Aktuelles Juli/August 2018

Wachsende Franchisewirtschaft

Die Franchisewirtschaft hat sich im Jahr 2017 gut entwickelt. Das legt eine Studie des Deutschen Franchiseverbandes nah. Die bundesweit rund 970 Franchisesysteme wuchsen um 3,6 Prozent auf knapp 124.000 Franchisepartner. Auch der Umsatz legte kräftig zu. Davon profitiert der Handel, der zu den wichtigsten Branchen zählt. Erstmals erhob der Verband auch ein Bild der Stimmung in der Franchisewirtschaft.

Im Rahmen des Franchise Forums in Berlin stellte der Deutsche Franchiseverband den neuen Franchise Klima Index (FKI) vor. Für das erste Halbjahr 2018 weist der allgemeine FKI mit 140 Prozent auf ein positives Geschäftsklima hin. Die befragten Systeme werten die derzeitige und die erwartete Geschäftslage mehrheitlich mit gut beziehungsweise sehr gut. Eine vergleichbare Stimmungslage zeigt sich auch in den sehr positiven Wachstumsprognosen bei Partnern, Betrieben und Mitarbeitern.

Neben dem Index gibt der Verband außerdem eine jährliche Statistik zur Entwicklung der Franchisewirtschaft heraus. Die Statistik belegt, dass die gute Stimmung des laufenden Jahres an eine positive Entwicklung im Jahr 2017 anschließt.

Insgesamt beschäftigten die über 162.000 (plus 1,9 Prozent) Franchisebetriebe im vergangenen Jahr rund 707.000 Mitarbeiter, was einem Plus von 1,3 Prozent entspricht. Der Wachstumstrend bei Partnern, Betrieben und Beschäftigten der letzten Jahre setzte sich damit ungebrochen fort. Besonders stark stieg der Umsatz: mit 112,2 Milliarden Euro verzeichnete die deutsche Franchisewirtschaft ein deutliches Plus von 8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016.



© Deutscher Franchiseverband

Handel auf Platz drei
Erstmals seit Jahren zeichnet sich eine Neuverteilung der Branchen im Franchising ab. Dem Dienstleistungssektor mit 40 Prozent folgt in der Befragung nun mit 27 Prozent die Gastronomie, die den Handel mit 23 Prozent auf Platz drei verwiesen hat. Mit 10 Prozent nimmt das Handwerk auf solidem Posten die kleinste Branche im Franchising ein. Wie nachhaltig diese Umverteilung ist, werden die Statistiken der kommenden Jahre zeigen.



© Deutscher Franchiseverband

Die befragten Franchisesysteme zeigten sich im Fortschritt ihrer Entwicklung recht einheitlich: Mit 53 Prozent gab über die Hälfte an, sich derzeit in der Expansionsphase zu befinden, 16 Prozent sind in der Reife- und 14 Prozent in der Aufbauphase. Für 2018 planen die befragten Systeme außerdem, durchschnittlich zehn neue Franchisepartner zu gewinnen.

Alternative Zielgruppen im Fokus
Die Suche nach neuen Franchisepartnern beschriebt Torben Leif Brodersen, Geschäftsführer Vizepräsident des Deutschen Franchiseverbands, als eines der derzeit großen Themen der Branche. Auf der Suche nach neuen Partnern sprechen die Franchisesysteme daher zunehmend neue Adressatengruppen an. Standen bislang Angestellte Fach- und Führungskräfte (24 Prozent) auf Platz eins, wurden diese nun knapp von bestehenden Unternehmern (25 Prozent) überholt. Gefolgt von bestehenden Franchisepartnern (18 Prozent), eigenen Mitarbeitern (10 Prozent) und Hochschulabsolventen (7 Prozent).

Außerdem rückt das Thema Multi-Unit-Franchising weiter in den Fokus der Franchisepraxis: 42 Prozent der befragten Systeme schätzen Multi-Unit-Franchising als wichtig oder sogar sehr wichtig ein und über die Hälfte zumindest als eher wichtig.

Um Franchisepartner und Nachwuchskräfte wirbt die Franchisewirtschaft vom 27. Bis 29. September 2018 auf der FranchiseExpo in Frankfurt am Main.
(Quelle: hhandelsjournal.de)

Grundlagen der IT Sicherheit


In den letzten Jahren entwickelte sich eine zunehmende IT-Durchdringung und Vernetzung praktisch aller Lebensbereiche. Fast jedes Unternehmen ist heutzutage von dem Funktionieren der digitalen Infrastruktur abhängig.
Durch die zunehmende Digitalisierung entstehen jedoch gleichzeitig neue Gefährdungslagen, auf die konsequent reagiert werden muss.

