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Aktuelles März 2008

Die MFFM macht Urlaub
vom 19.03.2008 - 28.03.2008 In dringenden Fällen wählen Sie bitte die
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Die MFFM und Ihre Mitarbeiter wünscht allen Geschäftspartnern und Franchise-Interessierten
ein frohe und gesegnetes Osterfest!

1. Reader´s Digest ermittelt vertrauenswürdigste Marken
2. Selbstanzeige: Kein Open-End-Joker
3. START-Messe Essen 2008: Neuer Termin
4. E-Commerce-Studie: 1,5 Milliarden Umsatzsteigerung bis 2012
5. Überstundenabbau geht betriebsbedingter Kündigung vor
6. 10. China Franchise Kongress im April in Peking
7. Neue Mitglieder im österreichischen Franchise-Verband

Reader´s Digest ermittelt vertrauenswürdigste Marken

84 Prozent der Deutschen bleiben ihrer Lieblingsmarke über Jahre hinweg treu. Dies geht aus der aktuellen Studie „European Trusted Brands 2008“ hervor. Dagegen probiert nur jeder vierte Deutsche oft ganz neue Marken aus. 83 Prozent der Deutschen meinen zudem, es lohne sich, für Qualitätsprodukte mehr zu bezahlen. Allerdings geben gleichzeitig 77 Prozent der Deutschen an, sie würden stets nach dem günstigsten Preis suchen. Zu dem vertrauenswürdigsten Marken Deutschland gehören unter anderem Volkswagen (im Bereich Automobile), die Sparkasse (Banken) sowie Nivea (Hautpflege). Bei den Handelsunternehmen liegt Aldi vorne.

Selbstanzeige: Kein Open-End-Joker

Das Bundesfinanzministerium rät Steuerpflichtigen die vom Liechtensteiner Steuer-Skandal betroffen sind - aus aktuellem Anlass, aber nicht ohne Eigeninteresse - generell zur Selbstanzeige. Ein guter Rat? Rechtsgrundlagen der Selbstanzeige

Nach § 371 Abs. 1 AO erlangt derjenige Täter einer Steuerhinterziehung Straffreiheit , der in den Fällen des § 370 AO unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt. Entsprechendes gilt bei Erstattung einer Selbstanzeige im Falle des Vorliegens einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 378 Abs. 3 AO).

Folgen und Risiken der Selbstanzeige

Straffreiheit tritt jedoch nicht ein, soweit einer der Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Zur Wirksamkeit der Selbstanzeige bedarf es nach § 371 Abs. 3 AO, sofern Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt sind, der Nachentrichtung der hinterzogenen Steuern durch denjenigen Beteiligten, der aus der Tat einen wirtschaftlichen Vorteil gezogen hat.

Der Sinn und Zweck der Selbstanzeigevorschriften wird zumeist in einem mit Blick auf den Täter geschaffenen Anreiz gesehen, diesen durch die in Aussicht gestellte Straffreiheit dazu zu bewegen, bislang dem Fiskus verborgene Steuerquellen offen zu legen und damit zum Sprudeln zu bringen. Die Motivation des Anzeigenden ist für die Wirksamkeit der Berichtigungserklärung unbeachtlich.

Selbstanzeige ist einen persönlicher Strafaufhebungsgrund

Die wirksame Selbstanzeige beinhaltet einen persönlichen Strafaufhebungsgrund. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Vorschrift ("wird"). Die Rechtswohltat des § 371 AO kommt demnach auch nur demjenigen zugute, der von ihr Gebrauch macht. Eine bestimmte Form sieht das Gesetz für die Selbstanzeige nicht vor. Demnach kann sie schriftlich, mündlich oder zu Protokoll der Finanzbehörde erstattet werden.

Auch eine Teilselbstanzeige ist möglich , bei der der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Verkürzungen offen legt. Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so tritt nach § 371 Abs. 4 AO für einen an der Tat Beteiligten Straffreiheit nur ein, soweit er die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet.

Umstritten ist, welche Bedeutung dem Begriff die "zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern" beizumessen ist. Die Finanzverwaltung ging früher davon aus, dass nur ein steuerlicher Vorteil die Zahlungspflicht begründe, dass also ohne eine Steuernachzahlung allein aufgrund einer Selbstanzeige straffrei werde, wer als Tatbeteiligter Steuern hinterziehe, aus der Tat selbst jedoch keinen eigenen steuerlichen Vorteil habe.

