher Rechtsbehelf Auskunft geben.
Was ändert sich im Verbraucherschutz?
Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sollen eingedämmt werden. Verträge sollen nicht mehr nach Werbetelefonaten „untergejubelt“ werden können. Trotzdem sollen Inkasso und Abmahnungen weiter möglich bleiben. Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ (umgangssprachlich „Anti-Abzocke-Gesetz“) soll ab 1.1,2014 vor Abmahnmissbrauch, undurchschaubarem Inkasso und untergeschobenen Vertragsbindungen schützen. Im Einzelnen:
Abmahnungen: Rechtsanwälte dürfen von privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung, etwa mittels illegalem Herunterladen von Bildern, Filmen oder Musik begehen, bei Abmahnungen maximal eine Gebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von 155,30 EUR verlangen. Nur wenn die geringe Gebühr nach den "besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig ist", dürfen sie mehr verlangen. Geklagt werden muss am Wohnort des Verbrauchers, der die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Die Deckelung der Abmahngebühr wird dadurch erreicht, dass der außergerichtliche Streitwert, nach dem sich die Abmahngebühr bemisst, auf 1000 EUR begrenzt wird. Außerdem müssen Anwaltskanzleien künftig genau aufschlüsseln, wofür sie die Abmahnzahlungen einfordern. Die Gesetzesänderungen sollen verhindern, dass sich schwarze Schafe unter den Kanzleien auf massenhafte Abmahnungen von Verbrauchern bei Urheberrechtsverstößen spezialisieren. Der Redtube-Abmahnexzess zeigt die Notwendigkeit, aber auch die begrenzte Aussicht der Bemühungen.
Inkassowesen: Deckelung und Regelsätze für Inkassokosten soll eine Regulierung des Inkassowesens und Transparenz für den Verbraucher bringen. Inkassounternehmen müssen exakt darlegen, für wen sie arbeiten, aus welchem Rechtsgrund sich die Forderung ergibt und wie sich die Inkassokosten berechnen. Für Inkasso-Firmen werden die Bußgeldhöchstsätze von 5000 auf 50.000 EUR angehoben und die Inkasso-Branche soll strenger beaufsichtigt werden. Die Informationspflicht für Inkassounternehmen besteht jedoch erst ab 1.11.2014.
Telefonwerbung: Der Abschluss von Verträgen über Gewinnspieldienste wird einem Formerfordernis unterworfen. Gewinnspielverträge müssen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Allerdings gilt diese Regelung ausschließlich für Gewinnspiele. Bei unerlaubten Werbeanrufen wird das Bußgeld auf bis zu 300.000 EUR steigen. Die Regelungen gelten künftig auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden.
Verbraucherinsolvenzrecht: Ab 1.7.2014 gilt bei einer Verbraucherinsolvenz die Verkürzung der Insolvenzzeit von 6 auf 3 Jahre. Die Restschuldbefreiung in drei Jahren erhält nur, wer in diesen drei Jahren 35% der zur Insolvenztabelle festgestellten Schulden sowie die Gerichtskosten aufbringen kann. In fünf Jahre erhält er sie (gem. § 300 Abs. 1 Ziff. 3 InsO), wenn es dem Schuldner innerhalb dieses Zeitraums zumindest gelingt, die gesamten Verfahrenskosten (im Regelfall ca. ca. 1.500 - 3.000 EUR) abzutragen.
Weniger Antibiotika in der Tierhaltung: Ab 1.4.2014 gelten neue Regeln zum Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Damit sollen Überwachungsbehörden den Einsatz besser beurteilen und bei Bedarf einschreiten können.
Was ändert sich im Sozialversicherungsrecht?
Beitragsmessungsgrenzen: Die bundesweit geltenden Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pflegeversicherung steigen ab 1.1.2014 von derzeit 3.937,50 EUR auf 4.050 EUR im Monat (48.600 EUR jährlich).
Die BBGen in der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung steigen im Westen auf 5.950 EUR/Monat bzw. 71.400 EUR/Jahr. In den neuen Bundesländern gilt 2014 die BBG Ost von 5.000 EUR/Monat bzw. 60.000 EUR/Jahr.
In der Knappschaftlichen Rentenversicherung gelten besondere BBGen von jährlich 87.600 EUR (West) und 73.800 EUR (Ost).
Höchstbeitrag und Beitragszuschuss zur Krankenversicherung: Der maximale Arbeitnehmerbeitrag in der GKV mit Anspruch auf Krankengeld 2014 beträgt 332,10 EUR (8,2 %). Der Beitragszuschuss des Arbeitgebers für Arbeitnehmer, die freiwillig gesetzlich oder privat sind, beträgt bundesweit 295,65 EUR (7,3 %).
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Die im Krankenversicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 52.200 EUR auf 53.550 EUR, die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle von derzeit 47.250 EUR auf 48.600 EUR.
Bezugsgröße 2014: Die Bezugsgröße wird zum 1.1.2014 angepasst. Im Rechtskreis West steigt sie auf 2.765 EUR/Monat bzw. 33.180 EUR/Jahr, im Rechtskreis Ost auf 2.345 EUR/Monat bzw. 28.140 EUR/Jahr. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bei der Bezugsgröße keine Rechtskreistrennung, die Bezugsgröße West gilt bundesweit.