IT Sicherheit – Grundlagen
Zahlreiche Unternehmen werden Opfer von Cyberangriffen. Doch auch ein bloßer Ausfall oder eine Störung der digitalen Infrastruktur kann enorme Kosten verursachen: Denn IT Sicherheit gehört zu jeder Planung und Maßnahme in der IT und ist grundlegend für eine funktionierende Compliance Struktur im Unternehmen. Doch was genau ist IT Sicherheit? IT Sicherheit hat grundlegend folgende Ziele:

  • Vertraulichkeit von Informationen,
  • Integrität von Informationen und
  • die Verfügbarkeit von Informationen.

IT Sicherheitskonzept
Der Schutz von Informationen ist unausweichlich und hat in Unternehmen eine hohe Priorität. Damit Bedrohungen frühzeitig erkannt und bekämpft werden können, ist das Erschaffen eines IT Sicherheitskonzeptes zwingend notwendig. Doch wie genau funktioniert das? Bei der Erarbeitung eines IT Sicherheitskonzeptes ist die erste Maßnahme eine Bestandsaufnahme. Dabei sollte festgestellt werden, welche Vorkehrungen zum Schutz von IT bereits getroffen wurden und wie effektiv diese Maßnahmen in der Praxis sind. Dabei ist es sinnvoll sich beispielweise folgende Fragen zu stellen:

  • Gibt es Bereiche mit Sicherheitslücken?
  • Sind die Maßnahmen geeignet, um das beste Schutzniveau zu erreichen?
  • Wie hoch ist die Gefahr eines Schadeneintritts?

In vielen Fällen lassen sich auf die Art und Weise Sicherheitslücken im Unternehmen feststellen. Und genau an dieser Stelle muss ein geeignetes IT Sicherheitskonzept erschaffen werden, um den Schutz gewährleisten zu können. Dabei ist es wichtig, einen konkreten Plan zu entwerfen, der von der Geschäftsleitung abgesegnet wird. In dem Plan sollten geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Sicherheitslücken geregelt sein, sowie deren Umsetzung und Einhaltung. Ferner müssen natürlich die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden sowie die dafür notwendigen technischen Erfordernisse. Auch ein strukturierter Zeitplan und einen Überblick über die finanziellen Ressourcen sollten von dem Plan erfasst werden. Wichtig ist, dass durch das IT Sicherheitskonzept Handlungsschritte geschaffen werden, an die sich Mitarbeiter halten müssen und an denen sie sich orientieren können. Nehmen Sie folgenden Beispielsfall an: Die Rechner und Server Ihres Unternehmens werden von einem Virus befallen. Viele der Mitarbeiter wissen in solchen Momenten nicht, wie sie sich korrekt zu verhalten haben. Dieser Zustand der Unwissenheit kann mit einem geeigneten Konzept behoben werden. Aber nicht nur das: Viele verhalten sich auch dann falsch, wenn sie die Regelungen zur IT Sicherheit nicht richtig verstanden haben. Das Sicherheitskonzept sollte also nicht nur Regeln beinhalten, sondern diese auch verständlich den Mitarbeitern übermitteln.

IT Sicherheitskatalog
Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf zum IT-Sicherheitskatalog für Energieanlagen veröffentlicht. Der Sicherheitskatalog richtet sich grundsätzlich an die Betreiber von Energieanlagen, die an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen sind. Betreiber sollen demnach dazu verpflichtet werden, ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) einzuführen. Durch das ISMS sollen Regeln und Methoden aufgestellt werden, damit die Informationssicherheit in den betroffenen Unternehmen gewährleistet werden kann.

IT Sicherheit Gehalt
Das Gehalt in der IT Branche variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Für Berufseinsteiger ist grundsätzlich der erworbene Abschluss entscheidend: Je hochwertiger der Abschluss, desto höher ist auch das Gehalt.  Aber auch die Größe des Unternehmens kann bei der Frage nach dem Gehalt eine entscheidende Rolle spielen. Oft werden IT-Fachkräfte in größeren Unternehmen besser bezahlt als Mitarbeiter eines kleinen StartUp-Unternehmens. Auch ein unterschiedlicher Tätigkeitsbereich kann für das Gehalt ausschlaggebend sein. Eine pauschale Aussage über das Gehalt lässt sich allerdings nicht treffen, da dieses von verschiedenen Faktoren abhängt und demnach variieren kann.

