Aktuelles Januar 2015

Internet, Social Media & Recht – Best of 2014 und Ausblick auf 2015

Die Digitalisierung schreitet in großen Unternehmen, zwischenzeitlich aber auch bei immer mehr kleinen und mittleren Unternehmen weiter voran. Sekundenschneller Datenaustausch hat sich neben anderen digitale Technologien längst im privaten und geschäftlichen Alltag etabliert. Zahlreiche Unternehmen haben erkannt, dass Technologien wie Cloud Computing oder Social Media, aber auch Entwicklungen im Bereich Big Data es erforderlich machen, die eigenen Geschäftsmodelle grundlegend zu überdenken. Zahlreiche Innovationen bedrohen etablierte Geschäftsmodelle, bedeuten für diejenigen, die sie nutzen aber auch gute Wachstumschancen.

Auch wenn es in deutschen Unternehmen diesbezüglich noch einiges an Arbeit gibt, ist spätestens in 2014 bei vielen Entscheidungsträgern „angekommen“, daß der digitale Wandel allgegenwärtig und allumfassend ist und damit nicht nur die Menschen und die Gesellschaft, sondern auch die Märkte verändert.

Diese teils rasanten Entwicklungen sind allerdings nach meiner Erfahrung auch im letzten Jahr in zahlreichen Rechtsabteilungen bzw. bei  rechtlichen Beratern noch nicht im notwendigen Maße angekommen. Immer wieder begegnet man auch in großen Unternehmen Kollegen in Rechtsabteilungen und Datenschutzbeauftragte, die keinerlei Zugang zu diesen (eigentlich gar nicht mehr so) Neuen Medien haben. Das muss sich ändern…

Oft fehlt es an dem Interesse oder zumindest der Bereitschaft, sich mit diesen digitalen Technologien möglichst unbefangen zu beschäftigen. Die Erfahrung zeigt, dass sich mit etwas Sachverstand und einer proaktiven und sachkundigen Auseinandersetzung mit den Themen oft gut vertretbare Lösungen finden lassen. Tatsächlich stellt sich die Frage, wie man ein Unternehmen etwa zu rechtlichen Fragen bei Facebook & Co praxisorientiert beraten will, wenn man das jeweilige Soziale Netzwerk mangels eigenem Profil noch nicht einmal richtig „von innen“ kennt. Insofern bleibt die Hoffnung, dass die Zahl der rechtlichen Experten für digitale Themen, von denen es natürlich auch schon einige gibt, auch in der Anwaltschaft und auf Seiten der Unternehmensjuristen (gerne auch bei den Richtern) weiter ansteigt.

A. Rechtlicher Rückblick auf 2014

Inhaltlich haben in 2014 weiter vor allem urheber- und datenschutzrechtliche, teilweise auch wettbewerbsrechtliche Themen bewegt. Gerichtliche Entscheidungen, wie z.B. die (zweifelhafte) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Embedding von fremden Inhalten, zeigen, dass teils essentielle Fragen weiter diskutiert werden. Im Urheberrecht waren zudem spezifische Lizenzverträge für diverse – teils sehr neuartige – Modelle zu gestalten.

Im Datenschutz waren wir neben klassischen Fragen (Analysewerkzeuge und Auftragsdatenverarbeitung) vor allem mit Cloud, Social CRM und Big Data Projekten befasst. Hier entwickeln sich sukzessive Standards, die in vielen Fällen rechtskonforme Lösungen ermöglichen. Ganz aktuell werden auch die neuen Werbemöglichkeiten in Sozialen Netzwerken (wie z.B. Facebook Custom Audiences oder Lookalike Audiences) auf eine datenschutzkonrofme Ausgestaltung hin diskutiert.

Auch die Integration von Social Software in Unternehmen, bei der es einige (arbeitnehmer-)datenschutzrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen zu gestalten gilt, schreitet weiter voran.

