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Aktuelles August 2009

1. Was bei Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen zu beachten ist
2. Sind Sie noch Eigentümer Ihrer Geschäftsanteile?
3. Österreichischer Franchise-Verband mit neuem Logo und neuer Website
4. Die Top 10 der anhängigen Verfahren für Unternehmer
5. Steuerbonus jetzt auch für Handwerkerdienste im Ausland
6. Fristlose Kündigung muss fristgerecht zugehen
7. Meister-Bafög wird auch für Existenzgründer attraktiver
8. Studie: Industrie-Mittelstand hofft auf 2010
9. Deutscher Franchise-Verband kooperiert mit dem Verband
Deutscher Bürgschaftsbanken

10."Jahrbuch Franchising": DFV erweitert Fachbuchreihe
11. Studie: Banken und Versicherer investieren in Kundennähe
12. Was jetzt noch Wert hat
13. Studie: Oft fehlt die kundenorientierte Unternehmensphilosophie
14. Altersvorsorge: Krisenfeste Anlageformen im Trend
15. Mehr Anträge bei der Bürgschaftsbank

Was bei Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen zu beachten ist

Nach § 90 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) unterliegen Steuerpflichtige bei Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG verschiedenen Dokumentationspflichten.

Diese werden durch die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs- verordnung (GAufzV) konkretisiert:

  • die Geschäftsbeziehungen sind darzustellen,
  • allgemeine Informationen über die Beteiligungsverhältnisse zwischen dem Steuerpflichtigen und der nahe stehenden Person, dem Geschäftsbetrieb und dem Organisationsaufbau sind zu geben sowie
  • eine Funktionsrisiko- und Verrechnungspreisanalyse ist vorzulegen. In besonderen Fällen können weitere Aufzeichnungen erforderlich werden.

StBGebV anwendbar?

Bei den Aufzeichnungspflichten nach der Abgabenordnung handelt es sich um eine Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten, so dass die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) grundsätzlich Anwendung findet. Eine unmittelbare Anwendung der Steuerberatergebührenverordnung ist allerdings nicht möglich, da sie für diese Dokumentationen keinen eigenen Tatbestand vorsieht.

Es stellt sich deshalb die Frage, welche Vorschrift der StBGebV sinngemäß herangezogen werden kann (§ 2 StBGebV). Eine sinngemäße Anwendung von § 35 StBGebV (Abschlussarbeiten) scheidet aus, da die Dokumentation keine Abschlussarbeit ist. Auch § 36 StBGebV (Steuerliches Revisionswesen) kann nicht analog herangezogen werden, da die Dokumentation nicht dem steuerlichen Revisionswesen unterliegt.

Abrechnung nach Zeitgebühr

Im Hinblick darauf, dass der 5. Abschnitt der StBGebV die Überschrift "Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten" trägt, bietet sich eine Abrechnung in sinngemäßer Anwendung von § 33 Abs. 7 StBGebV (Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung) an. Es ist mithin nach Zeitgebühr abzurechnen, wobei die Gebührenrechnung dann folgenden Hinweis enthalten muss: § 33 Abs. 7 i. V. m. § 13 Nr. 1, § 2 StBGebV.

Hinweis

Die gesetzliche Gebühr für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verrechnungspreisdokumentation unterliegt somit den Begrenzungen des § 13 StBGebV. Wollen Sie ein höheres Honorar ansetzen, müssen Sie eine Honorarvereinbarung schließen.

Sind Sie noch Eigentümer Ihrer Geschäftsanteile?

Nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft im Fall einer Veränderung im Gesellschafterbestand nur derjenige als Gesellschafter, der in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG eingetragen ist.

Die Geschäftsführer sind verpflichtet, diese Gesellschafterliste aktuell zu halten. Nach jeder Änderung muss eine unterschriebene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister eingereicht werden

Gutgläubiger Erwerb künftig möglich

Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) soll die Übertragung von Geschäftsanteilen erleichtert und eine höhere Transparenz innerhalb des Gesellschafterkreises einer GmbH geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurde die Gesellschafterliste aufgewertet. Aufgrund der neuen Regelung ist ein gutgläubiger Erwerb der Geschäftsanteile einer GmbH möglich. Dies war nach bisherigem Recht nicht möglich.