Abschläge für Familienangehörige: Die höhere Bezugsgröße wirkt sich auf die Belastungsgrenze und so auf die Befreiung von den Zuzahlungen (§ 61 SGB V) aus. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze können von den jährlichen Bruttoeinnahmen 2014 4.977 EUR für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und 3.318 EUR für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Lebenspartner abgezogen werden.
Familienversicherung: Eine beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten, Lebenspartner oder das Kind kann ab 1.1.2014 nur durchgeführt werden, wenn dessen Gesamteinkommen (§ 16 SGB IV) höchstens 395 EUR monatlich beträgt.
Krankengeld: Das für die Krankengeldberechnung maßgebende kalendertägliche Höchstregelentgelt (§ 47 Abs. 6 SGB V) ab 1.1.2014 beträgt 135 EUR, der tägliche Krankengeldhöchstbetrag steigt auf 94,50 EUR.
Neuerungen beim Thema Gesundheit
Gesundheitskarte: Ab 1.1.2014 sollten gesetzlich Krankenversicherte die neue, mit Foto versehene elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen (können). Sie löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Ohne die elektronische Gesundheitskarte oder einen innerhalb von 10 Tagen nachgereichten gültigen Versicherungsnachweis stellt der Arzt eine private Rechnung.
Informationspflicht für Pflegeheime: Pflegeheime müssen die Pflegekassen über ihr Angebot an ärztlicher, fachärztlicher und zahnärztlicher Versorgung informieren. Die Pflegekassen sind verpflichtet, die Angaben zu veröffentlichen. Die Regelung wird am 1.1.2014 wirksam und ist Teil des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes.
Ausbildung zum Rettungsassistenten/Notfallsanitäter: Zum 1.1.2014 wird die Ausbildung zum Notfall-Sanitäter modernisiert. Dabei orientiert sich die Ausbildung stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen, ist von zwei auf drei Jahre verlängert worden und wird für die gesamte Dauer vergütet.
Was ändert sich bei Banken und Finanzen?
SEPA: Am 1.2.2014 startet das europäische Zahlungssystem Sepa («Single Euro Payments Area»). Damit lösen im Euro-Zahlungsraum die einheitlichen europäischen SEPA-Überweisungen und Lastschriften die bisherigen nationalen Verfahren ab. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden standardisiert und nach dem gleichen System abgewickelt - egal ob sie ins Inland oder über Grenzen gehen.
SEPA erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Vom 1. Februar 2014 an müssen Unternehmen, Vereine und die öffentliche Verwaltung das System anwenden. Der Einzelhandel kann das vielgenutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis 2016 beibehalten. Verbraucher können noch bis zum 1. Februar 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.
Anlageberatung: Die Honorarberatung für Geldanlagen wird zum 1.8.2014 geregelt. Verbraucher sollen auf unabhängige, honorierte Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren statt Provisionen zu kassieren und sich davon u.U. in ihrer Beratung leiten zu lassen.
Strengere Eigenkapitalregeln für Banken: Ab 1.1.2014 gelten in Deutschland die strengen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III). Banken müssen ihr so genanntes "hartes Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen sie in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Finanzkrise lässt grüßen: Mehr Eigenvorsorge soll es den Banken ermöglichen, ihre Verluste selbst aufzufangen. Die strengeren Kapitalanforderungen an Banken sollen ab 2019 voll gelten.
Aufbau eines Trennbankensystems: Banken müssen ab 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Geschäftsleiter von Banken und Versicherungen haben nun konkrete Pflichten für das Risikomanagement. Sie machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten verletzen und dadurch die Bank oder die Versicherungsleistungen gefährden.
Bankenaufsicht: Die einheitliche europäische Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank startet. Die EZB soll von November an wichtige Banken beaufsichtigen, insbesondere Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden EUR.
Was ändert sich im Steuerrecht?
Steuerlicher Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab 1.1.2014 von 8.130 EUR auf 8.354 EUR. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant. Es ist auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags nötig. Nach dem vor einem Jahr verabschiedeten Existenzminimumbericht müsste er 2014 von derzeit jährlich 4368 auf 4440 EUR steigen.
Reisekosten: Das Reisekostenrecht ist ab 2014 leichter zu handhaben. Die Neuerungen betreffen Verpflegungsmehraufwendungen sowie Fahrt- und Übernachtungskosten bei Geschäfts- und Dienstreisen. Bei beruflicher Auswärtstätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden kann eine Verpflegungspauschale von 12 EUR als Werbungskosten abgezogen beziehungsweise steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten kann für den An- und Abreisetag ohne Prüfung eine Verpflegungspauschale von 12 EUR gewährt werden.
Riester-Rente: Ab 1.1.2014 kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden.
Tabak: Zum 1.1.2014 tritt eine weitere Stufe der Tabaksteuer-Erhöhung in Kraft, die die Hersteller der Glimmstängel wohl an die Verbraucher weiterreichen werde.
Grunderwerbsteuer: In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein kommt es zum 1.1.2014 nun auch zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 Prozentpunkte.