Schließlich war 2014 das Jahr, in dem das Thema Datensicherheit in der breiten Öffentlichkeit angekommen ist. Neben zahlreichen „Hacks“ von Login- und Kreditkartendaten waren zuletzt vor allem die Veröffentlichungen von Prominentenbildern aus deren Apple i-cloud und das Entwenden zahlreicher Daten von Sony wichtige Themen. Unternehmen sind deshalb gut beraten, die eigenen Daten und die ihrer Kunden über geeignete technische und rechtliche Maßnahmen abzusichern, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Auch in 2015 wird es fraglos zahlreiche weitere öffentlichkeitswirksame Hacks geben, die erhebliche (Vertrauens)verluste bei den Unternehmen auslösen können.

B. Best of Blog in 2014

Die nachfolgenden Top 10 der beliebtesten Beiträge dieses Blogs spiegeln das Interesse an den obigen Themen – neben meinem im Ergebnis dann doch erfolgreichen (Hobby)rechtsstreit zu der Notwendigkeit eines Impressums bei XING – teilweise wieder:

1. Erste Abmahnungen wegen fehlendem Impressum bei XING – Rechtslage und Praxisempfehlung

2. #XINGGATE: Alle XING Impressen abmahnfähig ?! Das vollständige Urteil des LG Stuttgart (Az. 11 O 51/14)

3. Schleichwerbung bei Twitter, Facebook & Co – Prominente als illegale Testimonials in Social Media

4. Wichtige Entscheidung des EuGH: Einbettung (Embedding) von Youtube Videos ist keine Urheberrechtsverletzung

5. Twitter & Urheberrecht – Ist die Übernahme fremder Tweets rechtlich zulässig ?

6. Facebook Custom Audiences & Datenschutz – Rechtliche Prüfung der Gestaltungsmöglichkeiten

7. Facebook Richtlinien – Whitepaper zu den Nutzungsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei Facebook

8. LG Frankfurt: Einbindung von Trackingtools ohne ausreichende Datenschutzerklärung und Widerspruchsbelehrung abmahnfähig

9. Heftig.co & Urheberrecht – Ein erfolgreiches, aber riskantes Geschäftsmodell

10. Virales Marketing & Co – Rechtliche Anforderungen an die Transparenz moderner Werbeformen

C. Rechtlicher Ausblick auf 2015

Datensicherheit wird 2015 ein zentrales Thema werden. Neben den Enthüllungen um die Aktivitäten von NSA, GHCQ & Co bedrohen kriminelle Machenschaften und „Spasshacker“ sämtliche IT-Systeme. Bezeichnend insofern auch der aktuell von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes, mit dem sich Unternehmen – je nach weiterem Verlauf – rechtzeitig auseinandersetzen sollten.

Datensicherheit bedeutet gerade auch im Hinblick auf die Sozialen Medien (siehe Social Media Security) die Schulung der eigenen Mitarbeiter und Schaffung der nötigen Medienkompetenz bei allen Bürgern, die sich im Internet bewegen. Zahlreiche Schulungen innerhalb von Unternehmen zeigen, dass hier auch in rechtlicher Hinsicht einiges an Aufklärungsbedarf besteht, wie man sich im Internet rechtskonform verhält.

Die weitere Entwicklung des (europäischen) Datenschutzes wird im übrigen stark von dem Schicksal der Datenschutzgrundverordnung abhängen, die in allen EU-Staaten gleiche Standards setzen soll und so gerade im internationalen Kontext mehr Rechtssicherheit bringen kann. Es sollte insoweit genau beobachtet werden, ob, mit welchen Regelungen und vor allem wann die Grundverordnung gelten wird.

