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Aktuelles Mai 2008

Provisionszahlungen als Schmiergeldzahlungen – Sündern geht es an den Kragen

Das Gericht hat entschieden, dass die Finanzbehörden bei Schmiergeldzahlungen nicht nur eine Offenbarungsbefugnis, sondern sogar eine Offenbarungspflicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden haben.

Zugrunde liegender Streitfall

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Frage, ob dem Finanzamt im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen ist, die Strafverfolgungsbehörden von eventuellen Schmiergeldzahlungen der Steuerpflichtigen in Kenntnis zu setzen.

Im konkreten Fall ging es um Provisionszahlungen, die nach Ansicht der Prüfer Schmiergeldzahlungen darstellten. Die Schmiergeldzahlungen wurden im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgedeckt und die Betriebsprüfung wollte die erlangten Erkenntnisse über diese Zahlungen wegen des Verdachts einer Strafbarkeit gemäß § 299 StGB an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.

Der Steuerpflichtige wandte dagegen ein, diese Zahlungen, die bereits vom früheren Geschäftsinhaber geleistet worden seien, hätten bereits der BP für die Jahre 1995 bis 1999 unterlegen. Es seien zwar Kontrollmitteilungen über die Provisionen gefertigt worden, jedoch ohne dass die fraglichen Beträge aufgegriffen oder auch nur angesprochen worden seien.

Mitteilungspflicht der Finanzbehörden

Nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO ist die Offenbarung von nach § 30 Abs. 2 AO erlangten Kenntnissen zulässig, wenn sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist. Eine solche gesetzliche Offenbarungsbefugnis findet sich in § 4 Abs. 5 Nr. 10 Satz 3 EStG.

Hierin wird geregelt, dass Schmiergeldzahlungen i.S.d. Strafgesetzbuches nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Ferner ordnet diese Vorschrift an, dass die Finanzbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer solchen Tat begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Ordnungsbehörde mitzuteilen sind.

Fazit

Die Aufdeckung von Schmiergeldzahlungen durch das Finanzamt ist in zweierlei Hinsicht fatal: zum einen wird der Betriebsausgabenabzug verweigert und zum anderen sind die Finanzbehörden verpflichtet, Kontrollmitteilungen an die Strafbehörden zu machen. So drohen dem Steuerpflichtigen nicht nur steuerliche sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. ( Quelle: FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.02.2008, 4 V 630/07)

Deutsche Franchise-Wirtschaft - Erstmals mehr als 40 Milliarden Umsatz

Franchising ist in Deutschland weiter auf dem Vormarsch. Dies geht aus einer neu veröffentlichten Statistik des Deutschen Franchise-Verbands (DFV) hervor. Demnach stieg der Umsatz der Franchise-Unternehmen in Deutschland um etwa zehn Prozent von knapp 38 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf 41,5 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.

910 Franchise-Angebote für Existenzgründer gibt es laut DFV-Statistik derzeit in Deutschland. Bis Ende 2007 nutzten rund 56.000 mittelständische Unternehmer Franchising als Weg in die Selbständigkeit - verglichen mit 2006 ein Plus von 9 Prozent. Auch die Zahl der Beschäftigten in der Franchise-Wirtschaft legte im gleichen Zeitraum von 429.000 auf 441.000 deutlich zu. Als Grund für die positive Entwicklung des Franchisings nennt der DFV u. a. den motivierenden Grundcharakter von Franchise-Netzwerken. "Die statistische Erhebung belegt einmal mehr, dass Franchising den traditionell wichtigen deutschen Mittelstand stärkt und zugleich als Jobmotor wirkt", so DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen.

Im Mutterland des Franchising , den USA, feierte diese Vertriebsform bereits im 19. Jahrhundert erste Erfolge. Verbreitet war Franchising dort spätestens Mitte des 20. Jahrhunderts. In Deutschland ist Franchising seit etwa 30 Jahren auf dem Vormarsch. Die Möglichkeit, mit einer bereits erprobten Geschäftsidee und einem Partnernetzwerk in die Selbständigkeit zu starten, gibt es heute in nahezu allen Branchen. Mehr als die Hälfte der Franchise-Angebote entfallen jedoch auf den Bereich Dienstleistungen an, knapp ein Drittel der Franchise-Nehmer betreiben Handelsunternehmen. Das Gastgewerbe ist mit elf, das Handwerk mit acht Prozent in der deutschen Franchise-Wirtschaft vertreten.

