Aktuelles Februar 2015

Neue Gesetze zum 1. Februar 2015: Verbesserter Verbraucherschutz

Schon zum Jahreswechsel sind zahlreiche neue Gesetze und Regelungen in Kraft getreten. Daher gibt die Bundesregierung zum 1. Februar 2015 keine neuen Gesetze bekannt. Allerdings kam es im Laufe des Monats zu Änderungen für Verbraucher und vor allem Nutzer von Facebook. Während der Verbraucherschutz verbessert wird, ärgern sich Datenschützer über den Internetkonzern.

Neue EU-Regelung hilft bei Streit mit ausländischen Händlern

Wer regelmäßig im Internet shoppt, ist sich sicherlich bewusst, dass die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land mit einem gewissen Risiko verbunden ist. Dank einer neuen EU-Regelung, die bereits zum 10. Januar 2015 in Kraft getreten ist, können Bürger ihr gutes Recht nun auch dann ausüben, wenn der Händler oder Dienstleister seinen Sitz in einem Nicht-EU-Land hat, Waren oder Dienstleistungen aber in EU-Staaten anbietet. Verbraucher können sich bei Streitigkeiten jetzt an ein Gericht in ihrem Wohnsitzland wenden.

Zudem ist es möglich, dass gerichtliche Entscheidungen aus einem anderen EU-Land im eigenen Wohnsitzstaat vollstreckt werden. Damit einhergehend entfällt das aufwendige Anerkennungsverfahren für Gerichtsentscheidungen aus dem EU-Ausland, wodurch Betroffene nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen.

Facebook: Neue AGBs bereiten Datenschützern Sorgen

Bereits am Freitag ist es zu einer wichtigen und kritischen Änderung für Facebook-Nutzer gekommen. Denn das soziale Netzwerk hat erneut seine allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGBs) angepasst. Solche Veränderungen haben in der Vergangenheit immer wieder zu Unmut bei den Nutzern geführt. Diesmal werden die Anpassungen aber auch von Seiten der Politik aufgrund datenschutzrechtlicher Probleme deutlich kritisiert. Vor allem wird bemängelt, dass Facebook nur unzureichend Auskunft darüber gibt, welche Daten gesammelt und wie diese genutzt werden.

Neue AGB: Facebook kann Standortdaten für Werbung einsetzen

Die Kritiker des Internet-Konzerns stören sich besonders daran, dass Facebook nun anhand der Standortdaten gezielt Werbeanzeigen für den jeweiligen Nutzer einblenden kann. Wer beispielsweise in einer Ladenstraße über sein Smartphone kurz auf Facebook zugreift, erhält unter Umständen Werbeeinblendungen von Geschäften oder Lokalen in der näheren Umgebung. Verhindern können Nutzer dies nur, wenn sie das GPS deaktivieren oder der Facebook App den Zugriff darauf verbieten.

Werbung wird auch über Facebook hinaus stärker personalisiert

Facebook User können weiterhin ab sofort über einen Kauf-Button Waren von Drittanbietern direkt auf den Seiten des sozialen Netzwerks erwerben. Dadurch erhält Facebook Zugriff auf Zahlungsdaten – zudem wird das Kaufverhalten gespeichert. Problematischer als der Kaufbutton ist aber die Datensammlung über die Facebook-Seite hinaus. Wer auf einer anderen Webseite surft, die Facebook-Buttons (etwa Like- oder Share-Buttons) eingebunden hat, ermöglicht dem Unternehmen nun auch über Cookies eine Einschätzung zu persönlichen Vorlieben oder Abneigungen auf Basis der besuchten Homepages. Über das Facebook-Werbenetzwerk können damit Werbeanzeigen auf anderen Seiten anhand dieser Daten angezeigt werden.

Was können Nutzer von Facebook tun?

Wer sich seit dem 30. Januar 2015 bei Facebook eingeloggt hat, der hat den neuen AGBs automatisch zugestimmt. Ein Widerspruch ist nicht möglich, man kann jedoch auf die Nutzung des sozialen Netzwerks verzichten. Zudem können Verbraucher über externe Portale einen Widerspruchscookie setzen, so dass die Daten zumindest nicht für personalisierte Werbung eingesetzt werden – gegen die Erhebung der entsprechenden Daten hilft dieses Vorgehen nicht. Außerdem funktioniert ein solches Cookie bisher nur für Browser. Wer über ein App Facebook aufruft, kann höchstens mithilfe externer Apps den Datenzugriff einschränken. Verbraucherschützer raten schon lange, möglichst wenige Daten an Facebook und andere soziale Netzwerke weiterzugeben. Mit der Einführung der neuen AGBs ist dies allerdings noch schwieriger geworden.

Rentner zahlen im Februar 2015 noch alte Krankenkassenbeiträge

Während andere gesetzlich Krankenversicherte bereits seit einem Monat die neuen Krankenkassenbeiträge bezahlen, werden die Zusatzbeiträge für Empfänger der gesetzlichen Rente bzw. von Versorgungsbezügen erst im nächsten Monat aktuell. Somit können Rentner den Februar 2015 noch nutzen, um sich ggf. nach einer günstigeren Krankenkasse umzusehen.

