Aktuelles Februar 2019

Franchisewirtschaft wächst

Die Franchisewirtschaft in Deutschland hat sich im Jahr 2018 dynamisch weiterentwickelt. Das belegt die statistische Auswertung des Deutschen Franchiseverbandes für das Jahr 2018. Demnach haben die bundesweit rund 990 Franchisesysteme über 128.000 Franchisepartner, das sind 3,6 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

Insgesamt beschäftigen die knapp 168.000 (+ 3,5 Prozent) Franchisebetriebe rund 715.000 Mitarbeiter, was einem Plus von 1,2 Prozent entspricht. Diese Zahlen bestätigen erneut einen deutlichen Wachstumstrend bei Partnern, Betrieben und Beschäftigten. Mit 122,8 Milliarden Euro ist der Gesamtumsatz im Vergleich zum Vorjahr um 9,4 Prozent gestiegen. Im vergangenen Jahr konnten die befragten Franchisesysteme ihre Partnergewinnung weiter steigern. Hochgerechnet auf die Gesamtfranchisewirtschaft, setzten fast 4.500 neue Franchisenehmer auf diese Unternehmenskooperation und sorgten für ein Wachstumsplus von 3,6 Prozent. „Die Zahlen spiegeln ein sehr erfolgreiches Jahr 2018 innerhalb der Franchisewirtschaft wider, die im Vergleich zur deutschen Gesamtwirtschaft ein Mehr an Dynamik aufzeigt“, analysiert Torben Leif Brodersen, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Franchiseverbandes die aktuellen Zahlen.

Wenige klassische Gründer
Um das Systemkonzept erfolgreich zu multiplizieren, setzen immer mehr Unternehmen auf neue Zielgruppen. Mit 23 Prozent stehen Angestellte, Fach- und Führungskräfte zwar immer noch an erster Stelle, dicht gefolgt von den eigenen Mitarbeitern mit 21 Prozent (+elf Prozent), freien Unternehmern (20 Prozent) und bestehenden Franchisenehmern (18 Prozent). Damit rücken die Themen Seitenwechsel – vom Mitarbeiter zum Partner, Conversion, also die Umwandlung beziehungsweise Eingliederung bestehender Unternehmen in ein Franchisesystem, und Multi-Unit-Franchising (ein Partner mit mehreren Standorten) vermehrt in die strategische Ausrichtung von Franchisekonzepten.

Franchisestatistik 2018.

„Der tradierte Gründermarkt hat selbstverständlich immer noch Bestand. Es zeigt sich aber, dass Franchisesysteme mehr und mehr auf neue Konstellationen in ihrer Partnerstruktur setzen. Zwar stehen Angestellte sowie Fach- und Führungskräfte als potentielle Franchisenehmer noch ganz oben auf der Wunschliste, doch nimmt die Offenheit für alternative Zielgruppen spürbar zu“, fasst Torben Leif Brodersen die Ergebnisse zusammen. „Wer wachsen will, kommt um alternative Expansionsformen nicht herum. So schätzen 56 Prozent der befragten Systeme beispielsweise Multi-Unit-Franchising als eher wichtig, wichtig und sogar sehr wichtig ein. Dass die deutsche Franchisewirtschaft bereit ist, auch an dieser Stelle neue Wege zu gehen, dafür sprechen die aktuellen Zahlen eindeutig“, so Brodersen.

Dienstleistung ist Branchenspitze
Der Dienstleistungssektor ist mit 40 Prozent weiter Branche Nr. 1 im Franchising. Den zweiten Platz teilen sich mit 24 Prozent Gastronomie und Handel. Leicht gewachsen ist das Handwerk: Mit zwölf Prozent der Systeme in Deutschland schließen sich vermehrt auch traditionelle Handwerksbetriebe zu arbeitsteiligen Franchisenetzwerken zusammen. Die neue Branchenaufteilung zeigt: Es gibt Bewegung in der Mitte. Hatte die Gastronomie den Handel im Vorjahr noch überholt, zeigt sich hier in 2018 ein Gleichstand. Ob diese Splittung Bestand haben wird, werden die Statistiken der kommenden Jahre zeigen.