Die heute h.M. beurteilt die Frage, ob Steuern zugunsten eines Tatbeteiligten hinterzogen wurden, nicht aus steuerlicher Sicht, sondern nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise. Danach ist entscheidend, ob bei wirtschaftlicher Betrachtung der unmittelbare Vorteil aus der Tat dem Beteiligten zugeflossen sei oder ob die Steuerhinterziehung lediglich zu einem - für nicht ausreichend gehaltenen - mittelbaren Vorteil geführt hat.

Innerhalb der h.M. treten aber immer noch Differenzen auf, was als nur mittelbarer und was als unmittelbarer Vorteil begriffen werden kann. So lässt der BGH den bloßen Erhalt eines Arbeitsplatzes nicht genügen, um eine Nachentrichtungspflicht zu begründen.

Zu lange Warten ist gefährlich

Die Möglichkeit, Selbstanzeige zu erstatten, steht dem Hinterzieher zeitlich nicht unbegrenzt zur Verfügung. Nach § 371 Abs. 2 AO tritt Straffreiheit nicht ein, wenn

  • vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist, oder
  • dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- und Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist, oder
  • die Tat im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Praxishinweis: Es kann durchaus Sinn machen, einen Mandanten zu einer Selbstanzeige zu ermuntern. Er muss aber wissen, das die Rechtswohltat nicht umsonst ist, und das und wieviel er etwa nachzahlen muss. Andererseit sollte man Mandanten verdeutlichen, dass die Selbstanzeige keine Open-End-Joker ist, wenn spürbar etwas "im Busch" ist, ist Eile gebote

START-Messe Essen 2008: Neuer Termin

Start-Messe Der Veranstalter der START-Messe Essen, asfc — atelier scherer fair consulting gmbh, gibt eine Terminverschiebung der diesjährigen Messe bekannt. Die Veranstaltung wird nun am 17. und 18. Oktober 2008 in
Essen stattfinden. Voraus-gegangen waren Befragung und Gespräche mit Ausstellern und Partnern der Veranstaltung.
„Das Votum der Aussteller und Partner war eindeutig“ , so Markus M.  Jessberger, Geschäftsbereichsleiter Inlandsmessen beim START-Veranstalter asfc gmbh. „Der Großteil von ihnen plädierte für einen Messetermin außerhalb der Sommerferienzeit.“ Nach reiflicher
Start-Messe
Überlegung und Gesprächen mit allen Partnern wie dem BMWi, der KfW Mittelstandsbank und dem DFV, hat sich der Veranstalter asfc deshalb entschieden, die START-Messe in Essen in diesem Jahr zum ersten Mal im Oktober zu veranstalten: „Da die Messe Essen ein sehr erfolgreicher Messeplatz ist, haben wir leider einen Termin erhalten, der nur eine zweitägige Messelaufzeit möglich macht“ , so Jessberger.

Die diesjährige START-Messe findet daher am Freitag und Samstag, den 17. und 18. Oktober 2008 statt. Für 2009 und darüber hinaus sind ebenfalls Oktober-Termine mit drei Messetagen geplant.

Weitere Informationen zur START-Messe unter www.start-messe.de

Handelskammern veranstaltet.

E-Commerce-Studie: 1,5 Milliarden Umsatzsteigerung bis 2012

Laut einer neuen Studie von Goldmedia könnte die E-Commerce-Branche durch den Einsatz von Bewegtbildern ihren Umsatz bis 2012 um 1,5 Milliarden Euro steigern. Eine Übersicht des E-Commerce-Marktes sowie des Breitbandmarktes komplettieren die Studie.
Die wachsende Zahl der Internetnutzer beschert dem deutschen E-Commerce-Markt immer neue Rekordumsätze. Dennoch steht der Online-Handel vor echten Herausforderungen: Seit 2004 stagnieren die Wachstumsraten bei jährlich zwölf Prozent. Die Nutzerzahlen steigen langsam weiter an, doch die Bereitschaft der Nutzer, häufiger bzw. mehr im Internet einzukaufen, hat seit 2006 nicht mehr zugenommen.

