Aktuelles April 2018

Compliance Management System - Compliance Regeln und Richtlinien

Der Begriff „Compliance“ ist für Unternehmen zu einem unvermeidbaren Thema geworden. Immer häufiger stellt sich heraus, dass Mitarbeiter intern aufgestellte Compliance Regeln und Regelwerke gar nicht kennen - oder gar nicht wissen, dass ein solches Regelwerk existiert. Dabei ist Compliance heute keine Option mehr für Unternehmen, sondern eher eine Pflicht, um insbesondere strafrechtliche Verstöße, horrende Bußgelder und Schadensersatzansprüche Dritter erfolgreich vermeiden zu können.

Compliance Regeln im Unternehmen
Compliance Regeln und Richtlinien: Mindestvoraussetzungen, die jeder Compliance Manager kennen sollte. Die Festlegung interner Regeln und Richtlinien gehört zum Kernelement eines funktionierenden Compliance-Systems. Neben den bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen, dienen interne Unternehmensregeln dazu, dass weitere besondere Normen eingehalten werden, die das Unternehmen sich selbst vorgegeben hat. Interne Unternehmensregeln sollen dazu dienen, dass Compliance Vorschriften eingehalten werden und sicherstellen, dass das Unternehmen integer und seriös bleibt. Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinn die Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter. Dieser Prozess kann durch festgelegte Regeln vereinfacht werden.

Compliance Regel: ein alltägliches Beispiel
Fast jeder Arbeitnehmer wird folgende Situation kennen: Ein Geschäftspartner möchte dem Mitarbeiter mit einem kleinen Präsent für seine Bemühungen danken. Doch die Annahme eines solchen Präsents kann gravierende Folgen mit sich führen. Hier stellt sich für viele die Frage: Wann handelt es sich um eine harmlose Aufmerksamkeit und wann verhält sich der Mitarbeiter durch die Annahme eines Präsents pflichtwidrig? Setze ich mich mit der Annahme eines solchen Präsents dem Verdacht der Bestechlichkeit aus? Mache ich mich strafbar durch die Annahme eines Präsents?

Um solche Fragen vermeiden zu können, empfiehlt es sich, Verhaltensrichtlinien aufzustellen und Regeln festzulegen. Im vorgegebenen Beispiel würde es sich anbieten, dass in dem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wird, wie ein Mitarbeiter sich in solchen Situationen verhalten soll. Es kann ebenfalls eine Wertgrenze für die Annahme von Geschenken festgelegt werden. Die Einführung einer derartigen Regel kann die Verantwortlichen vor einer Haftung schützen aber auch für Sicherheit bei den Mitarbeitern sorgen, da sie durch die feste Regelung wissen, wie sie mit solchen Situationen umgehen müssen.

Compliance Richtlinie: Muster
Bei der Erstellung einer Compliance Richtlinie für das Unternehmen stellt sich häufig die Frage: Wie muss eine Richtlinie aussehen? Welche Regelungen sollten getroffen werden? Das Inhaltsverzeichnis einer möglichen Compliance Richtlinie könnte folgende Themen beinhalten:

  • Einladungen, Geschenke und andere persönliche Vorteile
  • Verhalten gegenüber Wettbewerbern
  • Gleichbehandlung
  • Konsequenzen bei Compliance Verstößen
  • Allgemeine Verhaltensanforderungen

Eine allgemeine Vorgabe für jedes Unternehmen lässt sich jedoch nicht erstellen. Jedes Unternehmen muss die individuellen branchen- und unternehmensspezifischen Risikobereiche analysieren und auswerten. Dabei kommt es in erster Linie auf die Kenntnis des eigenen Unternehmens, seiner Abläufe und der Geschäftsstruktur an.

Compliance Richtlinie richtig einführen
Die Erstellung und Einführung einer Compliance Richtlinie erfolgt üblicherweise durch die Unternehmensführung. Dabei sollten unterschiedliche organisatorische Bereiche beachtet werden. In erster Linie sollten die Führungskräfte eine Vorbildfunktion darstellen und die eingeführten Regeln „vorleben“. Es sollte darauf geachtet werden, dass alle Mitarbeiter umfangreiche Kenntnis über die neuen Regeln erhalten, z.B. durch Schulungs- oder Kommunikationsmaßnahmen.

Compliance Verstoß kann das Unternehmen viel Geld kosten
Ein Compliance Verstoß kann strafrechtliche Folgen haben und für die Verantwortlichen zu Freiheitsstrafen führen.

