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Aktuelles August 2008

1. KfW Gründungsmonitor 2008: Qualität der Unternehmensgründungen steigt
2. 16 Prozent Umsatzeinbußen durch ungenutzte Kunden-Potenziale
3. Schwarzarbeit = Vorsatz: Unternehmer haften 30 Jahre
für Sozialversicherungsbeiträge (SG)

4. Verschärftes Gesetz gegen Geldwäsche betrifft auch Berater
5. Raiffeisen Lagerhaus: Neues Mitglied im Österreichischen Franchise-Verband

KfW Gründungsmonitor 2008: Qualität der Unternehmensgründungen steigt

Im Jahr 2007 betrug die Zahl der Gründer 860.000 Personen. Damit sind die Gründungsaktivitäten in Deutschland trotz anhaltend guter Konjunktur auf einem Tiefststand seit der Jahrtausendwende angekommen. Im Vergleich zum Vorjahr 2006 sank die Gründerzahl um 230.000 Personen (-21 %). Der prozentuale Rückgang war in den neuen Bundesländern (-35 %) doppelt so hoch wie in den alten Bundesländern (-17 %). Dies zeigt der neue Gründungsmonitor der KfW Bankengruppe, der am Dienstag in Frankfurt vorgestellt wurde. Als Hauptursache für diese Entwicklung nennt KfW-Chefvolkswirt Dr. Norbert Irsch die konjunkturelle Entwicklung.

Das kräftige Wirtschaftswachstum der Jahre 2006 und 2007 hat weniger die Zahl der Gründungen, sondern vor allem den Aufbau abhängiger Beschäftigungsverhältnisse beflügelt. Dieser Befund ist durch gegenläufige Effekte der Konjunktur auf das Gründungsgeschehen zu erklären. Zwar hat sich das robuste Wachstum positiv auf die Startbedingungen und die Gründungschancen ausgewirkt; die gute Konjunktur hat aber auch die Nachfrage nach abhängiger Beschäftigung verstärkt. Per Saldo entschieden sich weniger potenziell Gründungswillige für eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Zudem wurde der Zugang zu Fördermitteln der Bundesagentur für Arbeit für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit in verschiedenen Schritten - zuletzt im August 2006 - restriktiver ausgestaltet. Geringere Anreize, für Arbeitslose eine Selbständigkeit zu beginnen, waren die Folge. Insgesamt sank die Zahl der Gründer aus der Arbeitslosigkeit im Jahr 2007 um 45.000 auf 147.000 Personen.

Höhere Qualität der Gründungen

Der Brutto-Beschäftigungseffekt der Gründungen im Jahr 2007 – d. h. der Arbeitsplatzeffekt ohne Berücksichtigung der Stellen in Bestandsunternehmen, die durch Gründungen verdrängt werden – betrug 455.000 vollzeitäquivalente Stellen. Dies sind rund 55.000 Stellen weniger als im Jahr zuvor. Der Brutto-Beschäftigungseffekt je neu gegründetem Unternehmen lag mit 1,9 vollzeitäquivalenten Stellen im Vollerwerb und 0,3 vollzeitäquivalenten Stellen im Nebenerwerb jedoch deutlich höher als im Vorjahr. Dies deutet darauf hin, dass der Trend zu immer kleiner werdenden Gründungsprojekten zu Ende geht. Da größere Gründungsprojekte nachhaltiger sind, ist eine Qualitätsverbesserung der realisierten Projekte als positiver Befund festzuhalten. Hierfür spricht auch, dass im Jahr 2007 nur noch 48 % der Vollerwerbsgründer angaben, ihre Gründung aus der Not heraus - also in Ermangelung von Erwerbsalternativen - vollzogen zu haben. Im Jahr 2006 betrug dieser Anteil noch 55 %. Ein weiterer Hinweis für eine Zunahme der durchschnittlichen Projektgrößen ist im Finanzierungsbedarf zu sehen. Während im Jahr 2006 noch fast die Hälfte der Gründer ohne finanzielle Mittel gründete, lag dieser Anteil im Jahr 2007 deutlich unter 40 %.

Mit der Gesamtzahl der Gründungen ist auch diejenige der innovativen Gründungen gesunken. So lag im Jahr 2007 die Zahl der innovativen Gründer bei knapp 106.000 gegenüber rund 127.000 im Jahr 2006. Die innovativen Gründungen im Vollerwerb sanken dagegen nur leicht von 54.000 auf knapp 51.000. Damit das wachstumsfördernde Innovationspotenzial von Gründungen gestärkt und ihre wettbewerbsstimulierende Wirkung ausgebaut wird, gelte es so Irsch „gezielt auf die Verbesserung des Gründungsklimas durch bildungspolitische Maßnahmen einzuwirken“. „Es konnte im diesjährigen Bericht gezeigt werden, dass neben höheren formalen Faktoren wie z. B. dem Bildungsabschluss und dem Erwerbsstatus vor Gründung ‚weiche' Persönlichkeitseigenschaften wie Leistungsbereitschaft, Kreativität, Veränderungsbereitschaft und Überzeugungskraft einen positiven Einfluss auf die Gründungsentscheidung besitzen. Diese nicht nur in Hinblick auf Gründungen positiven Eigenschaften könnten auch in Schulen stärker gefördert werden“, so Irsch weiter.