Der Deutsche Franchise-Verband ist seit 1978 zentraler Repräsentant der deutschen Franchise-Wirtschaft. Seine Mitglieder überpüft der Verband bei ihrer Aufnahme und legt verbindliche Richtlinien für faires Franchising fest. Kontakt zum DFV suchen neben Franchise-Gebern auch Unternehmer, die darüber nachdenken, mittels Franchising zu expandieren, sowie Existenzgründer , die den Weg in die Selbstständigkeit als Franchise-Nehmer planen. Am 15. und 16. Mai 2008 feiert der DFV sein 30-jähriges Bestehen mit einer Jubiläumsveranstaltung in Berlin. Weitere Infos unter www.franchiseverband.com . (mz)

UV-Reform: Krankenkassen ziehen ab 2009 Insolvenzgeldumlage ein

>Die Insolvenzgeldumlage wird - als Folge der Reform der GUV - künftig in die Einziehung des GSV-Beitrags eingebunden: Sie ist an die Kassen zu zahlen.
Die Reform der "Gesetzlichen Unfallversicherung" (GUV) wirft ihre Schatten voraus. Ein wesentlicher Punkt ist die Verlagerung des Einzugs der Insolvenzgeldumlage auf die Einzugsstellen, also die gesetzlichen Krankenkassen. Dies soll ab 1.1.2009 erfolgen.

Nach der bislang gültigen Regelung werden die Mittel noch von den Berufsgenossenschaften eingezogen, während das Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit (BA), also den Arbeitsagenturen, ausgezahlt wird. Künftig werden beide Aufgaben bei der BA zusammengefasst.

Eine langjährige Forderung der Unfallversicherungsträger wird somit umgesetzt. Sie sahen sich bislang häufig zu Unrecht der Kritik vieler Arbeitgeber ausgesetzt. Dank des gleichzeitigen Einzugs der Beiträge zur Unfallversicherung und der Insolvenzgeldumlage sei häufig der falsche Eindruck entstanden, die Unfallversicherungsträger seien zu teuer und ineffizient.

Gesetzliche Krankenkassen ziehen Insolvenzumlage mit ein

Die Einzugsstellen, also die Krankenkassen, erhalten ab dem Umlagejahr 2009 auch die Insolvenzgeldumlage. Sie ist dann zusammen mit den SV-Beiträgen monatlich abzuführen. Die Kassen leiten die Umlage dann an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter.

Neue Berechnungsgrundlage: Beitragspflichtiges Entgelt zur RV

Auch die Berechungsgrundlage ändert sich: Die Insolvenzgeldumlage wird künftig nach dem in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Wie bisher werden die Arbeitgeber der öffentlichen Hand und die privaten Haushalte mit dieser Umlage nicht belastet.

Umstellungstermin 1. Januar 2009

Die Reform der GUV wird zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten. Die Umstellung beim Einzug der Insolvenzgeldumlage ist allerdings erst für Anfang 2009 geplant. Dann werden die umlagepflichtigen Unternehmen durch einen Einmal-Effekt weniger Geld zur Verfügung haben: Ab Januar 2009 müssen sie die Insolvenzgeldumlage monatlich zahlen, zusätzlich werden sie (wie bislang) letztmalig im Frühjahr noch mit dem Jahresbeitrag für 2008 belastet.(Quelle:Haufe Online Redaktion)

Krankenkassenbeiträge zur GKV und PKV ab 2010 besser absetzbar

Ab 2010 können voraussichtlich alle Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Steuer absetzen. Dies gilt für privat wie auch für gesetzlich Versicherte. Für den Staat wird dies aber teuer. Die Steuerausfälle werden beträchtlich sein. Die Pläne gehen aus einer Tischvorlage des Bundesfinanzministeriums für den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor, die der Deutschen Presse-Agentur dpa gestern in Berlin vorlag. Darin wird dafür plädiert, das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl auf private als auch gesetzlich Versicherte anzuwenden.

Konsequenz aus Urteil der Bundesverfassungsgerichts

Schon im März war nach dem Urteil klar, dass Steuerzahler damit rechnen können, künftig einen größeren Teil ihrer Kassenbeiträge steuermindernd absetzen zu dürfen. Offen war aber, ob dies nur für Privatversicherte oder auch gesetzlich Versicherte gilt. Für die Staatskassen bedeutet das Karlsruher Urteil hohe Milliarden-Ausfälle.

Karlsruhe fordert bessere Absetzbarkeit der KV- und PV-Beiträge

Das Gericht hatte gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung spätestens von Anfang 2010 an zu verbessern. Nach dem Mitte März veröffentlichten Urteil muss der Gesetzgeber bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Die Entscheidung betrifft formal zwar nur Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Allerdings hatte das Gericht klargestellt, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung generell überprüft werden muss.

Tischvorlage des Finanzministeriums: Überlegungen dauern noch an

Laut Tischvorlage, aus der zunächst die Online-Ausgabe des "Handelsblatts" und die "Financial Times Deutschland" vorab berichtet hatten, wird geprüft, wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sachgerecht umgesetzt werden kann. "Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen." Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hieß es im Finanzministerium, das Urteil führe in allen öffentlichen Haushalten zu nennenswerten Einnahmeausfällen. In der Ministeriumsvorlage heißt es nun, nach gegenwärtiger Einschätzung dürfte die Umsetzung von 2010 an jährliche Steuermindereinnahmen "in einem mindestens hohen einstelligen Milliardenbereich verursachen". Die Höhe werde sich nach der konkreten Ausgestaltung der Neuregelung richten.