So unterschiedlich sich die Branchen im Franchising auch darstellen, so einheitlich zeigen sich die befragten Systeme im Status ihrer Entwicklungsphase: Mit 55 Prozent (+zwei Prozent) gab über die Hälfte der befragten Systeme an, sich derzeit in der Expansionsphase zu befinden, 14 Prozent sind in der Reife und neun Prozent in der Aufbauphase. Zahlen, die einen deutlichen Expansionsfokus aufzeigen. Dies bestätigt auch die Planung der Systeme, 2019 im Schnitt zwölf neue Franchisepartner gewinnen zu wollen.
(Quelle: handelsjournal.de)

Social-Media-Nutzung in Deutschland stagniert bei 46 Prozent – Quote weltweit knapp dahinter

Während die Nutzung sozialer Netzwerke weltweit in den vergangenen zwölf Monaten um neun Prozent steigt, tritt Deutschland hier auf der Stelle.

Die Deutschen gelten gemeinhin als vergleichsweise zurückhaltend in Sachen Social Media – zumindest im Vergleich mit anderen westlichen Staaten. Das zeigt auch die jüngste weltweite Studie über Internet, Mobile, Social & Co. namens “Digital in 2019″, die der kanadische Software-Anbieter Hootsuite heute gemeinsam mit der Digital-Agentur “We are Social” mit Hauptsitz in London veröffentlicht hat.
Quelle: Hootsuite/WeAreSocial
Denn im Vergleich zu den Zahlen des Vorjahres tritt die Social-Media-Nutzung in Deutschland Stand Januar 2019 mit insgesamt 38 Millionen Nutzern auf der Stelle. Das entspricht einer Quote von 46 Prozent – gemessen an der Gesamtbevölkerung von 82,4 Millionen.
Damit rangiert Deutschland deutlich unter dem Durchdringungsgrad von Social Media in anderen Regionen: In Nordamerika etwa beträgt jene Quote 70 Prozent, in Nordeuropa 67 Prozent, in Südeuropa 58 Prozent und in Südeuropa immer noch 55 Prozent:

Quelle: Hootsuite/WeAreSocial
Auch weltweit wachsen die sozialen Netzwerke weiter, allen voran das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook, dessen Foto-Tochter Instagram sowie seine Messenger-Ableger WhatsApp & Facebook Messenger – und deren China-Pendants WeChat und QQ.
So stieg die weltweite Zahl aller Social-Media-Jünger zwischen Januar 2018 und Januar 2019 immerhin um 288 Millionen Nutzer, ein Plus von neun Prozent auf jetzt fast 3,5 Milliarden Menschen. Die weltweite Durchdringung liegt mit 45 Prozent nur noch knapp hinter der deutschen Quote.
Quelle: Hootsuite/WeAreSocial
(Quelle: blog.wiwo.de)

Brexit sorgt auch beim Datenschutz für Unsicherheit

Der Brexit bringt auch neue Datenschutzprobleme für viele Unternehmen
Das Chaos um den Austritt Großbritanniens aus der EU wird immer größer, nachdem das Parlament den Austrittsvertrag abgelehnt hat. Schon jetzt ist die Zeit bis zum geplanten Austrittstermin äußerst knapp. Ob noch Nachverhandlungen oder eine Verschiebung möglich sind, ist offen. Auch der befürchtete No-Deal-Brexit steht noch im Raum. In allen Szenarien wird Großbritannien zu einem Drittland, was für den Datenschutz sehr vieler Unternehmen Konsequenzen hat.

Die Verunsicherung rund um das Thema Datenschutz ist auch mehr als ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung immer noch groß. Zu allem Überfluss droht nun zusätzliches Ungemach, wenn in Kürze Großbritannien aus der Europäischen Union ausscheidet.

  • Denn in Nicht-EU-Länder dürfen personenbezogene Daten von EU-Bürgern nicht so einfach zur Speicherung oder Bearbeitung übertragen werden
  • und je nach Austrittsvariante wird Großbritannien früher oder später zu einem Drittland werden.

Bitkom warnt vor Datenschutzfolgen des Brexit
Derzeit ist eine Übertragung personenbezogener Daten nach Großbritannien durchaus noch üblich, wie eine aktuelle, repräsentative Umfrage des Branchenverbands Bitkom belegt.