(Quelle: finanze.de)

Analyse: Wie die Social Media das Business verändern

Beim Thema Social Media geht es um mehr als Fans und Follower. Der Social Media Excellence Kreis (SME) benennt sieben Handlungsfelder auch abseits von Marketing und PR, in denen soziale Medien zum Geschäftserfolg beitragen können.
Auch Vertrieb, Personalabteilung und Innovationsteams befassen sich heute mit Facebook & Co. und tragen damit maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Social Media wird damit zum Social Business. Welche Geschäftsziele erreicht werden können, hat der Social Media Excellence Kreis zusammengefasst.

  • Social Media üben direkten Einfluss auf die Customer Journey aus. Die Dialoge haben Einfluss auf die Meinung von Verbrauchern und Entscheidern. Insofern wirken sie beeinflussend auf die unterschiedlichen Phasen des Kundenzyklus. So beeinflussen beispielsweise Erfahrungsberichte die Evaluationsphase, Kundenempfehlungen geben im Moment des Einkaufs den letzten Impuls. Der Austausch mit anderen Kunden nach dem Kauf hat wiederum Einfluss auf die Zufriedenheit oder die Wiederkaufswahrscheinlichkeit. Für Unternehmen ist es daher wichtig, den Weg der Kunden auf eigenen und offenen Plattformen zu verstehen und mitzugestalten. Das sind die wichtigsten KPIs dafür.
  • Weil alle Unternehmensbereiche mitmachen, braucht es eine Social Governance. Mit der Erkenntnis, dass Social Media alle Bereiche der Customer Journey beeinflussen, wächst der Bedarf, sich in Netzwerken zu bewegen. Um das Handeln in den Social Media auf eine breite Basis zu stellen, ist ein Mindset nötig, welches über alle Bereiche in der Unternehmenskultur vierankert ist. Im Rahmen eines Change Managements müssen Dialog-, Arbeits- und Kooperationsverständnis der Non Digital Natives und der Generation Y unter einen Hut gebracht werden. Beide Seiten müssen sich verstehen und miteinander arbeiten.
  • Kundenservice über soziale Kanäle ist noch nicht in allen Branchen üblich. Langsam aber sicher müssen jene Unternehmen aufholen, die bislang auf die klassischen Servicekanäle allein gesetzt haben. Dabei gilt es, den Servicedialog über alle Kanäle (Social Media, Telefon, Außendienst etc.) zu verzahnen, um einen durchgehenden Informationsfluss zu gewährleisten. Social-Media-Kanäle müssen dazu ins CRM-System integriert werden, als Voraussetzung für das sogenannte Omnichannel-Management. Dadurch gewinnen Unternehmen wiederum ein noch umfassenderes Verständnis ihrer Kunden, was für Marketing- und Vertriebsmaßnahmen genutzt werden kann.
  • Ebenfalls eine wichtige Aufgabe ist das sogenannte Influencer Management, der Aufbau von Multiplikatoren-Netzwerken. Was früher die Domäne der Öffentlichkeitsarbeit war, können nun mehr oder weniger alle betreiben, die eine eigene Plattform besitzen. Schon in den vergangenen Jahren haben Unternehmen versucht, mit Influencern in den Social Media in Kontakt zu treten, nun fordert der Trend jedoch ein professionelleres Vorgehen, ein Influencer Relationship Management im Unternehmen, wo die entsprechenden Personen systematisch erfasst und Programme entwickelt werden.
  • Die bisher getrennten Bereiche E-Commerce und Social Media rücken näher zusammen. Der Einfluss von Bewertungen in sozialen Medien ist hoch. Vor diesem Hintergrund vernetzen Unternehmen ihre Vertriebs- und Marketingaktivitäten stärker mit den Social Media. Damit lassen sich auch die Kaufinteressen der Bestandskunden sowie potenzielle Neukunden leichter identifizieren.
  • Obwohl kaufrelevante Informationen aus Online-Quellen einen 2,6 Mal höheren Einfluss haben als jene aus dem TV, sind die Investitionen in Fernsehwerbung um 2,9 Mal höher. Für Social Media allein, gilt dies erst recht. Mehr Social Advertising via Facebook und andere Kanäle muss sein.
  • Social Media wird bis zum Jahr 2020 keine Domäne einer Minderheit (heute der Millenials) mehr sein. Der Anteil der Erwerbstätigen unter den Digital Natives beträgt dann rund 50 Prozent. Die "soziale Mechanik" wird dann auch die interne Zusammenarbeit in den Unternehmen beeinflussen. Das Stichwort lautet Social Collaboration. Soziale Infrastrukturen (interne soziale Netzwerke) werden dann auch für die interne Zusammenarbeit zwischen Abteilungen und Unternehmensbereichen eingesetzt.