Ähnliche Ideen einer europaweitern Vereinheitlichung im Bereich des Urheberrechts äußerte kürzlich auch unser neuer EU-Digitalkomissar Günther Oettinger, der sich in diesem für ihn neuen Feld nun erst einmal wird beweisen müssen. Die komplizierten Entscheidungswege in der EU lassen vermuten, dass es ein langer Weg sein wird, bis hierzu auch nur annähernd konkrete Gestaltungen erkennbar sind. So lange wird man sich weiter an unserem deutschen Urheberrechtsgesetz, das digitale Themen nur unzureichend und teilweise auch wenig interessengerecht regelt, und an der nationalen Rechtsprechung, die urheberrechtliche Problemstellungen tatsächlich in einigen Fällen sinnvollen Lösungen zuführt, orientieren müssen. Dabei werden weitergehende Rechtsfragen zu Lizenzen im Bereich der Inhalte (Creative Commons & Co) und Software (Open Source) vertraglich sinnvoll zu regeln sein, aber auch die Gerichte stärker beschäftigen.

Schließlich stellt der Mega-Trend „Big Data“ gerade den Datenschutz vor erhebliche Herausforderungen. Die Entwicklung hin zu immer größeren Datenmengen ist unvermeidlich. Die Analyse diese Datenmengen bieten zudem große Chancen. Nachdem wir bereits in 2014 unterschiedlichste Big Data Projekte begleiten und datenschutzrechtlich modellieren konnten, freuen wir uns, dass Mitte April dieses Jahre im Springer Verlag das Buch „Praxishandbuch Big Data – Wirtschaft – Recht –Technik“ erscheint, in meine Kollegen und ich den rechtlichen Teil verfasst haben. Das Buch bietet einen Überblick der möglichen Anwendungsfelder aus verschiedenen Perspektiven. Zudem enthält es praktische Empfehlungen, wie Big Data-Anwendungen nach geltendem Recht umgesetzt werden können und dabei den technischen und organisatorischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

D. Fortschreiten der Digitalisierung

Die Digitalisierung, die sich – je nach Unternehmen – auf sehr unterschiedlichen Stufen befindet, wird in JEDER Branche weitergehen.

Unternehmen in der ersten Welle werden ihre Online-Kanäle und Online-Werbung weiter auf- und ausbauen, um ihren Absatz zu unterstützen. Hier spielen weiter Rechtsfragen zur Beschaffung und Nutzung von Inhalten bzw. der rechtskonformen Gestaltung der Inhalte und Präsenzen eine zentrale Rolle.

Zahlreiche Unternehmen, bei denen die Digitalisierung schon fortgeschritten ist, rücken den Kunden stärker in den Mittelpunkt. Hier dient die Analyse Kundendaten bereits der Konkretisierung auf die Bedürfnisse und das Verhalten der Kunden. Bei der Gestaltung entsprechend individualisierter Angebote ist die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aus dem Telemediengesetz (TMG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) elementare Voraussetzung, um rechtliche Risiken und einen etwaigen Vertrauensverlust der Kunden zu vermeiden.

Cloud-Services spielen dabei auch zukünftig auf beiden Ebenen zentrale Rollen.

Die vorgenannten Maßnahmen werden oft schon von Aktivitäten in den Sozialen Medien unterstützt, um über diese Kanäle neue Kunden anzusprechen bzw. zu binden. Immer stärker werden XING, Facebook & Co auch im Rahmen des unternehmenseigenen Recruiting eingesetzt, was vor allem (arbeitnehmer-)datenschutzrechtliche Belange einbezieht (siehe hierzu auch das kürzlich in 2.Auflage erschienendePraxishandbuch “Social Media Recruiting”, in dem ich den rechtlichen Part beitragen durfte).

Einige wenige Unternehmen sind zumindest auf dem Weg zu “digitalen Ökosystemen”, bei denen digitale Technologien nicht nur extern, sondern eben auch intern zentrale Prozesse steuern. Social Software bzw. auch mobile Technologiensind dabei zentrale Bestandteile.

Schließlich wird 2015 wohl das bisher wichtigste Jahr für die Startup Szene in Deutschland. Politik und Wirtschaft haben erkannt, dass Startups die Quelle für neue Inspirationen und Innovationen sind, die wir hier in Deutschland – gerade im digitalen Bereich – so dringend brauchen. Auch in Stuttgart und Baden-Württemberg hat sich eine vitale Gründerszene herausgebildet. Nachdem wir schon seit vielen Jahren Startups beraten, von denen einige heute auch eine veritable Grösse und Bedeutung erreicht haben und die Arbeit mit motivierten Gründern viel Spass macht, bleibt die Beratung in diesem Bereich auch in Zukunft ein besonderer Fokus.