16 Prozent Umsatzeinbußen durch ungenutzte Kunden-Potenziale

Eine Studie von A.T. Kearney zeigt, dass bis 2015 für drei Viertel der Unternehmen die neue Kundenmacht im Web 2.0 zum kritischen Erfolgsfaktor wird. Derzeit geben nur 17 Prozent an, dass sie der "Customer Energy" eine hohe bis sehr hohe Bedeutung beimessen.

Für 2010 halten 43 Prozent und für 2015 sogar 75 Prozent der befragten Unternehmen das Nutzen der Kundenenergie für sehr wichtig. Insbesondere der Handel, Unterhaltungselektronik-, Telekommunikations- und Medienindustrie erwarten, dass Customer Energy immer mehr an Bedeutung gewinnt, während für die Energie- und Versorgungswirtschaft, die Automobilindustrie und den Bereich Banken die Bedeutung geringer eingeschätzt wird.

Unternehmen, denen es nicht gelingt, Kunden in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren, müssen bis 2015 mit Umsatzeinbußen von bis zu 16 Prozent rechnen. Dies geht aus einer internationalen Studie der Top-Managementberatung A.T. Kearney hervor, für die gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Ipsos branchenübergreifend 3.000 Verbraucher sowie Unternehmen befragt wurden. Durch die Nutzung der „Customer Energy" können enorme Umsatzsteigerungen sowie Kostenoptimierungen von durchschnittlich 5 bis 7 Prozent auf jeder einzelnen Wertschöpfungsstufe erzielt werden. Um diese weitreichenden Möglichkeiten zu nutzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, sollten Unternehmen Kunden nach ihrem Energiepotenzial segmentieren, ihre Unternehmensstrategie radikal überdenken und ihre Kunden beispielsweise durch offene Plattformen vor allem besser in die Produktentwicklung einbinden.

Schwarzarbeit = Vorsatz: Unternehmer haften
30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge (SG)

Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, handelt grundsätzlich vorsätzlich und kann sich im Rahmen einer Betriebsprüfung weder auf Nachlässigkeit noch auf ein Versehen berufen. Das zieht die Verjährungsfrist kräftig in die Länge: Statt 4 Jahren sind es 30, so wird es im Ernstfall richtig teuer!
Die Zahl der ermittelten Schwarzarbeit steigt kontinuierlich an. Ca. 25.600 Ermittlungsverfahren mehr als im Vorjahr, in welchem schon 118.000 registriert wurden, wurden allein im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleitet.

Verjährungsfrist: 4 oder 30 Jahre?

Zum Leidwesen vom Prüfer aufgespürter Unternehmer verlängert sich die Verjährungsfrist für nicht gezahlte Beiträge rapide , wenn ein Betrieb Schwarzarbeiter beschäftigt . In einem solchen Fall verjähren Forderungen erst 30 Jahre, nachdem sie entstanden sind. Die verlängerte Frist gilt immer, wenn Vorsatz unterstellt wird und bei Schwarzarbeit  wird schlicht von Vorsatz ausgegangen.

Kein Gras drüber gewachsen

Mit diesen herben Folgen der Schwarzarbeit im Fall einer Spedition aus Bochum beschäftigte sich das Sozialgericht Dortmund. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Spedition (= Klägerin) über mehrere Jahre Schwarzarbeiter beschäftigte. Daher wurde sie von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von 24.495 EUR an Sozialversicherungsbeiträgen für die Jahre 1995 bis 1998 zuzüglich 15.820 EUR an Säumniszuschlägen in Anspruch genommen.

Vorsatz? Schon der Umstand von Schwarzarbeit spricht für Vorsatz

Der Geschäftsführer der Klägerin hatte gegenüber den Betriebsprüfern zwar Versäumnisse eingeräumt , bedingter Vorsatz zur Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen sei jedoch nicht gegeben. Er sah die Ansprüche als   verjährt an, da die Vergehen schon über vier Jahre zurückliegen. Das Sozialgericht Dortmund teilte die Auffassung der Klägerin nicht und wies die Klage ab.