Der SME besteht aus über 350 Mitgliedern aus 160 Social-Media-Anwenderunternehmen, die die Social Media und ihre Anwendungen gemeinsam weiterentwickeln möchten.
(Quelle: haufe.de)

10 Erfolgsfaktoren für Social Media

Erfolg in den Social Media macht Arbeit.
Social Media bleibt eines der zentralen Felder im Online-Marketing. News aktuell und Faktenkontor haben die entscheidenden Faktoren zusammengetragen, die Social-Media-Kommunikation erfolgreich machen.

1. Share of Experience, nicht Share of Voice: Geben Sie dem User etwas zurück. Erzeugen Sie positive und relevante Erfahrungen mit Ihrer Marke.

2. Die richtigen Kanäle: Analysieren Sie, wo Ihre Zielgruppe wirklich ist. Nutzen Sie Blogs als Rückgrat Ihrer Kampagne.

3. Näher, menschlicher und ehrlicher: Social Media Relations brauchen Nähe und Zwischenmenschliches.

4. Emotionen als Treibsatz für Kampagnen nutzen: Wer emotionalisiert, erreicht die Menschen, wird weiterempfohlen und provoziert Reaktionen.

5. Content is King: Schweigen Sie, wenn Sie nichts zu sagen haben. Social Media braucht relevante Inhalte. Laufend.

6. Share-Effekt nicht überschätzen: Engagement entsteht durch die enge Bindung der Community, deutlich weniger durch Sharing.

. Schweigespirale durchbrechen: Nur ein bis drei Prozent der User liefern Posts. Animieren Sie sie zum Mitmachen.

8. Social Media braucht einen Wandel der Unternehmenskultur: Vertrauen Sie dem Einzelnen und setzen Sie auf Autonomie. Stärken Sie das prozessorientierte Arbeiten abseits von Hierarchien.

9. Engagement zählt, nicht Klicks: Der Klick ist ein flüchtiger Erfolg. Was Sie brauchen, sind Empfehler, Ratgeber und Kommentatoren.

10. Von Best Practices lernen: Social Media ändert sich rasant. Lange Lernkurven führen nicht zum Erfolg. Deshalb: auch mal abgucken.

Die Erfolgsfaktoren sind ein Auszug aus dem Buch "Vordenker in der Social-Media-Kommunikation - Die 10 entscheidenden Erfolgsfaktoren in sozialen Netzwerken" von Dr. Roland Heintze und Jörg Forthmann von Faktenkontor.
(Quelle: haufe.de)

450-Euro-Grenze - Mit Entgeltumwandlung Minijob "retten"

Mit einer Entgeltumwandlung unter die 450-Euro-Grenze.

Übersteigt das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat, endet der Minijob. Wenn das nicht gewünscht ist, kann neben der Reduzierung der Arbeitszeit eine Entgeltumwandlung die Lösung sein.
Jahreswechsel führen nicht selten zu geänderten Arbeitsbedingungen bzw. -verhältnissen. Seit dem 1.1.2015 ist der Mindeststundenlohn von 8,50 EUR vielfach Ursache für Anpassungsprozesse im Bereich der Minijobs. Sofern der Minijob weiterhin - mit Ausnahme der Rentenversicherung - versicherungsfrei bleiben soll, lösen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies oft durch eine Reduzierung der Arbeitsstunden. Aber auch eine Entgeltumwandlung führt zum gewünschten Ergebnis.

Entgeltumwandlung reduziert das SV-Entgelt
Entgeltbestandteile, die für eine Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) verwendet werden, sind in der Sozialversicherung bis zu 242 EUR im Monat nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen. Voraussetzung ist außerdem, dass die Entgeltumwandlung arbeitsrechtlich zulässig ist.
Beispiel:
Brutto-Arbeitsentgelt 600 EUR
Entgeltumwandlung 150 EUR
Ergebnis: Das regelmäßige Arbeitsentgelt für die Beurteilung der Beschäftigung beträgt 450 EUR (600 EUR – 150 EUR). Es liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor.

Entgeltumwandlung nur bei rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung
Jeder Minijobber kann grundsätzlich von der Entgeltumwandlung Gebrauch machen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben jedoch nur Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind. Hierzu gehören entweder

  • (Alt-)Minijobber mit Beschäftigungsbeginn vor 2013, die den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklärt haben (Aufstockung) oder
  • (Neu-)Minijobber mit Beschäftigungsbeginn nach 2012, die keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt haben.

Rentenversicherungsfreie und von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber sind hingegen darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber der Entgeltumwandlung zustimmt.

Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Minijob
Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung des Risikos Alter, Invalidität oder Tod zugesagt und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden.
Die bAV kann als als Direktversicherung, über eine Pensionskasse, über einen Pensionsfonds, als Direktzusage/Pensionszusage oder über eine Unterstützungskasse durchgeführt und aufgebaut werden. Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus. Ist der Arbeitgeber Mitglied in einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, kann er die Betriebsrente auf diese Formen beschränken. Ansonsten kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
(Quelle: Haufe Online Redaktion)