Insgesamt freuen wir uns bestehende und zukünftige Mandanten auch weiterhin mit der IT- und internetrechtlichen Spezialisierung unserer Kanzlei, aber auch bei gesellschafts- oder arbeitsrechtlichen Fragen auf dem weiteren Weg in die Digitalisierung zu begleiten.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich schließlich auch noch einmal ausdrücklich bei allen Mandanten und Lesern dieses Blogs für ein spannendes Jahr bedanken. Es ist eine große Freude zu sehen, wie sich dieser Blog seit 2007 entwickelt hat.

Auch für 2015 freue ich mich insofern natürlich auf Kommentare, spannende Diskussionen und zahlreiche Anregungen für mögliche Themen, mit denen gerne gleich unten angefangen werden kann.
(Quelle: rechtzweinull.de)

Gesetzliche Neuregelungen in 2015

Zum 1.1.2015 tritt eine ganze Reihe gesetzlicher Neuregelung in Kraft. Neben der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und dem „Elterngeld Plus“ betreffen die Neuregelungen die unterschiedlichsten Lebensbereiche.

Der gesetzliche Mindestlohn
Lange diskutiert und immer noch umstritten ist er seit 1.1.2015 in Kraft, der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Zeitstunde. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn flächendeckend. Dennoch gilt er noch nicht überall. In einer dreijährigen Übergangszeit bis 31.12.2017 ist für einige Branchen eine stufenweise Anpassung vorgesehen. Die Übergangsregelung setzt die Vereinbarung eines allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohns voraus. In der Praxis gilt die Übergangsregelung für die Fleischbranche, die Friseure, Leiharbeiter, Wäschereidienstleister für Großkunden, in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Die Textilbranche hat einen Branchenmindestlohn beantragt. Befristete Übergangsregelungen sieht das Gesetz ferner für Erntehelfer und Zeitungsausträger vor.

Praktikanten und Pflegemindestlohn
Pflichtpraktikanten sind vom Mindestlohn ausgenommen. Orientierungspraktika vor und während einer Ausbildung oder eines Studiums sind für drei Monate vom Mindestlohn befreit. Für Mitarbeiter im Pflegedienst stieg der Mindestlohn zum 1.1.2015 auf 9,50 € pro Stunde in den westlichen Bundesländern und auf 8,65 € in den östlichen.

Höhere Sätze beim Arbeitslosengeld II und in der Grundsicherung
Seit 1.1.2015 sind die Regelbedarfssätze für das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und 2,12 % gestiegen.

  • Ein erwachsener Single erhält künftig 399 € pro Monat,
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften erhalten nach der Regelbedarfstufe 2 künftig 360 €, Erwachsene, die im Haushalt anderer leben, 320 €,
  • Kinder bis sechs Jahre 234 €, von 6-14 Jahren 267 €, von 14-18 Jahren 302 €.

Rentenbeitragssatz sinkt
Zum 1.1.2015 ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 % gesenkt worden. Gleichzeitig wurde der Mindestbeitragssatz zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung von 85,05 € auf 84,15 € herabgesetzt.
Renteneintritt vier Monate später
Auch 2015 wirkt sich die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die Rente aus. Personen, die im Jahr 1950 geboren sind und 2015 in den Ruhestand gehen, müssen über das 65. Lebensjahr hinaus zusätzliche vier Monate arbeiten, um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten.

Sozialversicherungen
Wie ändern sich die Werte? Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West stieg zum 1.1.2015 von 5.059 € auf 6.050 € monatlich, im Osten von 5.000 € auf 5.200 €. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung stieg auf 54.900 € jährlich, nur wer mehr verdient, kann eine private Krankenversicherung abschließen. Die Künstlersozialabgabe bleibt 2015 mit 5,2 % unverändert

Beiträge zur Krankenversicherung
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2015 14,6 %, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte tragen. Individuell können die einzelnen Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, der im Jahr 2015 durchschnittlich bei 0,9 % liegt.

