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Aktuelles Juni 2004

Dr. h.c. Dieter Fröhlich einstimmig zum Präsidenten des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. wiedergewählt

Der Präsident des Deutschen Franchise-Verbandes e.V., Dr. h.c. Dieter Fröhlich, ist in Berlin auf der Mitgliederversammlung des DFV einstimmig im Amt bestätigt worden. Dr. h.c. Fröhlich, Inhaber des Franchise-Systems Musikschule Fröhlich in Eschenburg, steht seit 2002 an der Spitze des Verbandes und tritt nun seine zweite Amtszeit an.

Als weitere Vorstände wählten die Mitglieder in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung Horst Becker, Geschäftsführer der ISOTEC Franchise-Systeme GmbH, Bergisch-Gladbach, Carsten Gerlach, Geschäftsführer der Joey's Pizza Service GmbH Hamburg sowie Rolf Gerhard Kirst (Geschäftsführer der UNIGLOBE TRAVEL GmbH, Traunstein. Neu in das Gremium wurde Jürgen Dawo von der Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH, Franchise-Geber des Jahres 2003, gewählt, sowie Hans Frömbling von der OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co. Franchise-Center KG, Wermelskirchen. Er folgt Harald Lux, OBI Bau- und Heimwerkermärkte GmbH & Co. Franchise-Center KG, der im Frühjahr 2003 aus dem DFV-Vorstand ausschied, da er in seinen elterlichen Betrieb wechselte. Günter Bengsch, Geschäftsführer der TUI Leisure Travel Management GmbH, schied nach mehrjähriger Tätigkeit im DFV-Vorstand auf eigenen Wunsch aus.

Mit der Wahl des neuen Vorstandes bestätigen die Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. die Arbeit und die Zielsetzungen der Verbandsführung. „Das bestärkt uns in unserer Arbeit und bedeutet, dass wir den Kurs der vergangenen Zeit fortführen werden. Somit können wir nun den Startschuss für unsere geplanten Aktionen geben, durch die wir in den nächsten fünf Jahren bis zu 200.000 neue Arbeitsplätze schaffen können“, freut sich Dr. h.c. Dieter Fröhlich über die Wahl des Vorstandes.
http://www.dfv-franchise.de

Jahresmittelstandsbericht 2004 vorgelegt

Während der Mittelstand die aktuelle Geschäftslage eher skeptisch beurteilt, zeigt er sich bei den Geschäftserwartungen zuversichtlicher als zuletzt. Dies sind zentrale Aussagen des Jahresmittelstandsberichts 2004, den die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand jetzt vorgelegt hat.
Im diesjährigen Bericht wurde erstmals der so genannte Mittelstandsindikator präsentiert, der künftig zweimal pro Jahr die Konjunkturlage dieses wichtigen Wirtschaftsstands anzeigen soll.
Die in der Arbeitsgemeinschaft organisierten Verbände aus Handwerk, Handel, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft machen in ihrem Bericht vor allem die Rahmenbedingungen und die fehlende Binnendynamik für das geringe Wachstum im Mittelstand verantwortlich. Umfangreiche Reformen in den Bereichen der Steuer-, Finanz-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik werden deshalb eingefordert. Auch Verbesserungen auf dem Gebiet der Bildung werden angemahnt.
Ein weiteres aktuelles Thema ist die geplante Ausbildungsabgabe, die von den Mitgliedsverbänden der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand geschlossen abgelehnt wird. In diesem Zusammenhang wird betont, dass der Mittelstand bereits deutlich über den eigenen Bedarf ausbildet. Zudem schlagen die Verbände konkrete Schritte zur Verbesserung der betrieblichen Ausbildung vor und fordern Maßnahmen gegen die derzeit mangelnde Ausbildungsfähigkeit vieler Schulabgänger.

Rückgang bei Firmeninsolvenzen erwartet

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) rechnet für das laufende Jahr mit einem Rückgang der Firmeninsolvenzen gegenüber dem Vorjahr. Mit 37.800 Unternehmenspleiten werden 1.430 Insolvenzen weniger erwartet, als 2003 angemeldet wurden. Dies entspricht einem Rückgang um etwa 4 Prozent. Seit 1999 ist die Zahl der Firmeninsolvenzen jedes Jahr gestiegen.
Trotz dieser positiven Entwicklung wird ein durch Insolvenzen bedingter volkswirtschaftlicher Schaden von 40 Milliarden Euro prognostiziert. Der BDIU schätzt zudem, dass dieses Jahr 590.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt durch Unternehmenspleiten bedroht sind.
Einen Grund für die weiterhin hohe Insolvenzrate sieht der Verband in der zunehmend schlechten Zahlungsmoral privater und gewerblicher Schuldner, die zu einer Liquiditätskrise der Unternehmen führt. Besonders der Bausektor ist von säumigen Schuldnern betroffen und leidet unter den Konsequenzen, denn etwa ein Fünftel der erwarteten Insolvenzen wird laut BDIU in diesem Bereich angemeldet werden.

