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Aktuelles September 2006

Ausschreibungstext kann teuer werden

Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierung, Stellenausschreibungen

Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) wirft lange Schatten voraus. Hier geht es um die Auswirkungen auf die Praxis der Stellenausschreibungen. An einem Stichtag wurden die Anzeigen in mehreren Tageszeitungen unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Vor Schaltung einer Anzeige gilt es in Zukunft, wesentlich sorgfältiger zu prüfen, ob sich aus dem Text nicht eine Benachteiligung bestimmter Gruppen ableiten lässt.
Beispiele: Man sollte keine Erzieherinnen, Verkäuferinnen, Arzthelferinnen oder Werkzeugmacher suchen, das legt nahe, dass das andere Geschlecht nicht gewünscht und damit benachteiligt wird. Ausnahmen dürften Stellungen sein, in denen das Geschlecht eine entscheidenden Anforderung ist - wie z.B. beim Verkauf von Damenunterwäsche. Also: Pflegekräfte, Entbindungspfleger und Hebammen, Erzieher und Erzieherinnen.

Vorsicht auch mit dem Alter : Junge Verkäufer zu suchen könnte zu Schadensersatzforderungen führen, auch wenn das nicht per se verboten ist. Besser eine Mindestalter- oder Höchstaltergrenze angeben, oder Berufsanfänger bzw. Leute mit langjähriger Führung serfahrung suchen. Auch Äußerlichkeiten wie "ansprechendes Äußeres" im Anzeigentext sind kritisch, denn wenn sich dann jemand bewirbt mit einem entstellten Gesicht und er abgelehnt wird, kann es teuer werden.
Kann - denn so recht weiß das wohl noch niemand. Auch nicht, wie hoch der Anspruch ausfallen wird. Er sollte in "angemessenem Verhältnis zum entstandenen Schaden" stehen - aber was heißt das schon? Wer das nicht riskieren will, folgt dem Rat zu Anfang: sorgfältig die Texte prüfen.
(Quelle: Personalmagazin)

Unter Generalverdacht - Das AGG und seine möglichen Folgen

In Amerika hat der Schutz vor Diskriminierung eine lange Tradition. Man darf gespannt sein, wie sich deutsche Führung skräfte auf das neue Gleichbehandlungsgesetz vorbereiten, um eine Klagelawine nach US-Muster zu verhindern. Auf jeden Fall steht zu befürchten, dass es in Deutschland ganz sicher zu mehr Prozessen kommen wird, bedenkt man z.B. den Gehaltsabstand zwischen Männern und Frauen oder die vergleichsweise geringe Anzahl von Managerinnen gegenüber anderen europäischen Staaten oder gar den USA.

Schadenersatzklagen in Millionenhöhe wird es Deutschland wahrscheinlich nicht geben. Der Gesetzgeber sieht aktuell eine Deckelung auf maximal 3 Monatsgehälter bei arbeitsvertraglichen Diskriminierungen vor, ausgenommen bei Vorsatz. Dennoch werden die Entschädigungssummen wohl steigen, wenn es nach dem Willen der EU-Richtlinie geht, die für das deutsche Gesetz Pate gestanden hat. Steht ein Diskriminierungsvorwurf im Raum, genießen die betroffenen Arbeitnehmer einen umfassenden Schutz vor Benachteiligung, z.B. Versetzung oder Kündigung. Andererseits können Unternehmen im Falle eines haltlosen Vorwurfes keinerlei Ansprüche auf Entschädigung geltend machen. Dieser Umstand könnte Mitarbeiter in Versuchung führen, die Gerichte über das notwendige Maß hinaus zu beschäftigen.

Um sich nicht der Gefahr einer Millionenklage auszusetzen, bereiten sich US-Unternehmen entsprechend vor, sei es durch einen firmeneigenen Maßnahmenkatalog oder gar durch sogenannte Diversity -Seminare, die für die Problematik sensibilisieren und das Schlimmste verhüten sollen. In Deutschland hat sich laut einer Umfrage weit weniger als die Hälfte der Unternehmen mit dem neuen Gesetz umfassend auseinandergesetzt. Soviel Gleichgültigkeit kann jedoch gefährlich werden. Zwar liegt die Beweislast beim Vorwurf der sexuellen Belästigung beim vermeintlich Geschädigten, im Falle der Benachteilung am Arbeitsplatz sieht die Sache aber ganz anders aus. Da kehrt sich die Beweislast nämlich um. Und das wird wohl nicht so ganz einfach sein. Eine bis ins Kleinste ausgearbeitete Dokumentation personeller Entscheidungen wird wohl die Folge sein.