Gutgläubiger Erwerb bedeutet, dass ein Erwerber beim Kauf von Geschäftsanteilen auf die Richtigkeit der Gesellschafterliste vertrauen darf und der Erwerb der Geschäftsanteile auch dann Bestand hat, wenn er die Anteile von einem im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr an der GmbH beteiligten Ex-Gesellschafter (sogenannter Nichtberechtigter) erwirbt.

Ein gutgläubiger Erwerb kommt immer dann in Betracht, wenn

  1. Der Nichtberechtigte als Gesellschafter in der Gesellschafterliste eingetragen ist,
  2. der Erwerber die fehlende Berechtigung des Veräußerers nicht kennt oder kennen muss und
  3. die Gesellschafterliste hinsichtlich des Geschäftsanteils seit mindestens drei Jahren unrichtig ist oder die Unrichtigkeit dem wahren Berechtigten zuzurechnen ist.

Ist also eine Gesellschafterliste drei Jahre lang fehlerhaft im Handelsregister veröffentlicht und für jedermann frei zugänglich, besteht die Gefahr, dass ein ausgeschiedener beziehungsweise fälschlicherweise noch eingetragener Gesellschafter seinen Geschäftsanteil an einen gutgläubigen Dritten veräußern kann. Dieser wird dann rechtmäßiger Inhaber der Geschäftsanteile. Der bisherige Gesellschafter, dem die Anteile eigentlich gehören, verliert diese ersatzlos.

Es liegt somit im ureigensten Interesse des Gesellschafters, darauf zu achten, dass die Gesellschafterliste seine Gesellschafterstellung korrekt wiedergibt.

Übergangsfristen

Das Gesetz sieht hinsichtlich des gutgläubigen Erwerbs eine Übergangszeit vor.

So ist bei Gesellschaften, die vor dem 1.11.2008 gegründet worden sind, die Neuregelung für den Fall, dass die Unrichtigkeit in der Gesellschafterliste bereits vor dem 1.11.2008 vorhanden und dem Berechtigten, das heißt dem Gesellschafter, zuzurechnen ist. Hinsichtlich des betreffenden Geschäftsanteils frühestens seit dem 1. Mai 2009. Ist die Unrichtigkeit dem Berechtigten hingegen nicht zuzurechnen, kann ein gutgläubiger Erwerb erst nach Ablauf einer „Schonfrist“ ab dem 1.11.2011 erfolgen.

Österreichischer Franchise-Verband mit neuem Logo und neuer Website

Aufbruchstimmung herrscht nach eigenen Worten im ÖFV, dem Österreichischen Franchise-Verband. Nach der Neuwahl des Vorstandes im Jahr 2008 werde sowohl an einem neuen Logo als auch an einer neuen Internet-Präsenz gearbeitet, so der Verband in seinem Newsletter.

"Unabhängig der Erfolge der Vergangenheit engagieren wir uns dafür, mit dem Verband eine neue Richtung einzuschlagen", sagt ÖFV-Präsident Andreas Schwerla. Mit dem neuen Logo soll nach Angaben des Verbandes insbesondere zum Ausdruck gebracht werden, dass die Franchise-Interessenvertretung mit jedem neuen Mitglied an Stärke gewinne.

Zudem werde aktuell eine neue Webseite des ÖFV gestaltet, die unter anderem den Mitgliedern weiterhin als Plattform für ihre Unternehmenspräsentation dienen soll. Auch die Inhalte werden nach Verbands-Informationen aufgestockt und die Menüführung erneuert, um die Zugriffszahlen auf die Online-Seiten zu steigern. Ein konkretes Datum zur Freischaltung der neuen Website wurde nicht genannt, jedoch soll bereits der nächste ÖFV-Newsletter über die neuen Internet-Seiten unter www. franchise .at abgerufen werden können.

Die Top 10 der anhängigen Verfahren für Unternehmer

Wer Einspruch einlegt zu einem Sachverhalt, der bereits bei Bundesgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird, kann sich auf Antrag (§ 363 AO) an das Verfahren anhängen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Verfahren vor, die für die Besteuerung von Unternehmern interessant sind.