Erste Stufe der Pflegereform
Mit der ersten Stufe der Pflegereform steigen die Leistungen für Pflegebedürftige um durchschnittlich 4 %. Gleichzeitig steigt der Beitragssatz ab 1.1.2015 um 0,3 % und damit auf 2,35 % des Bruttolohns

Katalog der Berufskrankheiten erweitert
Seit 1.1.2015 werden zusätzliche Berufskrankheiten anerkannt, darunter der Weiße Hautkrebs sowie bestimmte Gefäßschädigungen der Hand. Für diese Erkrankungen hat der Betroffene einen Anspruch auf Finanzierung der Heilbehandlung durch die gesetzliche Unfallversicherung und gegebenenfalls auch Ansprüche auf weitere Geldleistungen.

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
Mit dem 1.1.2015 sind die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung deutlich verschärft worden. Grundsätzlich ist die strafbefreiende Selbstanzeige immer noch möglich. Jedoch ist die

  • Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung nach einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 € reduziert worden,
  • bei darüber hinausgehenden Beträgen ist bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlags ein Absehen von der Strafverfolgung aber möglich (Zuschläge zwischen 10 und 20 %),
  • die Verjährungsfrist der Strafbarkeit wurde auf 10 Jahre verlängert,
  • neben dem hinterzogenen Betrag ist die sofortige Zahlung der Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 % p. a. erforderlich.

EU-Energielabel
Der Online-Handel mit Elektrogeräten ist seit dem 1.1.2015 stärker reglementiert. Onlineshops sind künftig verpflichtet, das EU-Energielabel mit Etikett und Datenblatt in die Produktinformation aufzunehmen. Betroffen sind Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Raumklimageräte, Fernseher, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten. Eine Ausdehnung auf weitere Geräte ist geplant. Auch Haushaltsbacköfen und Dunstabzugshauben müssen künftig das Energielabel tragen. Dunstabzugshauben müssen mindestens die Energieeffizienzklasse F erreichen

Alte Heizgeräte müssen raus
Heizkessel, die Erdgas, Heizöl oder Strom zur Wärmeerzeugung nutzen, dürfen nicht weiter betrieben werden, wenn sie vor dem 1.1.1985 eingebaut wurden. Ausgenommen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel. Personell ausgenommen von der Regelung sind Hauseigentümer, die bereits vor Februar 2002 in ihrem Haus gewohnt haben. Ab dem 1.4.2015 ist der Verkauf von Quecksilberdampflampen, Natriumdampfniederdrucklampen sowie bestimmten Kompaktleuchtstofflampen verboten.

EEG Umlage sinkt
Der Beitrag für Ökostrom (EEG Umlage) sinkt von 6,24 Cent auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage hat unmittelbaren Einfluss auf den Strompreis und sollte sich günstig auf diesen auswirken. Auch der Stromverbrauch von Kaffeemaschinen soll sinken. Neu in den Handel kommende Kaffeemaschinen sind seit 1.1.2015 so konstruiert, dass sie – unterschiedlich nach Gerätetyp – sich nach 5-40 Minuten selbstständig ausschalten.

Zuschuss zur Energieberatung steigt
Der Höchstbetrag für den Zuschuss zur Energieberatung ist für Unternehmen zum 1.1.2015 auf 8.000 € gestiegen. Auch kleinere Unternehmen mit weniger als 10.000 € Energiekosten erhalten ein gefördertes Beratungsangebot. Abgewickelt wird das Förderprogramm allerdings nicht mehr über die KfW, sondern über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Kfz-Kennzeichenmitnahme
Wer in eine andere Stadt oder sogar ein anderes Bundesland umzieht, hat bürokratischen Aufwand mit der Ummeldung seines Kfz. Künftig kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden. Die Ummeldung des Fahrzeuges ist dennoch weiterhin erforderlich. Eine Fahrzeugabmeldung ist künftig über das Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes möglich. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Betroffene den neuen Personalausweis mit Sicherheitscode besitzt.