Kfz-Steuer: Für die erstmaliger Zulassung von Pkws ab 1.1.2014 wird der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß verschärft. Die steuerfreie Basismenge sinkt auf 95 Gramm je Kilometer.
Umsatzsteuer: Die Steuerermäßigung für Kunst- und Sammelgegenstände wird auf das EU-rechtlich zulässige Maß beschränkt.
AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz: Steuerschlupflöcher werden geschlossen. Als Teil der Neuordnung der Fondsbranche wird es für international tätige Unternehmen durch das neu geschaffene Modell der Investment-Kommanditgesellschaften attraktiver, Altersvorsorgevermögen zentral in Deutschland zu verwalten. Außerdem wurden die Rechtsgrundlage für das „FATCA-Abkommen“ mit den USA geschaffen, um den (legalen) Datenstrom bei Steuern zu verbessern.
Was ändert sich im Verkehrsrecht?
Neuer Punktekatalog / Fahreignungsregister: Zum 1. Mai kommt das neue Punktesystem. Aus dem Verkehrsregister wird das Fahreignungsregister. Im neuen Punktesystem soll es künftig nur noch 3 Kategorien von Verkehrsverstößen geben: einen Punkt gibt es bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei Punkte bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Die bisherigen komplizierten Tilgungsregelungen werden durch feste Tilgungsfristen für die jeweiligen Verkehrsverstöße ersetzt. Der Beginn der Tilgungsfrist soll einheitlich der Tag der Rechtskraft sein.
Warnweste-Pflicht: Ab 1.7.2014 besteht in Deutschland eine Warnwesten-Pflicht. In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste (Europäische Norm EN 471) vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.
Was ändert sich im Arbeitsrecht?
Kurzarbeitergeld: Bis Ende 2014 wurde die Regelung ausgedehnt, nach der Arbeitnehmer bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten.
Mindestlöhne
Für die Beschäftigten des Elektrohandwerks gelten ab 1.1.2014 neue gesetzliche Mindestlöhne. In den alten Bundesländern gilt ein Brutto-Mindestlohn von 10,00 EUR, in den neuen Ländern 9,10 EUR die Stunde.
Für die Beschäftigten im Bereich der Aus- und Weiterbildung gilt in den alten Bundesländern ein Mindestlohn von 13,00 EUR, in den neuen Ländern von 11,65 EUR pro Stunde.
Für die Beschäftigten im Baugewerbe gilt in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe ein Mindestlohn zwischen 11,10 und 13,95 EUR, in Berlin zwischen 11,10 EUR und 13,80 EUR. In den neuen Bundesländern einheitlich 10,50 EUR pro Stunde.
Für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) in den alten Ländern und Berlin ein Mindestlohn von 9,31 EUR, in den neuen Ländern von 7,96 EUR pro Stunde. Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) steigen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern und Berlin auf 12,33 EUR, in den neuen Ländern auf 10,31 EUR.
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Ab 1.1.2014 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien.
Was wird geändert, um Energie zu sparen?
EEG-Umlage steigt: Die Abgabe zur Förderung des Stroms aus Erneuerbaren Energien steigt zum 1.1.2014 auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Die Abgabe ist Teil der Stromkosten.
Umlage zur Entlastung der Stromnetze: Der aktuelle Strombedarf kann gesenkt werden, wenn Großverbraucher kurzfristig den Strom abschalten und damit das Netz entlasten. Erstmals wird es ab Januar 2014 eine Umlage für abschaltbare Lasten geben.
Neue Kennzeichnung für Klimageräte: Hersteller von strombetriebenen Geräten sind verpflichtet, mit Etiketten über Stromverbrauch und Energieeffizienz zu informieren. Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb der Effizienzklasse "B" besteht ab Januar 2014 ein Einfuhrverbot in die EU.
Bessere Verbrauchs-Kennzeichnung von Lampen und Leuchten
Ab dem 1. 3. 2014 gilt für elektrische Leuchten das neue Energieeffizienzlabel. Das Label sieht höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die niedrigen Klassen F und G fallen weg. Jeder Hersteller ist verpflichtet, das Etikett auf die Verpackung zu drucken.
Strengere Energievorschriften für Bauherren: Bauherren werden verpflichtet werden, den jährlichen Energiebedarf der Gebäude zu senken. Eine Änderung der Energieeinsparverordnung im Frühjahr 2014 stellt erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz bei Gebäuden. Neubauten sollen künftig 25 % weniger Energie verbrauchen als bisher. Wärmeverluste an Gebäuden sollen um 20 % verringert werden.
Energieeinsparung an der Kühltheke: Klima- und Kälteanlagen werden gefördert, wenn sie Energie besonders effizient nutzen. Dies gilt insbesondere für Kühlgeräte in Supermärkten oder Klimaanlagen in Geschäftsräumen Die Effizienz einer Anlage bestimmt ein "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis". Neben der Förderung von Beratungsleistungen gibt es eine Bonusförderung für die Nutzung der beim Kühlen entstehenden Abwärme. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1.1.2014 entgegen.
(Quelle: Haufe Online-Redaktion)