Wichtige anhängige Verfahren:

X-200711211014155751.gifRückstellung

Höhe der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Ist die aufgrund der Aufbewahrungspflicht des § 147 AO für die Archivierung von Geschäftsunterlagen im Streitfall aufzuwendende jährliche Miete für zehn Jahre in voller Höhe zu berücksichtigen oder ist der Jahresaufwand nur mit 5,5 als arithmetisches Mittel der Aufbewahrungszeit zu vervielfachen?(Az. des BFH: X R 14/09; Niedersächsisches FG, Urteil v. 21.1.2009, 3 K 12371/07)

Regelmäßige Arbeitsstätte

Unter welchen Voraussetzungen kann bei einem Kunden des Arbeitgebers eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet werden?(Az. des BFH: VI R 42/08; FG Düsseldorf, Urteil v. 12.2.2008, 13 K 2370/07 L,H (L))

Wahlrecht ohne wirksame Handelsbilanz

Dieses Verfahren wurde beendet: Kann steuerrechtlich bindend ein Wahlrecht ausgeübt werden, wenn eine nicht geprüfte und damit nicht wirksame Handelsbilanz vorliegt?(BFH, Urteil v. 8.10.2008, I R 61/07; Sächsisches FG, Urteil v. 19.12.2006, 2 K 1763/03)

Vorsteueraufteilung

Aufteilung der Vorsteuerbeträge für die Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes nach einem Umsatzschlüssel:1. Sind in die Berechnung des Aufteilungsschlüssels auch nur mittelbare Umsätze einzubeziehen, und zwar Zahlungen einer benachbarten Apotheke für die Ansiedlung von Arztpraxen?2. Und ist bei dieser Berechnung von den Kaltmieten auszugehen oder sind auch die Nebenkosten miteinzubeziehen?

(Az. des BFH: XI R 82/07; Niedersächsisches FG, Urteil v. 22.10.2007, 16 K 69/06)

Kann ein Unternehmer für Baumaßnahmen an einem gemischt-genutzten Grundstück die Vorsteuerbeträge, die weder eindeutig zugeordnet noch aufgeteilt werden können, auch insoweit nach dem Umsatzschlüssel zuordnen, als diese nicht auf tatsächlich gemischt-genutzte Gebäude entfallen?

(Az. des BFH: V R 13/08; Niedersächsisches FG, Urteil v. 30.3.2006; 16 K 10398/03)

Bilanzänderung / -berichtigung: Rückstellung wegen Aufbewahrungsverpflichtung

X-200711211014155751.gif Dieses Verfahren wurde beendet:

Bildung einer Rückstellung wegen Aufbewahrungsverpflichtung im Zusammenhang mit Bilanzänderung und -berichtigung.

(BFH, Urteil v. 16.12.2008, I R 54/08; FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.8.2007, 6 K 8269/04 B, EFG 2008 S. 195)

Gewinnermittlung: Teilwertabschreibung

Teilwertabschreibung: Welche Voraussetzungen gelten für die Annahme einer 'voraussichtlich dauernden Wertminderung' i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 (Streitjahr 2000), wenn beabsichtigt war, das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, dessen Teilwert gesunken war, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach dem Bilanzstichtag zu verkaufen?

(Az. des BFH: I R 74/08; FG Münster, Urteil v. 27.6.2008, 9 K 3138/06 K,G)

Ist eine Teilwertabschreibung bei Eigentumswohnungen aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig, wenn die Wohnungen nach dem Bilanzstichtag und vor Erstellung des Jahresabschlusses mit Verlust verkauft wurden (wertaufhellende Tatsache)?

(Az. des BFH: IV R 38/08; Sächsisches FG, Urteil v. 19.6.2008, 8 K 848/07)

Firmenwagen

Berechnet sich bei der privaten Nutzung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw die nach § 12 Nr. 3 EStG zuzurechnende Umsatzsteuer nach der im bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid festgesetzten Umsatzsteuer oder bei Anwendung der 1%-Regelung zwingend aus der Bemessungsgrundlage von 80% des Bruttolistenpreises?