IT Sicherheit Unternehmen
Gerade weil die IT Sicherheit ein essentieller Bereich des Datenschutzes in einem Unternehmen ist, sollten alle Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleisten können. Besonders durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung bekommt die IT Sicherheit eine noch stärkere Bedeutung. Unternehmen müssen ab dem 25.05.2018 die Vorschriften der DSGVO einhalten. Durch die Verordnung sind Unternehmen dazu verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz zu ergreifen. Außerdem müssen die ausgewählten Maßnahmen ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten können, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art und Weise der Datenverarbeitung. Ein Beispiel: Ein Unternehmen erleidet einen Hackerangriff. Selbstverständlich kann ein Hackerangriff nicht zu 100% vermieden werden, aber durch angemessene technische Maßnahmen kann ein solcher Angriff zumindest erschwert werden. Das könnte beispielsweise die Verschlüsselung der Daten sein.

IT Sicherheit Schulung
Die Zahl der Hackerangriffe steigt kontinuierlich. Sie richten sich immer öfter direkt gegen die Unternehmen, um sensibles Know-how zu stehlen oder Schaden anzurichten. Das Risiko steigt nicht nur durch neue, ausgefeilte Spionagetechniken, sondern vor allem durch einen nach wie vor oft sorglosen Umgang mit dem Thema IT-Sicherheit.
(Quelle: haufe.de)

Mittelstand meets Startups


Viele prominente Großunternehmen setzen bereits seit Jahren auf die Zusammenarbeit mit Startups. Zunehmend nutzen auch mittwlständische Unternehmen diese Chance. Das zeigt die Studie „Mittelstand meets Start-ups“ des RKW Kompetenzzentrums, für die 250 kleine und mittlere Unternehmen befragt wurden. Die Ergebnisse der Studie sehen Sie in der Infografik.



Fast 40 Prozent der Studienteilnehmer haben bereits Kooperationserfahrungen mit Startups gesammelt – und sind sehr zufrieden damit.

95 Prozent der KMU, die bereits mit Startups zusammengearbeitet haben, würden dies auch künftig tun. 80 Prozent würden eine solche Kooperation weiterempfehlen. Und in fast 70 Prozent der Fälle wurden die Ziele der Zusammenarbeit ohne nennenswerte Abweichungen erreicht.

Warum KMU Startups brauchen
„Die allermeisten Mittelständler haben erkannt, dass die Digitalisierung nicht spurlos an ihnen vorbeigeht. So sehen etwa 40 Prozent darin eine große Herausforderung und erkennen den Handlungsbedarf bei der Anpassung oder Neugestaltung ihrer Produkte und Prozesse. Und genau dafür brauchen sie die Agilität und das Know-how der Startups“, erklärt Christof Starke, Leiter des Fachbereichs Gründung und Innovation im RKW Kompetenzzentrum.

Fast 65 Prozent der befragten Mittelständler wollen mit der Zusammenarbeit neue Technologien erschließen, 61 Prozent Produktinnovationen entwickeln und 55 Prozent den Einstieg in neue Märkte erreichen.

Wie Unternehmen und Startups sich finden
Die meisten Kooperationen sind allerdings vonseiten der KMU nicht strategisch geplant: Über 70 Prozent der Kontakte mit Startups ergeben sich eher zufällig. Nur 27 Prozent der KMU ergreifen Maßnahmen, um gezielt Kontakt zu Jungunternehmen aufzunehmen. Möglichkeiten dazu gäbe es indes zuhauf: Nicht nur das RKW fördert mit Veranstaltungen und Workshop-Reihen das Match-Making von etablierten Unternehmen und Startups. Die beiden Gründer Christoph Baier und Philipp Kallenbach haben sich mit ihrem Startup "Ambi-Vation" genau darauf spezialisiert: Nämlich Unternehmen mit passenden Startups zusammenzubringen und umgekehrt. Sie scouten gezielt im Auftrag von Firmen, organisieren Networking- und Matching-Evens, beraten bei Kooperationsvereinbarungen und begleiten die Zusammenarbeit von etablierten Unternehmen und Startups. Im Interview mit der Haufe Online Redaktion geben sie Tipps für die Zusammenarbeit mit Startups.