Nach Ansicht des Rezensenten ist gegen eine Gleichbehandlung grundsätzlich nichts einzuwenden. Eines neuen Gesetzes hätte es jedoch hierzu eigentlich nicht bedurft. Schließlich garantiert schon unsere Verfassung die Gleichbehandlung. Mit dem neuen Gesetz wurde zudem das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Denn ob es wirklich zu mehr Beschäftigung oder Integration benachteiligter Personen kommen wird, erscheint zweifelhaft. Das zeigen zumindest Erfahrungen mit anderen Arbeitnehmer-Schutzgesetzen (z. B. Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz). (Quelle: Capital)

DFV schließt drei Franchise-Systeme aus

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) hat die drei Franchise-Systeme Casserole, Das gesunde Haus und Money Point als Mitglieder ausgeschlossen. Nach Informationen über den DFV sollen alle drei Franchise-Unternehmen Insolvenz angemeldet haben.

Franchise — Ein Schwerpunkt beim 16. Jungunternehmertag in Österreich

Unter dem Motto „Bühne frei für Deinen Erfolg“ findet am Donnerstag, 12. Oktober 2006 von 8 bis 18 Uhr im Austria Center Vienna der 16. Jungunternehmertag statt.

Immer mehr Jungunternehmer vertrauen bei der Gründung ihrer Unternehmen auf erprobte Franchisekonzepte und minimieren damit das Gründungsrisiko. Speziell in der Gründungsphase bedeutet es einen großen Vorteil, auf das Know-how und das Netzwerk eines erprobten Franchisesystems zurückgreifen zu können. In der Franchise-Partnerschaft verfolgen die selbstständigen Unternehmer ein gemeinsames Ziel mit dem Franchisegeber: ein erfolgreiches Konzept gewinnbringend umzusetzen.

Der Jungunternehmertag hat sich in den letzten Jahren als „die“ Plattform für Jungunternehmer, Übernehmer und allgemein an der Selbständigkeit Interessierte aus dem Raum Wien, Niederösterreich, Burgenland sowie dem angrenzenden Ausland etabliert. An die 2.000 Besucher informierten sich letztes Jahr.


„International Symposium on Franchising“, den
24. und 25. Oktober 2006 in Brüssel

Die „European Franchise Federation“  lädt in Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Franchise-Verband "IFA" alle DFV-Mitglieder und Interessierte am Dienstag und Mittwoch, den 24. und 25. Oktober 2006 herzlich zum „International Symposium on Franchising“ in Brüssel ein. Die Konferenz beleuchtet die Bedeutung von Franchising als internationalen Wachstumsmarkt und bietet einen Überblick und Austausch der Franchise-Branchen aus Europa, den USA, Kanada und Australien. Zielgruppe der Veranstaltung sind sowohl bereits international agierende Franchise-Unternehmen als auch Franchise-Geber, die daran interessiert sind, mit ihrem Franchise-System international zu expandieren.

Das zweitägige Kongress-Programm thematisiert die unterschiedlichen gesetzlichen, finanziellen und kulturellen Herausforderungen, mit denen der Franchise-Geber bei einer Etablierung im Ausland konfrontiert wird und bietet viel Raum für Diskussionen und internationale Kontaktmöglichkeiten. Als Ansprechpartner und Vertreter des DFV vor Ort werden Herr Rolf Gerhard Kirst (Geschäftsführer „UNIGLOBE Travel“ und als DFV-Vorstandsmitglied verantwortlich für den „Franchise Pool International“) sowie Herr Torben Leif Brodersen (DFV-Geschäftsführer) anwesend sein und als Referenten mitwirken. Der DFV unterstreicht damit sein aktives Engagement auf internationaler Ebene.

Für nähere Informationen zum Veranstaltungsort und Programm sowie ein Anmeldeformular  wenden Sie sich bitte an: Carol Chopra , Executive Director European Franchise Federation , 179, ave. Louise,   B-1050 Brussels, Belgium , Tel.: 0032/ 2 520 16 07; Fax 0032/ 2 520 17 35; www.eff-franchise.com oder auch an die DFV-Verbandsgeschäftsstelle unter der Rufnummer 030/278902-0 (Herr Brodersen). (Quelle:DFV