Gestritten wird nur noch über den Vater des Erfolges – ansonsten
sind sich Regierung und Opposition einig: Sie begrüßen
die deutliche Zunahme der Mini-Jobs, die Bundessozialministerin
Ulla Schmidt (SPD) bekannt gegeben hat.
Ende Juni 2003 gab es demnach 5,8 Millionen geringfügig
entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Das sind rund
1,7 Millionen mehr als zur letzten Messung im September 2002.
Davon sind nach Einschätzung der Bundesknappschaft rund
930.000 zusätzliche Jobs durch die Neuregelung der Minijobs
entstanden. Das liege weit über den Schätzungen der
Politik, die mit ca. 300.000 neuen Minijobs gerechnet habe,
sagte Schmidt.
"Mit der Neuregelung der Mini-Jobs im Rahmen der Hartz-Gesetze,
die am 1. April 2003 in Kraft getreten sind, hat die Bundesregierung
den richtigen Weg eingeschlagen", sagte die Bundessozialministerin. "Das
ist der Beginn einer Erfolgsstory."
"Ein großer Erfolg" ist dies auch für
den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann – seiner
Meinung nach jedoch für die Union.
"Diesen Erfolg darf sich die Bundesregierung nicht an
die Brust heften. Sich mit falschen Federn zu schmücken,
hat noch niemandem gut getan. Die Neuregelung ist die 1:1-Umsetzung
des Unions-Modells. Genau so, wie wir es im Wahlkampf versprochen
hatten. Hätte die Bundesregierung auch die anderen Unions-Forderungen übernommen,
wären wir heute deutlich weiter", sagte Laumann.
Die Zunahme der Zahl der Mini-Jobs um 930.000 ist auch nach
Meinung des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Michael Glos, "ausschließlich auf den
Druck der Unionsparteien zurückzuführen."
"Zur Erinnerung: Rot-Grün hatte nach der Wahl 1998
die bewährten Regelungen über sogenannte 630-DM-Jobs
aus rein ideologischen Gründen gekippt. Erst nach der
Wahl 2002 gab Rot-Grün dem Drängen von CDU und CSU
nach, Mini-Jobs von der Sozialversicherung zu befreien und
das geringfügige Entgelt pauschal zu besteuern, wie es
exakt im Wahlprogramm der Unionsparteien enthalten war",
sagte Glos.
Eine große Anzahl der Minijobber arbeitet in der Dienstleistungsbranche,
von der Gebäudereinigung über das Gesundheitswesen,
dem Handel, Beratungsdiensten bis hin zu Post- Kurierdiensten.
67 Prozent der Minijobs werden von Frauen ausgeübt.
Erstmals stiegt auch die Zahl der in privaten Haushalten angemeldeten
Beschäftigungen. Die Anmeldungen über das neue, vereinfachte
so genannte Haushaltsscheckverfahren haben sich bis Ende Juni
2003 verfünffacht auf rund 28.000.
Insgesamt gab es in privaten Haushalt knapp 34.000 geringfügig
Beschäftigte. Die Bundesknappschaft rechnet damit, dass
Ende 2003 die Zahl von 50.000 erreicht wird.
Die Neuregelung der Minijobs seit 1. April 2003
Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte
Beschäftigungen beträgt seit dem 1. April dieses
Jahres 400 Euro statt 325 Euro. Gleichzeitig ist die zeitliche
Begrenzung von wöchentlich 15 Stunden entfallen.
Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe in Höhe von
25 Prozent, davon 12 Prozent für die Rentenversicherung
und 11 Prozent für die Krankenversicherung sowie eine
einheitliche Pauschalsteuer von 2 Prozent.
Versicherungsfreie Minijobs in Privathaushalten werden besonders
gefördert: Die Pauschalabgaben liegen hier bei nur 12
Prozent. Zudem kann der Arbeitgeber 10 Prozent seiner Aufwendungen,
510 Euro höchstens, jährlich von der Steuer absetzen.
Quelle: http://www.mittelstanddirekt.de