Bereits der Umstand von Schwarzarbeit lasse den Schluss zu, dass es auch Ziel des Arbeitgebers gewesen sei, sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu umgehen.

Da der Vorsatz nicht wegdiskutiert werden konnte, war auch die bei einem vorsätzlichen Handeln gemäß § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV einschlägiger dreißigjährigen Verjährungsfrist gegeben.

Aufzeichnungspflichten obliegen dem Arbeitgeber

Da die Klägerin ihre Aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hatte, wodurch die Versicherungs- und Beitragspflicht und ihre konkrete Höhe nicht festgestellt werden können, kann die Beklagte Rentenversicherung die Sozialversicherungsbeiträge von der Summe der gezahlten Arbeitsentgelte geltend machen. Diese sind nach § 28 f Abs. 2 S. 3 SGB IV gegebenenfalls zu schätzen. Hierbei komme es auch auf ein etwaiges Fehlverhalten von Mitarbeitern oder des Geschäftsführers nicht an, so das Gericht.

(SG Dortmund, Urteil v. 25.01.08, S 34 R 50/06).

Verschärftes Gesetz gegen Geldwäsche betrifft auch Berater

Bisher mussten neben Banken nur Finanzdienstleister gegenüber Barzahlern ein "berufsmäßiges Misstrauen" an den Tag legen. Jetzt kann es fast jeden Treffen, der größere Zahlungen in Form von Honorar oder Kaufpreiszahlungen erhalten kann. Der deutsche Bundestag hat am 19.6.2008 – mit einiger Verspätung – der Geldwäsche und der Finanzierung des internationalen Terrorismus die weitere Bekämpfung angesagt und das betreffende Gesetz verschärft.

Die entsprechende EU-Richtlinie, die schon vor Jahren beschlossen worden war, hätte eigentlich bereits Ende 2007 in nationales Recht überführt werden müssen. Als Entschuldigung für die über sechsmonatige Verspätung musste die "Kompliziertheit und Komplexität" des deutschen Geldwäscherechts herhalten.

Stimmt nach dem Bundestag auch der Bundesrat zu, muss derjenige, der ein Bargeschäft durchführt, bei dem mehr als 15.000 EUR den Besitzer wechseln , grundsätzlich die Identität desjenigen überprüfen , der ihm das Bargeld gibt. Hat er einen Verdacht oder meint er, einen Verdacht haben zu müssen, muss er diesen den Behörden melden .

Während bisher im Großen und Ganzen lediglich Banken und Finanzdienstleister zu „beruflichem Misstrauen“ gegenüber Barzahlern verpflichtet waren, soll diese Pflicht in Zukunft alle Berufsgruppen treffen, bei denen man teure Dinge bar zahlen kann. Das sind neben Juwelieren, Kunsthändlern, Galeristen, Immobilienmaklern und Teppichhändlern auch Steuerberater .

Vor dem Hintergrund, dass wohl nur wenige Anwälte von ihren Mandanten das Honorar "cash" erhalten, dürfte die Gesetzesänderung für die Angehörigen beratender Berufe – abgesehen von der formalen Inpflichtnahme – nur wenig Änderung bringen. Etwas anderes dagegen dürfte gelten, wenn der Berater von einem Mandanten mit zu einem Geschäft hinzugezogen wird, bei dem Bargeld in erheblichen Mengen, also über den zur Debatte stehenden 15.000 EUR akzeptiert werden soll. Hier sollte dem Mandanten – auch zur eigenen Sicherheit des Beraters – unbedingt geraten werden, die Identität des Kunden nachweisbar zu überprüfen.

Raiffeisen Lagerhaus: Neues Mitglied im Österreichischen Franchise-Verband

Raiffeisen Lagerhaus ist dem Österreichischen Franchise-Verband (ÖFV) beigetreten. Damit ist die Zahl der Mitglieder im Verband auf 137 gewachsen. In Österreich betreiben 51 Franchise-Partner von Raiffeisen Lagerhaus 540 Standorte in den Bereichen Bau- und Gartenmarkt sowie Baustoffe und erwirtschaften einen Jahresumsatz von rund 800 Mio. Euro.

Bereits über 100.000 Menschen sind laut ÖFB in Österreich in Franchise-Systemen beschäftigt. Der Umsatz der Franchise-Wirtschaft in Österreich wird auf jährlich rund 4,5 Milliarden Euro geschätzt. Der ÖFV versteht sich als Informationsplattform für die österreichische Franchise-Wirtschaft. Als Mitglieder des Verbandes können in- und ausländische Unternehmen aufgenommen werden, die Franchising betreiben oder betreiben wollen, sowie Personen, die selbst oder als Berater an Franchising interessiert sind und Personen und Unternehmungen, die Franchising fördern wollen.