Für eine bessere Potenzialausschöpfung im eCommerce gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Ein wichtiger Hebel ist die stärkere Einbindung von Bewegtbildinhalten. Die Strategieberatung Goldmedia hat in ihrer aktuellen Studie eCommerceTV Chancen und Möglichkeiten des Einsatzes von Bewegtbild auf Online-Handelsplattformen (eCommerceTV) analysiert und erstmals mögliche Wachstumspotenziale quantifiziert. Nach Goldmedia-Prognosen kann der deutsche E-Commerce-Markt durch Bewegtbildeinsatz bis 2012 ein Umsatzplus von mehr als fünf Prozent erreichen.

Die Attraktivität von WebTV und Videos im Internet hat stark zugenommen. So nutzten rund ein Viertel aller deutschen Onliner 2006 bereits Online Videos. Bewegtbildinhalte in Form von Video-Sharing, Web-TV oder Trailern gehören heute schon auf vielen Webseiten zum Standard. Sie werden künftig zu einem noch wichtigeren Attraktivitätsmerkmal. Dabei schafft die zunehmende Breitbandpenetration immer bessere infrastrukturelle Voraussetzungen und macht es für die Nutzer einfach, große Video-Datenmengen ruckelfrei zu empfangen.

Fast 60 Prozent der Deutschen im Alter von 14-54 Jahren haben 2007 im Internet eingekauft. Nur 27 Prozent allerdings wollen dies künftig häufiger tun. Nutzeranalysen im eCommerce zeigen deutlich, wie wichtig als Kaufanreiz eindrucksvolle Produktpräsentation und positive Einkaufserlebnisse sind.

Die großen Katalogversender und Online-Shops haben sich bereits darauf eingestellt und starten derzeit eigene Bewegtbildformate. Das zeigen u.a. Amazon, Neckermann TV oder brandneu von Otto sowie Tchibo WebTV. Auch Teleshopping-Sender wie HSE24 sind dabei, ihre Onlineshops durch Livestreams oder Produktvideos zu erweitern.

Durch den Einsatz von Bewegtbild wird die Warenpräsentation deutlich optimiert und das von vielen Nutzern vermisste Einkaufserlebnis verbessert. Bislang unterrepräsentiert sind im eCommerce erklärungsintensive oder stark emotionalisierende Warengruppen wie Bekleidung, Schmuck, Möbel oder Haushaltswaren, die zum Beispiel im Teleshopping gut funktionieren. Bewegtbild im Internet trägt dazu bei, ganz neue Zielgruppen anzusprechen und neben den gezielt einkaufenden Internetshoppern auch Impuls-Käufer zu erreichen.

Die Integration von Bewegtbild bietet sich grundsätzlich für alle Player im E-Commerce-Markt an: ob Multichannel-, Web-TV, reine eCommerce-Anbieter oder Teleshopper.

Sollten bis 2012 nur zehn Prozent des E-Commerce-Marktes (Unternehmen nach Umsatz) Bewegtbild einsetzen und würde dies bei deren Nutzern zu einer zehnprozentigen Steigerung der Conversion Rate führen, so hätte dies bereits ein Umsatzplus von 250 Millionen Euro gegenüber einem Szenario ohne Bewegtbildeinsatz zur Folge. Wir gehen aber von wesentlich positiveren Werten aus, nämlich einem Einsatz von Bewegtbild am Markt von bis zu 30 Prozent sowie einer Erhöhung der Conversion Rate um 20 Prozent, so dass die Umsatzgewinne, die durch den Bewegtbildeinsatz erlöst werden, in den nächsten fünf Jahren rund 1,5 Mrd. Euro erreichen können.

Die Studie enthält eine ausführliche Marktübersicht zum deutschen E-Commerce- und Breitbandmarkt. Sie analysiert die Chancen des Einsatzes von Bewegtbild im E-Commerce, belegt deren Bedeutung für Multichannel Strategien, stellt nationale und internationale Case Studies vor und quantifiziert erstmals entlang verschiedener Szenarien das Marktpotenzial für den Einsatz von Bewegtbild auf Online-Handelsplattformen in Deutschland.

Überstundenabbau geht betriebsbedingter Kündigung vor

Bei schlechter Beschäftigungslage muss vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung Überstundenabbau bei allen Mitarbeitern erfolgen.

Der Fall:

Die Arbeitgeberin ist ein Betrieb im Betontransportgewerbe. Der geltende Manteltarifvertrag sieht eine flexible Jahresarbeitszeit, je nach Witterungs- und Auftragslage angepasst, vor. Dadurch sollen Kündigungen bei schlechter Auftragslage vermieden werden. Obwohl viele Arbeitnehmer Guthabenstunden angespart hatten, sprach die Arbeitgeberin gegen einen Mitarbeiter, der selbst 90 Guthabenstunden hatte, eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung aus. Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage und verlangte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Die Entscheidung:

Die Klage des Arbeitnehmers war  in letzter Instanz erfolgreich.