Neue Regelung zum Investitionsersatzanspruch für Franchise-Nehmer in Österreich

Mit der neuen Bestimmung zum Investitionsersatzanspruch für Franchise-Nehmer stellt sich in Österreich die provokante Frage „Worauf hat der Franchise-Nehmer Anspruch?“ Im Herbst 2003 wurde in Österreich eine neue Bestimmung eingeführt, welche dem gebundenen Unternehmer - also zum Beispiel Franchise-Nehmern - in vertikalen Vertriebsbindungssystemen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einen zwingenden Anspruch auf Ersatz seiner Investitionen durch den bindenden Unternehmer gewährt.Zweck dieser neuen Regelung ist es, so der Österreichische Franchise-Verband, das wirtschaftliche und finanzielle Risiko des gebundenen Unternehmers zu verringern, zumal diese häufig verpflichtet sind, im Rahmen von Vertriebssystemen hohe Investitionen zu tätigen. Allerdings, so der ÖFV weiter, müsse der Anspruch auf Investitionsersatz für jeden Franchise-Nehmer individuell geprüft werden. Es gelte von Fall zu Fall zu entscheiden und nicht alles „über einen Kamm zu scheren“. Der Gesetzgeber gewährt aus diesen Gründen einen Anspruch auf Ersatz getätigter Investitionen unter folgenden Voraussetzungen: Es muss ein vertikales Vertriebsbindungssystem vorliegen und die Investitionen müssen aufgrund des Vertriebsbindungsvertrages für den einheitlichen Vertrieb getätigt worden sein.

Die Investitionen dürfen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung weder amortisiert, noch angemessen verwertbar sein. Das Vertragsverhältnis wurde weder aus einem dem gebundenen Unternehmer zurechenbaren Grund gekündigt oder vorzeitig aufgelöst, noch wurden die Rechte und Pflichten, die der gebundene Unternehmer gemäß des Vertriebsbindungsvertrages hat, durch Vereinbarung mit dem bindenden Unternehmer einem Dritten überbunden. Die Geltendmachung des Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses dem bindenden Unternehmer mitgeteilt werden.(Forby's Guide)

Gründerzentren: doch sinnvoll

Die staatlichen Förderangebote für Existenzgründer, wie beispielsweise Gründerzentren, leisten einen positiven Beitrag zum Gründungsgeschehen in Deutschland. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bezeichnete die häufig geäußerte Kritik als überzogen, dass die staatlich geförderten Gründer nach dem Ende der Unterstützung meist nicht überlebensfähig seien.
Als positiven Beitrag der Gründerzentren betonten die Wissenschaftler des Instituts vor allem die Verringerung persönlicher Defizite angehender Gründer durch spezielle Beratungs- und Schulungsangebote. Diese Defizite beträfen vor allem die Bereiche der Produktentwicklung, Zielgruppenansprache und Preisstrategie. Ein weiterer Vorteil sei die Ausfilterung von Gründungswilligen, deren Unternehmerpotenzial nicht für eine erfolgreiche Gründung ausreicht. Solchen Interessenten würde nach eingehender Überprüfung von dem Vorhaben abgeraten.
Der Großteil aller Unternehmensgründungen in Deutschland wird staatlich gefördert. Mit 250.000 Unternehmern bezogen 2003 über die Hälfte aller Selbstständigen Hilfen vom Staat.

Buch-Tipp: Das Web-Adressbuch für Deutschland 2004 von Mathias Weber

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht! Was für Bücher gilt, trifft natürlich auch auf das Internet zu. Nur, was tun, wenn Suchmaschinen wie Google, Lycos, Yahoo und Co. tausende von „Erfolgen“ auf eine Suchanfrage liefern? - Ganz schnell offline gehen und das bewährteste aller Medien befragen: das Buch! Mit dem „Web-Adressbuch für Deutschland 2004“, dem Reiseführer durch das deutschsprachige Internet, wird man garantiert fündig.

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Durch die intensive redaktionelle Bearbeitung dieser „wichtigsten deutschen Internet-Adressen“ und dem ständigen Kontakt zu den Web-Mastern der einzelnen Seiten wird eine sichere Trefferquote, größtmögliche Aktualität und hohe Qualität gewährleistet.

Die neue überarbeitete 7. Auflage ist nicht nur glänzend, weil auf Hochglanzpapier gedruckt, sondern weil auch in diesem Jahr wieder einige Neuerungen vorgenommen wurden: 2.000 der insgesamt 6.000 Adressen wurden ausgetauscht, ein neues Kapitel „Haus und Garten“ sorgt dafür, dass man sich zu Hause noch wohler fühlen wird und die vielen farbigen Screenshots machen das Durchblättern noch interessanter.
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