  • Demnach erfolgt bei rund jedem siebten deutschen Unternehmen, dass personenbezogene Daten über externe Dienstleister verarbeiten lässt, diese Datenverarbeitung in Großbritannien.
  • Durch den Brexit müssen diese Unternehmen nun jedoch reagieren und ihre Geschäftsprozesse anpassen, was Unsicherheiten und hohe Kosten nach sich ziehe.

Ungeordneter Brexit wäre datenschutzrechtlich brisanter
Eine Anpassung müsste zwar auch für den Fall eines geregelten Brexit-Austritts erfolgen, im Szenario eines No-Deals drohe der EU jedoch ein „Datenchaos“, warnte der Bitkom-Hauptgeschäftsführer  Bernhard Rohleder.

  • Sollte es doch noch zu einem geregelten Austritt kommen, bliebe die Lage zumindest halbwegs entspannt, da während einer hierbei vereinbarten Übergangsphase das bislang geltende europäische Datenschutzrecht weiter gültig bleiben könnte.
  • Während dieser Übergangsphase könnte Großbritannien ein nationales Datenschutzrecht beschließen, und auf dieser Grundlage anschließend einen Angemessenheitsbeschluss mit der EU aushandeln.
  • Bei einem No-Deal-Szenario wird Großbritannien jedoch datenschutzrechtlich abrupt zu einem Drittland, und dies bereits evtl. schon am 29. März, wenn man am bisherigen Terminplan festhält.

In diesem Fall müssten Datenübertragungen nach den in Artikel 44 ff. DSGVO vorgesehenen Mechanismen (z.B. Standardvertragsklauseln, Einwilligung der Betroffenen etc.) abgesichert werden. Angesichts der Kürze der Zeit dürfte dies jedoch kaum zu realisieren sein.

Unternehmen sollten vorbereitende Brexit-Anpassungen ins Auge fassen
Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dieter Kugelmann, verweist in einer Stellungnahme  auf die datenschutzrechtlichen Folgen eines Austritts Großbritanniens aus der EU und fordert unter dem Motto "Drittland über Nacht" rechtzeitige Anpassungsmaßnahmen.

Unabhängig von der Art des Austritts (geregelt oder No-Deal) sollten die Verantwortlichen Stellen daher schon jetzt folgende Bestimmungen beachten und gegebenenfalls Dokumente überarbeiten:

  • Im Informationsblatt zur Datenverarbeitung und in der Datenschutzerklärung einer Website soll gem. Art. 13 Abs. 1 lit. f bzw. Art. 14 Abs. 1 lit. f DS-GVO über die Datenübermittlung in ein Drittland informiert werden.
  • Wenn eine betroffene Person von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch macht, müsse sie gem. Art. 15 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 DS-GVO auch über die Datenübermittlung in Drittländer informiert werden.
  • Im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sollen Datenübermittlungen in Drittländer gem. Art. 30 Abs. 1 lit. d und lit. e DS-GVO bzw. Art. 30 Abs. 2 lit. c DS-GVO als solche bezeichnet und die weiteren in diesem Zusammenhang geforderten Angaben gemacht werden.
  • Gegebenenfalls müssten Datenschutz-Folgenabschätzungen erstmals durchgeführt oder bereits erfolgte überprüft werden, soweit es um die Datenübermittlung in das UK als Drittland geht (Art. 35 DS-GVO).

Weiteres Informationsmaterial darüber, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sich für Unternehmen und Verwaltungen bei den verschiedenen Austritts-Szenarien ergeben, will der Landesdatenschutzbeauftragte in Kürze auf der Website bereitstellen.

Hintergrund:
Nützliches Brexit-Glossar des DIHK (s. Anhang)
Die wichtigsten mit dem Brexit verknüpften Ausdrücke können in einem Glossar der DIHK online nach geschlagen werden und stehen auch als PDF zum Download bereit.
Außerdem hat der DIHK eine Sonderwebpage rund um das Thema Brexit eingerichtet.
(Quelle: Haufe Online Redaktion/ dihke.de)