Das BAG entschied, dass kein betriebsbedingter Kündigungsgrund wegen schlechter Auslastung vorliegt, wenn auch durch ein anderes, weniger belastendes Mittel die Reduzierung der Gesamtarbeitsstunden erreicht werden kann.  Zu diesen weniger belastenden Maßnahmen gehört die tarifvertraglich im Jahresarbeitszeitmodell vorgesehene Jahresarbeitszeitregelung . Die Kündigung des Mitarbeiters wäre entbehrlich gewesen, wenn der Arbeitgeber veranlasst hätte, dass alle Arbeitnehmer – nicht nur der Gekündigte – zunächst ihre Guthabenstunden abgebaut hätten. Es ist gerade Sinn und Zweck dieses Jahresarbeitszeitmodell dass die Arbeitnehmer in Zeiten schlechter Auftragslage Überstunden abbauen können, denn dadurch sollen in Monaten mit geringer Auslastung betriebsbedingte Kündigungen unterbleiben. Ein dringendes betriebliches Erfordernis als Kündigungsgrund liegt deshalb erst dann vor, wenn arbeitgeberseitig alle Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ausgeschöpft wurden und dennoch ein  Beschäftigungsüberhang besteht (BAG, Urteil v. 8.11.2007, 2 AZR 418/06).

10. China Franchise Kongress im April in Peking

Der China Franchise Kongress findet vom 17. bis zum 18. April in Peking statt. Der Kongress wird bereits zum zehnten Mal veranstaltet und bietet nach Angaben der Veranstalter Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern eine Plattform, um neue Konzepte zu diskutieren, aktuelle Strategien kennenzulernen und im persönlichen Gespräch Erfahrungen auszutauschen.

Darüber hinaus bietet der 10. China Franchise Kongress verschiedene Diskussionsforen. Die Hauptveranstaltung wird sich auf die Entwicklung der Makroindustrie und auf strategische Fragen konzentrieren. Außerdem soll in diesem Rahmen der jährliche Bericht der China Chain Store & Franchise Association (CCFA) vorgestellt werden.

Sechs parallele Diskussionsforen ermöglichen darüber hianus den Meinungs- und Informationsaustausch über Themen wie "Finanzierung und Franchise-Geber ", "Multi-Brand Entwicklungsstrategien", "Kooperationen zwischen Einkaufszentren und Franchise-Marken" oder "etablierte chinesische Marken". Nähere Informationen sind unter http://www.ccfa.org.cn/english/index.jsp zur finden.

Neue Mitglieder im österreichischen Franchise-Verband

Der Österreichische Franchise-Verband (ÖFV) verzeichnet zum Jahresbeginn 2008 sechs neue Mitglieder aus verschiedenen Branchen. Wie der Verband mitteilt, hat er damit insgesamt 131 Mitglieder.

"Wir unterscheiden zwischen fördernden und assoziierten Mitgliedern", so die ehrenamtliche Vize-Präsidentin des ÖFV Waltraud Martius: "Franchising-Neueinsteiger werden in der Regel assoziierte Mitglieder, fördernde Mitglieder sind Unternehmen, die selbst kein Franchise-System betreiben, aber den Franchise-Gedanken durch einen Mitgliedsbeitrag fördern wollen."

Zwei der neuen Mitglieder - die Lokalkette Segabar und das Einrichtungshaus Kika, das international mittels Franchising expandiert - sind assoziiert. Der Internet-, TV- und Telefon-Dienstleister UPC Austria GmbH, die Conmark GmbH, die Marketingstrategien und Vertriebskonzepte entwickelt und realisiert, die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Themmer, Toth & Partner und der IT-Anbieter Iphos IT Solutions wurden als fördernde Mitglieder aufgenommen.

Der ÖFV arbeitet als Informationsplattform für die österreichische Franchise-Wirtschaft. Mitglieder des Verbandes sind in- und ausländische Unternehmen, die Franchising betreiben oder betreiben wollen, sowie Personen, die selbst oder als Berater an Franchising interessiert sind und Personen und Unternehmen, die Franchising fördern wollen.