(Az. des BFH: VIII R 54/07, FG Nürnberg, Urteil v. 26.4.2007, IV 299/2006)

Fahrtenbuch

Genügt ein aufgrund von Urschriften bzw. Grundaufzeichnungen später in Reinschrift verfasstes Fahrtenbuch den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch mit der Folge, dass die sog. 1 v.H.-Regelung nicht anzuwenden ist?

(Az. des BFH: VIII R 66/06; FG Münster, Urteil v. 13.1.2005, 8 K 2060/03 E)

Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel bei Unterschreiten der Drei-Objekt-Grenze: Sind die Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei Veräußerung eines teilweise fertig gestellten Büro- und Gewerbeforums erfüllt? Liegen Veräußerungsabsicht und Nachhaltigkeit vor?

(Az. des BFH: IV R 10/08; Thüringer FG, Urteil v. 2.3.2006, IV 203/03)

Nachholung von AfA bei Einnahmen-Überschussrechnern

Kann unterlassene AfA bei einem Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nachgeholt werden?

(Az. des BFH: VIII R 3/08, FG Düsseldorf, Urteil v. 20.12.2007, 11 K 679/05 E)

Steuerbonus jetzt auch für Handwerkerdienste im Ausland

Die Regel, dass ein Fünftel der Aufwendungen von maximal 20.000 Euro pro Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann, gilt neuerdings auch innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.

Berlin. Handwerkerleistungen werden mit einem Steuerbonus gefördert. Ein Fünftel der Aufwendungen von maximal 20.000 Euro pro Jahr können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese Regel gilt neuerdings auch für solche Handwerkerleistungen, die innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erbracht werden. Das teilt der Bund der Steuerzahler in Berlin mit. Bislang wurden nur in Deutschland ausgeführte Tätigkeiten anerkannt.

Damit können künftig Aufwendungen, die zum Beispiel in einem Ferienhaus im Ausland erbracht werden, bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die neue Regel könne in allen Fällen angewendet werden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde.

Fristlose Kündigung muss fristgerecht zugehen

Wer eine außerordentliche Kündigung aussprechen will, muss dies innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Kündigungsgründe tun. Wird das Schreiben zu spät losgeschickt oder hat sich der Arbeitgeber verrechnet, ist die Kündigung unwirksam.

 Die außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen (§ 626 Abs. 2 Satz 1 BGB). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

Grob fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung. Während den Kündigenden vor Fristbeginn grundsätzlich keine Obliegenheit zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts treffen, muss er dagegen nach Kenntnis vom Kündigungssachverhalt mit der gebotenen Eile vorgehen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Kein Pardon

Demnach ist die Kündigung selbst dann unwirksam, wenn sie dem Mitarbeiter auch nur einen Tag nach Ablauf der Frist zugeht. Das bedeutet: Es gilt grundsätzlich das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Das musste ein Unternehmen schmerzlich erfahren, das einer Mitarbeiterin verspätet kündigte.

Was war passiert?

Der Arbeitgeber hatte einer Sekretärin mit der Begründung fristlos gekündigt, sie habe unbefugt Kundendaten an einen ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens weitergegeben. Allerdings ging der Mitarbeiterin die fristlose Kündigung erst einen Tag nach Ablauf der gesetzlichen Zwei-Wochen-Frist zu.

Die Entscheidung:

Die Richter werteten die Kündigung daher als verspätet. Die Richter betonten, bei dieser Frist handele es sich um eine Ausschlussfrist, die im Interesse der Rechtssicherheit nicht verlängert werden könne. Ob die Kündigung in der Sache berechtigt sei, spiele keine Rolle (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.4.2009 , 6 Sa 709/08).