Auch die HR Innovation Roadshow von DGFP und Bundesverband Deutsche Startups ist ein Format, das darauf abzielt etablierte Unternehmen und Startups zusammenzubringen - in diesem Fall mit speziellem HR-Fokus. Jeweils 10-15 HR-Startups stellen sich in verschieden Städten in ganz Deutschland in kurzen Pitches Personalern aus etablierten Unternehmen vor. Die Veranstaltung kommt offenbar gut an. Sie findet bereits das dritte Jahr in Folge statt.
(Quelle: haufe.de)

DSGVO-Überblick: Das sind die wichtigsten Änderungen


Seit dem 25. Mai, bricht in Sachen Datenschutz für viele eine neue Ära an: Wer nicht entsprechend vorbereitet ist, wird ins Schwitzen kommen. Wir geben noch einmal einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Gläserne Bürger? In der Vergangenheit hatten Unternehmen wie Facebook bei der Nutzung von User-Daten in Europa wenig Grenzen. Am 25. Mai treten nach jahrelanger Lobbyschlacht in allen 28 EU-Staaten neue Regeln in Kraft.
Ein Überblick über die Änderungen:

Warum kommen die neuen Regeln jetzt?
Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. "Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten", heißt es in der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000. Die entsprechenden Regeln waren allerdings von 1995 - und ziemlich überholt. Die Umwälzungen durch Google, Facebook und andere Dienste waren nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Regeln bislang jedem EU-Staat selbst überlassen blieb. Vor zwei Jahren haben sich EU-Staaten und das Europaparlament auf die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geeinigt. Vom 25. Mai an muss sich jedes EU-Land daran halten.

Ein Argument für die neue Verordnung hat Facebook zuletzt selbst geliefert: Bis zu 87 Millionen Nutzer waren Unternehmensangaben zufolge vom aktuellen Datenskandal betroffen. Facebook-Chef Mark Zuckerberg zeigte Reue und wurde zuletzt fast zum Botschafter der EU-Verordnung: Er kündigte an, die Regeln künftig weltweit anwenden zu wollen.

Was regelt die neue Verordnung?
Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen oder Vereine geregelt werden. Dazu gehören etwa Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Wie die Daten gespeichert werden - digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme - ist egal.
Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die neuen Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber hier anbieten. Deshalb sind Internetriesen mit US-Sitz wie Facebook oder Google davon betroffen.
Was ändert sich für Verbraucher?
EU-Bürger sollen die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen, ist das Versprechen. Das bedeutet zum Beispiel, dass ihnen ein "Recht auf Vergessenwerden" zugestanden wird. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft. Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Die EU-Kommission nennt als Beispiel die Bonuskarte eines Supermarktes: Kunden könnten etwa erfahren, wie oft sie die Karte verwendet haben, bei welchen Supermärkten sie eingekauft haben, und ob der Supermarkt die Daten an eine Tochter weitergeben hat.

Außerdem bekommen Internetnutzer durch den sogenannten Datenrucksack mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Wechseln sie von einem Anbieter zum anderen, können sie E-Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen. Zudem müssen Verbraucher über Datenschutz-Verstöße - etwa durch Datenlecks oder Hackerangriffe - informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße zudem bei nationalen Behörden melden.

Und wie soll das durchgesetzt werden?
Der EU-Datenschutz war bislang ziemlich wirkungslos. Das lag auch an fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. Von Ende Mai an drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - je nach dem, was höher ist. Bei Facebook übersteigt das schnell die Milliarden-Marke. Beim Strafmaß sollen Faktoren wie Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der Betroffenen und die Vorsätzlichkeit berücksichtigt werden.

Was müssen Unternehmen und andere Organisationen beachten?
Grundsätzlich sollen so wenige Information wie möglich gesammelt werden - es dürfen nur jene Daten erhoben werden, die tatsächlich gebraucht werden. Und diese Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter und unrechtmäßiger Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust der Daten nicht möglich ist.

Zudem dürfen die Daten nicht länger gespeichert werden, als sie tatsächlich gebraucht werden, und für keinen Zweck genutzt werden, der nicht mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist. Ihren Kunden müssen Unternehmen in einfacher Sprache erklären, warum sie die Daten überhaupt brauchen und wie lange sie gespeichert werden sollen. Unternehmen und Organisationen, die viel mit personenbezogenen Daten arbeiten oder eine bestimmte Größe überschreiten, müssen zudem einen Datenschutzbeauftragten ernennen.

