Die AGBs
M.F.F.M.!
Monika Flohr


M.F.F.M.!
Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen sind Bestandteil des erteilten Auftrages. Der Auftraggeber bestätigt, diese im Rahmen der Vertragsverhandlungen erhalten zu haben, und erkennt deren Verbindlichkeit für den erteilten Auftrag und etwaige Folgeaufträge ausdrücklich an.

2. Bei Auftragserteilung ist eine Vorkasse in Höhe des vereinbarten Teilhonorars zu leisten. Die Zahlung des Gesamt-Honorars zur Erstellung des System-Handbuchs erfolgt in im Angebot genauer beschriebenen und festgelegten Teilbeträgen zuzüglich etwaiger Mehrwertsteuer und anfallender Auslagen.

3. Der Zeitrahmen für die Erstellung eines System-Handbuchs in mehren Bänden (8 - 10 Bände) beträgt maximal 1 Jahr. Dieses Jahr beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Rechnungsstellung erfolgt in im Angebot genauer beschriebenen und festgelegten Teilbeträgen. Sollte/n nach Ablauf dieses Zeitrahmens das/die Handbücher in der Erstfassung noch nicht vom Auftraggeber redigiert sein, steht der MFFM das Recht der Fertigstellung auf Basis der Erstfassung der Handbücher sowie die Erstellung der Abschlussrechnung zu.

4. Als Zeitrahmen für die Erstellung eines Allgemeinen oder Basis-Handbuches ist ein Zeitrahmen von 4 Monaten anzusetzen. Auch hier beginnt der Zeitrahmen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Rechnungsstellung erfolgt in im Angebot genauer beschriebenen und festgelegten Teilbeträgen. Sollte nach Ablauf dieses Zeitrahmens das Handbuch in seiner Erstfassung noch nicht vom Auftraggeber redigiert sein, steht der MFFM das Recht der Fertigstellung auf Basis der Erstfassung des Handbuches sowie die Erstellung der Abschlussrechnung zu.

5. Angeforderte Informationen und Unternehmensdaten sind vom Auftraggeber so schnell wie möglich an die MFFM weiter zu leiten, spätestens innerhalb eines Zeitrahmens von 14 Tagen nach Anforderung. Die Daten müssen als WORD- oder JPG-Datei der MFFM überlassen werden, damit eine weitere Verarbeitung möglich ist. Sollte dies – auch nach einer Nachfristsetzung von weiteren 2 Wochen – nicht geschehen, so wird die Aufbereitung der Daten auf der Grundlage des jeweiligen Stundensatzes der MFFM erfolgen, der dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen mitgeteilt worden ist und damit die Erteilung des Auftrages bestätigt wurde. Diese Kosten sind unverzüglich der MFFM zu erstatten, sobald dem Auftraggeber die entsprechende Rechnung übermittelt worden ist.

6. Nach Übergabe der Erstfassung eines jeden Bandes des System-Handbuchs hat der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen diese Erstfassung zu redigieren und mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen zu versehen und an die MFFM zurück zu versenden. Diese Frist beginnt mit dem Datum des Versandbriefes der Erstfassung. Sollte nach Ablauf von 4 Wochen eine Redigierung des übersandten Bandes des Systemhandbuches durch den Auftraggeber nicht erfolgen, so ist die MFFM berechtigt, diesen Band auf der Basis der übermittelten Fassung fertig zu stellen.

Davon abweichende Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7. Die Rechnungsstellung erfolgt in den vereinbarten und in der Auftragsbestätigung festgelegten Teilbeträgen. Die jeweiligen Honorare sind zur sofortigen Zahlung ohne Abzug fällig. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, so sind Verzugszinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu leisten.

8. Nach mehreren Zahlungsaufforderungen und/oder mehreren ausstehenden, nicht fristgemäß geleisteten Honoraren ist das gesamte noch ausstehende Honorar zur sofortigen Zahlung fällig. Die MFFM hat das Recht, die weitere Bearbeitung des/der Handbuchs/Handbücher von dieser Zahlung und der Leistung eines Kostenvorschusses i.H.v. 50 % des noch ausstehenden Resthonorars abhängig zu machen.



9. Sollte der Auftrag vom Auftraggeber storniert werden, bevor die MFFM mit der Ausarbeitung des/der Handbuchs/Handbücher begonnen hat, so ist eine Entschädigung i.H.v. 20 % des Gesamtauftragwertes zu leisten. Diese Entschädigung ist unmittelbar nach Rechnungsvorlage zur Zahlung fällig.

Sollte der Auftrag durch den Auftraggeber nach Aufnahme der Tätigkeit der MFFM storniert werden, so ist eine Entschädigung i.H.v. 20 % des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Resthonorars zu leisten. Dieses Honorar ist mit Vorlage der entsprechenden Rechnung der MFFM zur Zahlung fällig.

10. Sollten sich im Laufe der Bearbeitung und Erstellung eines Handbuchs die Unternehmensinteressen des Auftraggebers ändern und das in Auftrag gegebene System-Handbuch so nicht mehr abgerufen oder über 6 Monate nach Auftragsbestätigung (Ziff. 3.) verzögert werden, ist das Resthonorar zur sofortigen Zahlung fällig.

11. Mit der Vorlage der Endfassung des/der System-Handbuchs/System-Handbücher in seiner/ihrer Endfassung, ist der der MFFM insoweit erteilte Beratungsauftrag erfüllt. Zukünftig notwendig werdende Änderungen sind Bestandteil des Aktualisierungsdienstes, dessen Abrechnung auf der Grundlage des Stunden- bzw. Tageshonorars der MFFM erfolgt. Dazu bedarf es einer gesonderten Auftragserteilung.

12. Die MFFM übernimmt keine Gewähr für die in den Handbüchern ausgewiesenen Unternehmensdaten, Anforderungen an den Franchise-Nehmer und sonstige Informationen im Zusammenhang mit dem Franchise-System, wie z.B. Rentabilitäts- und/oder Liquiditätsberechnungen oder Standortanalysen. Die Ausarbeitung der Handbücher erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt, wobei jedoch Schreib-, Rechen- und Formatierungsfehler (Übertragung von Daten) sowie Fehler in grafischen Darstellungen nicht ausgeschlossen werden können. Für Rückschlüsse oder Entscheidungen, die auf solche fahrlässig fehlerhaften Darstellungen zurückgehen, wird daher keine Haftung übernommen.

13. Das Copyright für sämtliche Produkte der MFFM, die im Rahmen der mündlichen und schriftlichen Beratung entstehen oder der MFFM geliefert werden, liegt bei der MFFM.

14. Änderungen und/oder Ergänzungen und/oder die Aufhebung des erteilten Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

15. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

16. Erfüllungsort ist Gasteig/Tirol; es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes für Gasteig/Tirol vereinbart.

Copyright
Das Copyright für sämtliche Produkte der MFFM!, die im Rahmen der mündlichen und schriftlichen Beratung entstehen oder der MFFM! geliefert werden, liegt bei der MFFM!.