Frist kann auch noch „angehalten“ werden

Ist die Frist bereits angelaufen, so kann sie noch gehemmt werden, wenn der Kündigende ohne Fahrlässigkeit an ihrer Einhaltung gehindert ist. Ist für den Kündigenden beispielsweise die Tatsache einer rechtskräftigen Verurteilung des Kündigungsempfängers Teil des Kündigungsgrunds, so kann nach Umständen des Einzelfalls die Kündigungserklärungsfrist nicht bereits mit Kenntnis von dem Strafbefehl beginnen, sondern erst ab Kenntnis von der Rechtskraft der Verurteilung (BAG, Urteil v. 5.6.2008, 2 AZR 25/07). Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen (§ 626 Abs. 2 BGB).

Meister-Bafög wird auch für Existenzgründer attraktiver

Das neue Meister-Bafög, das am 1.Juli in Kraft trat, zahlt sich aus. Handwerkskammerpräsident Walter Tschischka geht davon aus, dass die Zahl der Bezieher in den nächsten Jahren deutlich steigen wird.

Verbesserungen beim Meister-Bafög
Mannheim. Von den attraktiveren Förderkonditionen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) profitieren Meisterschüler sowie Teilnehmer vergleichbarer Kurse, etwa zum Fachwirt oder Techniker . So kann künftig die Förderung auch in Anspruch genommen werden, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.

Zudem ist eine Leistungskomponente für diejenigen eingebaut, die eine Fortbildung bestanden haben: Bei erfolgreich abgelegter Prüfung werden 25 Prozent des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen .

Der Mannheimer Kammerpräsident Tschischka erhofft sich einen deutlichen Motivationsschub für angehende Handwerksmeister . Im Handwerk, so Tschischka, sei die Quote derer, die sich später selbstständig machen und Arbeitsplätze schaffen, besonders hoch. Auch für Existenzgründer gibt es Verbesserungen: Wer sich innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung selbstständig macht und mindestens einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass .

Studie: Industrie-Mittelstand hofft auf 2010

Die mittelständische Industrie hat das Jahr 2009 abgehakt. 40,7 Prozent der Firmen sehen ihre Geschäftslage auch für den Herbst als sehr schlecht oder schlecht an, wie aus einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) hervorgeht.
Optimismus besteht für den Jahresbeginn 2010: Mit 26,8 Prozent übersteigen die positiven Erwartungen dann wieder die negativen (21,9 Prozent). Der Exportmotor, an dem vor allem größere Mittelständler hängen, könnte wieder auf Touren kommen. In diesem Frühjahr beurteilen der Studie zufolge sogar 44,7 Prozent der Firmen ihre Lage als sehr schlecht oder schlecht, nachdem dies im Herbst 2008 nur 18,4 Prozent waren.

Konsequent innerbetrieblichen Liquiditätspotenziale erschließen

Der Chefvolkswirt der IKB Deutsche Industriebank , Kurt Demmer, bescheinigt dem Großteil der mittelständischen Firmen nach wie vor eine relativ stabile Finanzlage. „Allerdings mehren sich bei schwachen Umsätzen die Fälle, in denen sich etwa wegen Forderungsausfall Liquiditätslücken abzeichnen“, so Demmer. Angesichts verschärfter Kreditvergabebedingungen der Banken stelle dies die betroffenen Firmen oft vor große Probleme. Es wäre aus Sicht von Sparern und Geldanlegern fahrlässig, würden die Banken derzeit Kreditwünsche nicht besonders eingehend prüfen. Jetzt gelte es für die Firmen, konsequent alle innerbetrieblichen Liquiditätspotenziale zu erschließen sowie alternative Finanzierungsquellen zu nutzen.

Für die Studie, die auch von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young und der IKB-Bank getragen wird, wurden von März bis Mai Antworten von 1.500 Unternehmen ausgewertet.

Details unter: www.bdi-panel.emnid.de

Deutscher Franchise-Verband kooperiert mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) und der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) haben eine Kooperation vereinbart, um den weiteren Ausbau der Franchise-Wirtschaft in Deutschland zu fördern. Dies teilen die Verbände in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Geplant ist die gegenseitige Information über die Entwicklung von Franchise-Konzepten.

Durch die Bündelung der Aktivitäten beider Verbände sollen franchise-spezifische Finanzierungskonzepte entwickelt werden, um die Finanzierungsbereitschaft der Kreditwirtschaft zu verbessern. Und nicht nur das: Bei bekannten und tragfähigen Franchise-Konzepten können die Bürgschaftsbanken in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Hausbank die Begleitung von Finanzierungsvorhaben künftig schneller umsetzen.