Wie fallen die Reaktionen aus?
Verbraucher- und Datenschützer jubeln. Für sie sind die neuen Regeln ein Meilenstein: besserer Schutz der Privatsphäre, mehr Kontrolle über die eigenen Daten, mehr Macht für Strafverfolgungsbehörden bei Rechtsverstößen. "Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes", sagte der Grünen-Abgeordnete und Verhandlungsführer des Europaparlaments Jan Philipp Albrecht nach der Einigung mit den EU-Staaten. Zwei Jahre später sagt die Vize-Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutzverbands Beuc, Ursula Pachl: "Konsumenten profitieren natürlich von vielen neuen Diensten, die auf der Verarbeitung von Nutzerdaten basieren. In vielen Fällen war die Einhaltung dieser Regeln jedoch das schwache Element dieser Dienste."

Die Kritik aus der Wirtschaft ist zuletzt wieder etwas lauter geworden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen könnten Probleme bekommen, weil die neuen Regeln zu unpräzise seien. Der Bundesverband der Deutschen Industrie kritisiert vor allem das Prinzip der Datensparsamkeit. Dies sei ein großer Fehler, sagte Präsident Dieter Kempf. "In Zeiten der Datenvielfalt ist Datensparsamkeit einfach das falsche Bauprinzip." Es müsse intensiv darum gerungen werden, die "Version zwei" der Verordnung zu diskutieren. Allerdings begrüßt die Wirtschaft in großen Teilen, dass die Regeln in der EU bald einheitlich sind.

Während der Gesetzgebung haben jedoch besonders große Tech-Firmen versucht, den Datenschutz aufzuweichen. Kleinere und mittlere Unternehmen und Vereine fürchten vor allem den bürokratischen Aufwand - und hohe Strafen, falls sie gegen die neuen Regeln verstoßen.

Wie geht es weiter mit dem Datenschutz in der EU?
Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr weitere Reformvorschläge für die elektronische Kommunikation über WhatsApp, Facebook oder Skype vorgelegt. Diese sehen in vielen Fällen die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zur weiteren Verwendung von Informationen wie Inhalt und Metadaten vor.
(Quelle: dpa)

Mehr Gewinn als Ziel: Coca Cola schließt Re-Franchising in Nordamerika ab


Dass Coca Cola ein Franchise-System betreibt, ist nicht allzu bekannt. Dabei hat der US-Riese schon 1901 damit begonnen, die Rechte zur Abfüllung des Getränks an Franchise-Nehmer zu vergeben. Anfang der 2000er Jahre begann das Unternehmen jedoch, im Rahmen des Bottling Investments Group (BIG) Programms zahlreiche Abfüllstandorte selbst zu übernehmen. 2013 gab Coca Cola bekannt, wieder zum Franchising zurückkehren zu wollen. Diesen Prozess hat Coca Cola nun in Nordamerika abgeschlossen.

In den USA waren schon seit Herbst 2017 alle Coca Cola Abfüllstandorte wieder in den Händen von Franchise-Nehmern. Jetzt hat der Getränkekonzern eine Joint Venture für den kanadischen Markt beschlossen, um das Refranchising in ganz Nordamerika abschließen zu können. Bisher handelt es sich dabei allerdings um eine nichtbindende Absichtserklärung. In den vergangenen Jahren hat Coca Cola zwar Umsatz- und Erlöseinbußen verzeichnen müssen. Am Ende soll das Refranchising aber zu mehr Profit führen. Denn durch das Franchise-Modell vermeidet Coca Cola Kosten in den Bereichen Herstellung, Lagerung und Vertrieb. Über die Strategie des Getränkekonzerns informierte vor Kurzem das Wirtschaftsmagazin Brand eins ausführlich.

Für den europäischen Markt zeichnet heute Coca-Cola European Partners plc verantwortlich. 2016 war das Unternehmen aus dem Zusammenschluss von Coca-Cola Enterprises Inc., Coca-Cola Iberian Partners S.A.U. und Coca-Cola Erfrischungsgetränke GmbH hervorgegangen. Für die Abfüllung in Deutschland ist heute die Coca-Cola European Partners Deutschland GmbH mit Sitz in Berlin verantwortlich. Weltweit arbeitet Coca-Cola eigenen Angaben zufolge mit fast 250 lizenzierten Partnerunternehmen zusammen. Der Konzern steht hinter mehr als 500 Marken. Darunter befinden sich auch viele, hinter denen man nicht Coca Cola vermutet, zum Beispiel Apollinaris, Römerquelle, Valser, Burn Energy Drink oder Fuze Tea. (Quelle: Franchise Portal)