Schön für die Bürger - aber für den Staat wird das teuer

Intern geht das Finanzministerium laut "Handelsblatt" allein für den Bund von jährlichen Steuerausfällen von mindestens fünf Milliarden Euro aus. Nach Berechnungen des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung könnte das Urteil jährlich zwischen neun und 13 Milliarden Euro kosten.

Karlsruhe: Beiträge zu KV und PV gehören zum Existenzminimum

Mit seiner Entscheidung hatte Karlsruhe erstmals klargestellt, dass zum Existenzminimum nicht nur der Aufwand etwa für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Wohnung und Heizung gehört. Nach dem Beschluss gehören auch Leistungen für eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung dazu und müssen steuerlich abzugsfähig sein. Die Abzugsmöglichkeiten für private Krankenversicherungsbeiträge - nur darüber war entschieden worden - seien derzeit zu niedrig.

Der erfolgreiche Kläger: Rechtsanwaltsfamilie mit sechs Kindern

Damit folgte Karlsruhe dem Bundesfinanzhof, der das Verfahren dem Gericht zur Überprüfung vorgelegt hatte. Geklagt hatten ein freiberuflicher Rechtsanwalt und seine Ehefrau, die sechs Kinder haben. Sie wehrten sich dagegen, dass sie 1997 für die private Krankenversicherung der Familie rund 16.300 Euro bezahlten, aber nach den damaligen Bestimmungen nur gut 10.000 Euro als Sonderausgaben geltend machen konnten.(Quelle:dpa)

Kundendialog via Web 2.0 hat Zukunft

Wie eine Experten-Studie des Beratungsunternehmens Client Vela und der Technischen Universität München zeigt, ist das Web 2.0 im Kundendialog angekommen. Client Vela folgert, dass die Web 2.0-Kommunikationskanäle in Zukunft noch mehr Potenzial entfalten werden: Botschaften, die effizient und effektiv Kunden binden sollen, müssen - in einem sich schnell wandelnden Verhalten der Konsumenten - stärker als bisher personalisiert und empfängerorientiert zugeschnitten werden und zudem einen echten Mehrwert bieten. Firmen sollten ihre Kunden daher entsprechend ihrer Lebenswelt ansprechen. Client Velas Einschätzung zufolge werden teils noch unbekannte Tools wie Mashups, Tagging oder Podcasts noch weitere Potentiale für die Zukunft bieten können. In innovativen und Mehrwert bietenden Konzepten sehen die Berater  Möglichkeiten den Kundendialog zu gestalten. Allerdings sollten die Web 2.0-Aktivitäten in der Kundenansprache nur ein Teil einer übergeordneten Dialogstrategie sein. Die wichtigsten Differenzierungsmerkmale der Zukunft liegen Client Vela zufolge in der Emotionalität und Individualität. Und das könne durch den selektiven Einsatz der neuen Kommunikationskanäle des Web2.0 erreicht werden.

Österreichischer Franchise-Verband mit neuem Präsidenten

Der Managing Director von McDonald's Österreich, Andreas Schwerla, ist neuer Präsident des Österreichischen Franchise-Verbands (ÖFV). Wie der ÖFV mitteilt, wurde der 41-jährige Schwerla im Rahmen der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt.

"Der Erfolgsfaktor im Franchising beruht eindeutig auf einem ehrlichen und partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Franchisenehmern und Franchisegebern. Ich werde in meiner Funktion dafür Sorge tragen, dass wir gemeinsam einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass Franchising in Österreich seriös und professionell betrieben wird", so der neue Präsident in seiner Antrittsrede.

Ebensfalls in den Vorstand gewählt wurden Josef Graf von der EFM Versicherungsmakler AG, Nikolaus Kogler von der Palmers Textil AG, Mag. Guido Lenz, Franchise-Manager bei Mobilkom Austria, Andreas Altermann von Husse/Ana Qualitätstiernahrung, Reinhold Schärf von Schärf Coffeeshop und Mag. Waltraud Martius als Ehrenpräsidentin auf Lebenszeit. Zudem will der ÖFV Franchise-Systeme künftig im Bereich Finanzierung stärker unterstützen und einen umfangreichen Check von Franchise-Systemen, die Mitglieder im Verband sein wollen, einführen.

Der ÖFV hat derzeit 131 Mitglieder, der Umsatz der Franchise-Wirtschaft in Österreich wird auf jährlich rund 4,5 Milliarden Euro geschätzt. Weiter Informationen über den ÖFV stehen unter www.franchise.at bereit. (mz)