Die Vorsitzende des VDB-Vorstands Waltraud Wolf betont: "Die Bürgschaftsbanken in Deutschland sehen im Franchising ein Wachstumsfeld und eine zukunftsorientierte Vertriebs- und Kooperationsform rechtlich selbstständiger Unternehmen und eine sinnvolle Option für Gründungsinteressierte. Wir wollen die positive Entwicklung des Franchisings unterstützen, das bereits im Dienstleistungsbereich, im Handel sowie im Bereich des Gastgewerbes stark an Bedeutung gewonnen hat."

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. sieht sich als zentraler Repräsentant der deutschen Franchise-Wirtschaft und vertritt die Branche auf nationaler und internationaler Ebene. Er überprüft Unternehmen bei ihrer Aufnahme und stellt verbindliche Richtlinien für faires Franchising auf.

"Jahrbuch Franchising": DFV erweitert Fachbuchreihe

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) gibt eine weitere Ausgabe aus der Reihe "Jahrbuch Franchising" heraus. Gemeinsam mit den Rechtsanwälten Karsten Metzlaff aus Berlin und Helmuth Liesegang aus Wuppertal wird die Fachbuchreihe mit dem "Jahrbuch Franchising 2009" fortgesetzt.

Franchise-Experten behandeln darin allgemeine, juristische und betriebswirtschaftliche Besonderheiten des Franchisings. Im ersten, allgemeinen Teil werden der Aufbau eines Franchise-Systems, der Network-Governance-Kodex und die Entwicklung des Social Franchising, sprich die Nutzung kommerzieller Methoden zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, erörtert. Der zweite Teil des Buches widmet sich betriebswirtschaftlichen Aspekten wie der Finanzierung, dem Brand-Management oder der Akquisition von Franchise-Nehmern. Die sich anschließenden Kapitel betrachten das Franchise-Recht - von gesetzlichen Haftungsrisiken über Franchising und Internetvertrieb bis zum Betriebsübergang von Franchise-Systemen hin zur Alleinbezugsbindung als Wettbewerbsbeschränkung. In den letzten Kapiteln informiert das Buch über die Möglichkeit der Erschließung internationaler Märkte mit Master-Franchise-Lizenzen.

Laut DFV gehört Franchising in Deutschland mit einem Gesamtumsatz von 47 Milliarden Euro im Jahr 2008 zu den erfolgreich wachsenden Wirtschaftszweigen. "Franchise-Kooperationen bieten reelle Chancen, erfolgreich zu expandieren", sagt Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV. "Einzelunternehmer werden es immer schwerer haben. Kooperationen mit klaren Regeln nutzen gemeinsame Vorteile und unsere Fachbuchreihe dient als Leitfaden." Das "Jahrbuch Franchising 2009" mit 430 Seiten kostet 54,00 Euro und kann unter www.franchiseverband.com bestellt werden.

Studie: Banken und Versicherer investieren in Kundennähe

Die Finanzbranche begegnet der Wirtschaftskrise mit Qualitätsverbesserungen. Das hat eine Umfrage der Unternehmensberatung Agens gezeigt.

Über 60 Prozent der befragten Fach- und Führungskräfte sehen dies als wichtigste Maßnahme. Gut 56 Prozent wollen die Vertriebswege ausbauen. Ebenfalls legen die Banken Wert auf eine intensivere Marktkommunikation zur Rückgewinnung des Kundenvertrauens (knapp 55 Prozent). Kosteneinsparungen sind nur für ein Drittel der richtige Weg.

Was jetzt noch Wert hat

Krisen verändern Verhalten. Diese Krise verändert auch das Konsumverhalten. Es ist für Unternehmen wichtig, sich mit diesen Entwicklungen zu beschäftigen, um künftig erfolgreich zu sein.

