8. Nach mehreren Zahlungsaufforderungen und/oder mehreren ausstehenden, nicht fristgemäß geleisteten Honoraren ist das gesamte noch ausstehende Honorar zur sofortigen Zahlung fällig. Die MFFM hat das Recht, die weitere Bearbeitung des/der Handbuchs/Handbücher von dieser Zahlung und der Leistung eines Kostenvorschusses i.H.v. 50 % des noch ausstehenden Resthonorars abhängig zu machen.
9. Sollte der Auftrag vom Auftraggeber storniert werden, bevor die MFFM mit der Ausarbeitung des/der Handbuchs/Handbücher begonnen hat, so ist eine Entschädigung i.H.v. 20 % des Gesamtauftragwertes zu leisten. Diese Entschädigung ist unmittelbar nach Rechnungsvorlage zur Zahlung fällig.
Sollte der Auftrag durch den Auftraggeber nach Aufnahme der Tätigkeit der MFFM storniert werden, so ist eine Entschädigung i.H.v. 20 % des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Resthonorars zu leisten. Dieses Honorar ist mit Vorlage der entsprechenden Rechnung der MFFM zur Zahlung fällig.
10. Sollten sich im Laufe der Bearbeitung und Erstellung eines Handbuchs die Unternehmensinteressen des Auftraggebers ändern und das in Auftrag gegebene System-Handbuch so nicht mehr abgerufen oder über 6 Monate nach Auftragsbestätigung (Ziff. 3.) verzögert werden, ist das Resthonorar zur sofortigen Zahlung fällig.
11. Mit der Vorlage der Endfassung des/der System-Handbuchs/System-Handbücher in seiner/ihrer Endfassung, ist der der MFFM insoweit erteilte Beratungsauftrag erfüllt. Zukünftig notwendig werdende Änderungen sind Bestandteil des Aktualisierungsdienstes, dessen Abrechnung auf der Grundlage des Stunden- bzw. Tageshonorars der MFFM erfolgt. Dazu bedarf es einer gesonderten Auftragserteilung.
12. Die MFFM übernimmt keine Gewähr für die in den Handbüchern ausgewiesenen Unternehmensdaten, Anforderungen an den Franchise-Nehmer und sonstige Informationen im Zusammenhang mit dem Franchise-System, wie z.B. Rentabilitäts- und/oder Liquiditätsberechnungen oder Standortanalysen. Die Ausarbeitung der Handbücher erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt, wobei jedoch Schreib-, Rechen- und Formatierungsfehler (Übertragung von Daten) sowie Fehler in grafischen Darstellungen nicht ausgeschlossen werden können. Für Rückschlüsse oder Entscheidungen, die auf solche fahrlässig fehlerhaften Darstellungen zurückgehen, wird daher keine Haftung übernommen.
13. Das Copyright für sämtliche Produkte der MFFM, die im Rahmen der mündlichen und schriftlichen Beratung entstehen oder der MFFM geliefert werden, liegt bei der MFFM.
14. Änderungen und/oder Ergänzungen und/oder die Aufhebung des erteilten Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
15. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
16. Erfüllungsort ist Gasteig/Tirol; es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes für Gasteig/Tirol vereinbart.