Aber auch die Bußgelder gegen Wettbewerbsverstöße steigen stetig an. Neben hohen Bußgeldern können Unternehmen auch Schadensersatzprozesse drohen. Auch gegen Mitarbeiter, die maßgeblich an den Verstößen beteiligt waren, werden zunehmend Geldbußen und auch Haftstrafen verhängt.

Die Implementierung eines Compliance-Systems ist mittlerweile keine Option mehr, sondern fast unabdingbar.

Diese 5 Compliance-Regeln sollten Sie beachten

  • Ein Compliance-Verstoß ist ein Verstoß. Er kann strafrechtlich verfolgt werden.
  • Alle im Unternehmen - ohne Ausnahme - müssen die bestehenden Compliance-Vorgaben einhalten.
  • Versicherungen übernehmen keine Schäden, die durch Compliance-Verstöße entstanden sind. Bei Verstößen haftet am Ende der Geschäftsführer selbst.
  • Auf Daten und relevante Dokumente muss jederzeit zugegriffen werden können. Deshalb muss z. B. die Compliance-Ablage systematisch organisiert sein.
  • International agierende Unternehmen müssen sich auch um eventuell benötigte Genehmigungen im Ausland kümmern.

(Quelle: haufe.de)

Kartellrechtliches Grundprinzip

Dem Kartellrecht liegt der Gedanke zugrunde, dass jedes Unternehmen autonom zu bestimmen hat, welche Geschäftspolitik es auf dem Markt verfolgt.

Wettbewerber dürfen sich treffen und Informationen austauschen – dabei müssen sie jedoch die Grenzen des Kartellrechts beachten
Der Austausch von sensiblen Unternehmensinformationen im Rahmen von Verbands- oder Ausschusstreffen konkurrierender Unternehmen bildet häufig die Basis für unzulässige Kartellabsprachen. Die Aktualität dieses Themas wird einmal mehr durch den derzeit prominentesten Verdachtsfall vermeintlicher Kartellabsprachen der großen deutschen Automobilhersteller im Zusammenhang mit dem Dieselskandal unterstrichen (vgl. Bericht in Der Spiegel Nr. 30, 22.07.2017). Unabhängig davon, ob sich der Verdacht einer Beteiligung an unzulässigen Kartellabsprachen im Nachhinein als zutreffend bestätigt, wird gegen betroffene Unternehmen zunächst einmal ermittelt und in der Presse entsprechend berichtet. Die Reputation der betroffenen Unternehmen hat in der Regel durch die Berichterstattung in der Presse bereits nachhaltig Schaden genommen, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Verdacht unbegründet war. Um bei Treffen mit Wettbewerbern erst gar nicht den Verdacht wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweisen aufkommen zu lassen, kann die Vermittlung nachfolgender Verhaltensregeln (etwa im Rahmen von unternehmensinternen Compliance-Schulungen) bereits im Vorfeld solcher Treffen dabei helfen, die Regeln des Kartellrechts einzuhalten und Unternehmen sowie deren Mitarbeiter vor kartellbehördlichen Ermittlungen und den gravierenden Folgen von Kartellrechtsverstößen zu schützen.

Kartellrechtliches Grundprinzip
Unternehmen müssen geschäftliche Entscheidungen unabhängig voneinander treffen.
Nach europäischem sowie deutschem Kartellrecht sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten.

Dem Kartellrecht liegt somit der Gedanke zugrunde, dass jedes Unternehmen autonom zu bestimmen hat, welche Geschäftspolitik es auf dem Markt verfolgt. Denn wer über die Vorstellungen seiner Konkurrenten Bescheid weiß, steht unter verringertem Wettbewerbsdruck. Hierdurch bedingte Verfälschungen des Wettbewerbs zu verhindern, ist die Zielsetzung des Kartellrechts.
(Quelle: haufe.de)

Verstöße gegen das Kartellrecht können Millionen kosten

Das Bundeskartellamt ist illegalen Preisabsprachen auf der Spur.
Immer wieder werden kartellrechtliche Verstöße von Unternehmen bekannt. Viele vermuten, nur große Firmen könnten hier betroffen sein. Das ist jedoch ein Irrtum, der Unternehmen teuer zu stehen kommen kann.
Das Drogerieunternehmen Rossmann wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen einer vorsätzlichen Kartellwidrigkeit zu einer beträchtlichen Geldbuße in Höhe von 30 Millionen Euro verurteilt. Was war passiert? Das Bundeskartellamt war in den vergangenen Jahren einem größeren Verfahrenskomplex nachgegangen. Für vertikale Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee (Filterkaffee und Ganze Bohne-Produkte der Marke Melitta) wurden Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 50 Millionen Euro verhängt. Mit Bußgeldern belegt wurden fünf Handelsunternehmen:

  • Edeka,
  • Kaufland,
  • Metro,
  • Rewe und
  • Rossmann

Das Bundeskartellamt hatte bekannt gegeben, dass nahezu alle Unternehmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (so genanntes Settlement) zugestimmt haben. Dies führte für diese Unternehmen zu einer (weiteren) Reduktion der Geldbußen. Doch Rossmann war mit seinem Bußgeldbescheid von über fünf Millionen Euro nicht einverstanden und legte Einspruch ein. Hierüber musste das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Die Richter urteilten jedoch nicht nur zuugunsten von Rossmann, sondern versechsfachten den Bußgeldbetrag fast.

Bundeskartellamt bekam vom OLG Düsseldorf recht
Nach Bekanntwerden des Urteils bekräftigte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir begrüßen dieses Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ihm ging ein umfangreiches Verfahren beim Bundeskartellamt voraus. Wir hatten bei einer Vielzahl von Herstellern und Händlern klar verbotene, verbraucherschädliche Preispraktiken in wichtigen Produktbereichen vorgefunden und mit Bußgeldern geahndet. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist nun auch gerichtlich bestätigt, dass das Bundeskartellamt diese Praktiken zu Recht verfolgt und geahndet hat." Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob Rossmann vor den Bundesgerichtshof ziehen wird, ist noch nicht bekannt.

Kartellrecht gilt auch im Mittelstand
Der Fall zeigt, welche erheblichen Auswirkungen das Kartellrecht auf Unternehmen haben kann. Wichtig ist, dass Kartellrechtsfragen nicht nur ein Thema für große Unternehmen sind. Ein Trugschluss, den noch viele mittelständische Unternehmen haben. So betont Springer-Autor Thomas Kapp in seinem Buch "Kartellrecht" (Seite 2):

Mittelständische Unternehmen fühlen sich häufig vom Kartellrecht gar nicht angesprochen und ignorieren dieses Rechtsgebiet in ihrer täglichen Praxis in oft grob fahrlässiger Weise."
Thomas Kapp

Der Autor warnt davor, dass das Thema oft verdrängt wird und später ein böses Erwachen kommt und warnt: "Die Zeiten, in denen eine derartige Ahnungslosigkeit noch zu verantworten war, sind jedoch endgültig vorbei." Laut Kapp gibt es heute kein Unternehmen mehr, das eine Berührung mit dem Kartellrecht grundsätzlich ausschließen kann. Bevor strategische Entscheidungen getroffen werden, ist es deshalb wichtig, eventuelle kartellrechtliche Risiken abzuklären. Im Buchkapitel "Vorfragen der kartellrechtlichen Prüfung" erläutert Kapp, welche Aspekte von Unternehmen geklärt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise folgende Fragen:

  • Liegt ein Unternehmen im Sinne des Kartellrechts vor?
  • Welche Beschränkungen gelten im Anwendungsbereich des Kartellrechts, beispielsweise im Fall zweier Unternehmen, die demselben Konzern angehören?
  • Liegt ein Fall der Immanenztheorie vor, ist der Fall also kartellrechtsneutral?
  • Wirkt sich die Wettbewerbsbeschränkung spürbar auf die Marktverhältnisse aus?

2017 wurden 60 Millionen Euro Bußgelder verhängt
Wie häufig das Bundeskartellamt bei der Kartellverfolgung erfolgreich ist, zeigt allein die Jahresstatistik für 2017. Demnach hat das Bundeskartellamt allein im vergangenen Jahr rund 1.300 Fusionsanmeldungen geprüft, Bußgelder in Höhe von rund 60 Millionen Euro wegen Kartellabsprachen von Unternehmen verhängt, über 150 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen entschieden und zahlreiche Missbrauchsverfahren geführt. Unternehmen sollten kartellrechtliche Kriterien daher im Auge behalten und die Auswirkungen von Verstößen nicht unterschätzen.
(Quelle: springerprofessional.de)