Der Wertewandel Richtung Individualisierung scheint seit der Jahrtausendwende gebremst. Während lange Zeit Selbstverwirklichung, Hedonismus und die Abkopplung von Traditionen prägend waren, herrschen nun wieder traditionelle Werte vor. Verlässlichkeit und Sicherheit stehen wieder oben in der Wertehierarchie. Andere Bezeichnungen sind neue Biederkeit, "Regrounding" oder einfach die Wiederentdeckung von Familie , Gesundheit und Heimat. Die Folge: Aufstieg und Dokumentation von Wohlstand durch Luxus werden durch Familie n-, Gesundheit s- und Umweltbewusstsein ersetzt. Es ist für Unternehmen erfolgskritisch, diese Entwicklungen zu erkennen und sich darauf einzustellen.

Studie: Oft fehlt die kundenorientierte Unternehmensphilosophie

Obwohl die Firmen in den letzten Jahren intensiv in Lösungen für das Kundenmanagement investiert haben, lebt dieses Thema vielfach noch recht isoliert von den Unternehmensphilosophien. Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung des CRM-Spezialisten ec4u expert consulting.

Danach ist CRM in den Unternehmen bislang erst selten zum Instrument einer kundenorientierten Strategie geworden. So urteilen 42 Prozent der fast 300 befragten Firmen, CRM werde bei ihnen als reines Marketingwerkzeug eingesetzt. Lediglich in jedem vierten Fall (26 Prozent) ist das Kundenbeziehungsmanagement in die Unternehmensphilosophie eingeflossen, bei einem Drittel jedoch ist die Rolle von CRM sogar überhaupt nicht geklärt. „Das Kundenmanagement folgt keinem Selbstzweck, sondern muss in seiner Ausrichtung die Marktpolitik des Unternehmens verkörpern", stellt der Director CRM Beratung bei ec4u, Mario Pufahl, heraus. „Offenbar wird CRM noch oft zu isoliert betrachtet und nicht aktiv in die Geschäftsziele einbezogen", wundert er sich über die strategischen Unklarheiten in den Firmen. „Hier besteht ein ganz erheblicher Handlungsbedarf, weil sonst zwar unverändert viel Geld in das Kundenmanagement investiert wird, ihm aber die erforderliche Navigation fehlt", problematisiert Pufahl und empfiehlt dafür einen integrierten Management-Ansatz.

Doch auf dem Weg dorthin sind nach Einschätzung der meisten Befragten in vielerlei Hinsicht noch erhebliche Hürden zu überwinden. Denn bei der Frage, in welchen Bereichen für einen integrierten Managementansatz noch die größten Schwächen bestehen, nennen die Unternehmen an erster Stelle ihre CRM-Strategien (59 Prozent). Aber auch die Qualität und Effizienz der Prozesse im Kundenmanagement wird mehrheitlich als nicht ausreichend erachtet.

Deutlich besser sieht es hingegen sowohl bei der CRM-Kultur auf der Mitarbeiterebene und hinsichtlich der technischen Lösungen aus. In diesen Bereichen haben deutlich weniger Firmen (39 bzw. 42 Prozent) Schwächen geortet. Für Pufahl ist diese relative Zufriedenheit mit den CRM-Systemen keineswegs überraschend. „Es gibt zwar auch einen signifikanten Migrationsbedarf im Markt. Aber die funktionale Basis ist insbesondere dort, wo während der letzten Jahre in moderne Systeme investiert wurde, meist sehr anforderungsgerecht", urteilt er.

Altersvorsorge: Krisenfeste Anlageformen im Trend

Die Studie "Altersvorsorge in der Finanzmarktkrise" zeigt, dass Sicherheit bei der Geldanlage eine deutlich größere Rolle spielt als vor Beginn der Finanzmarktkrise. Vor allem für die Altersvorsorge wird verstärkt nach krisenfesten Anlageformen gesucht.

   München. Das zeigt die aktuelle Studie "Altersvorsorge in der Finanzmarktkrise" des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov Psychonomics AG im Auftrag der Versicherungskammer Bayern. 1.250 Bundesbürger im Alter zwischen 18 und 65 Jahren wurden repräsentativ befragt.

84 Prozent gaben an, großen Wert auf eine garantierte Verzinsung ihrer Anlagen für die Altersvorsorge zu legen. Während im Vorjahr bei einem Drittel der Befragten noch eine hohe Rendite als wichtig galt, ist dies inzwischen nur noch bei jedem fünften der Fall.

Sicherheit, Flexibilität und Zinsgarantie

Bei der Qualität der privaten Altersvorsorgeprodukte wollen die Deutschen, dass die Produkte auch bei einer Arbeitslosigkeit unangetastet bleiben (Hartz-IV-Sicherheit), und dass die Beitragszahlungen flexibel an die jeweilige finanzielle Situation angepasst werden und zeitweise auch ganz ruhen können.

"Der Trend geht zu Finanzprodukten, die Sicherheit, Zinsgarantie und Flexibilität bestmöglich kombinieren. Diese Entwicklung spiegelt sich eindeutig in der derzeitigen Kundennachfrage wieder", sagt Dr. Franz Kühnel, Vertriebsvorstand der Versicherungskammer Bayern.

Neben der Sicherheit kommt der Verständlichkeit und Transparenz der Geldanlagen sowie der wirtschaftlichen Lage des Anbieters infolge der Finanzmarktkrise eine stärkere Bedeutung zu als zuvor. Anleger vertrauen derzeit auf traditionsreiche und regional verwurzelte Versicherungsunternehmen sowie Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken .

Klassische Vorsorgeprodukte gefragt

Vor allem private Rentenversicherungen und Immobilien sind beliebt, gefolgt von Riester-Renten und klassischen Lebensversicherungen . Am wenigsten geeignet für die Altersvorsorge halten die Deutschen Aktien.

"Die vor dem Platzen der Finanzblase vereinzelt als wenig lukrativ verschmähten Lebens- bzw. Rentenversicherungen erfreuen sich aufgrund ihrer hohen Sicherheit und Planbarkeit einer Renaissance - und dies weitgehend unabhängig vom Alter der Kunden", sagte Robert Quinke, Studienleiter bei der YouGov Psychonomics AG der dpa.

Mehr Anträge bei der Bürgschaftsbank

Über zehn Prozent mehr Anträge auf Bürgschaften und Garantien sind im ersten Halbjahr 2009 bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg eingegangen. Die Betriebe fragen vermehrt Betriebsmittelkredite nach, weil ihnen Liquidität fehlt.

Stuttgart. Die Betriebe fragen vermehrt Betriebsmittelkredite nach, weil ihnen Liquidität fehlt. Im ersten Halbjahr 2009 haben kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg 10,5 Prozent mehr Anträge auf Bürgschaften und Garantien gestellt. Nachdem die Nachfrage im ersten Quartal 2009 noch verhalten war, gab es im zweiten Quartal eine deutliche Belebung.

Liquiditätshilfeprogramm "Li50" wirkt belebend

1.392 Bürgschaften und Garantien wurden beantragt (2008: 1.260), was Krediten für die Betriebe in Höhe von 307,8 Millionen Euro (2008: 284,0 Millionen Euro) entspricht. Damit ist das beantragte Kreditvolumen, das sich bereits 2008 auf hohem Niveau befand, noch einmal um weitere 8,4 Prozent gestiegen. Neben dem Wunsch der Hausbanken nach einer Risikopartnerschaft hat sich hier vor allem das zum 1. März 2009 zusammen mit der L-Bank gestartete Liquiditätshilfeprogramm „Li50" belebend ausgewirkt. Alleine in den ersten vier Monaten seit Programmstart gingen bei der Bürgschaftsbank 211 Anträge ein.

„Die Struktur des Geschäfts hat sich grundlegend geändert", sagt Dirk Buddensiek, Vorstand der Bürgschaftsbank. „Während die Betriebe im ersten Halbjahr 2008 75 Prozent der Bürgschaftsanträge für Investitionsdarlehen benötigten, liegt der Anteil im Jahr 2009 nur noch bei knapp 50 Prozent", so Buddensiek. „Jetzt brauchen die Betriebe vermehrt Liquidität. Bei mehr als der Hälfte der beantragten Vorhaben in diesem Jahr handelt es sich um Betriebsmittelkredite."