Abgasnorm Euro 6
Ab 1.1.2015 gilt für neu zugelassene Fahrzeuge die Abgasnorm Euro 6, die vor allem Dieselfahrzeuge betrifft. Der Grenzwert für den erlaubten Stickstoffausstoß wurde im Vergleich zur Vorjahresnorm bei Dieselfahrzeugen um 50 % gesenkt. Autofahrer sollten auch auf ihre Verbandskästen achten. Für diese ist eine neue DIN-Norm 13164 eingeführt.

Mehr Entscheidungsfreiheit für Familien
Das neue Gesetz zum Elterngeld Plus und zur Elternzeit tritt ab 1.7.2015 in Kraft. Hierdurch soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden.
Arbeiten Vater oder Mutter eines Kindes in Teilzeit, können Sie künftig bis zu 18 Monate lang Elterngeld beziehen (bisher 14 Monate).
Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten zwischen 24 und 30 Wochenstunden, können sie vier Monate zusätzlich Elterngeld Plus erhalten.
Bei Mehrlingsgeburten besteht pro Geburt nur ein einheitlicher Anspruch auf Elterngeld, das sich jedoch für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um einen Zuschlag von 300 € erhöht.

Doppelte Staatsangehörigkeit
Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts ist bereits zum 20.12.2014 in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern besteht künftig keine Pflicht mehr, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, doppelte Staatsangehörigkeiten werden damit möglich.

Mehr Geld für Flüchtlinge
In Deutschland geduldete Flüchtlinge können ab dem 1.3.2015 mit höheren Zuwendungen rechnen. Die monatliche Leistung steigt um 127 € auf 352 € monatlich. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen. Dies ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand.

Erleichterungen für Asylbewerber
Asylsuchende und geduldete Ausländer sollen sich künftig freier im Bundesgebiet bewegen können. Die Residenzpflicht wird gelockert. Sie wird nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet aufgehoben. Die Vorrangprüfung wird ebenfalls gelockert. Damit wird die Aufnahme einer Arbeit für einige Asylbewerber erleichtert. Bisher durfte die Bundesanstalt für Arbeit einer Beschäftigung von Asylbewerbern oder geduldeten Personen nur dann zustimmen, wenn für das konkrete Stellenangebot kein deutscher Arbeitnehmer oder EU-Bürger zur Verfügung stand. Diese Vorrangprüfung entfällt nun für Hochschulabsolventen bei Engpassberufen und für besondere Fachkräfte in Engpassberufen, wenn der Bewerber sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt in Deutschland aufgehalten hat.

Besserer Schutz für Opfer von Gewalt
Am 11.1.2015 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Opfer von Gewalt grenzüberschreitend schützen soll. Nach diesem Gesetz sind Schutzmaßnahmen, die in einem Mitgliedstaat der EU zum Schutz einer Person vor Gewalt getroffen wurden (zum Beispiel ein Mindestabstandsgebot) grenzüberschreitend wirksam.

Lebensmittelkennzeichnung
Die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel hat sich bereits zum 13.12.2014 verschärft. Erhöht haben sich insbesondere die Anforderungen zur Sichtbarmachung und zur Lesbarkeit der Pflichtangaben an der Ware. So ist bei sogenanntem Klebefleisch der Hinweis anzubringen „Aus Fleischstücken zusammengefügt“. Hiermit soll der Verbraucher schneller und besser erkennen können, um welche Art von Produkt es sich handelt.

Grundgesetzänderung für die Forschung
Am 19.12.2014 hat der Bundesrat die Änderung des Art. 91b GG gebilligt. Damit wurden die verfassungsrechtlichen Weichen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Wissenschaft gestellt. Hierdurch wird der Bund in die Lage versetzt, Forschungen an Hochschulen künftig dauerhaft finanziell zu fördern. Dies gilt als wichtiges Signal für Investitionen des Bundes in zukunftsweisende Forschungsvorhaben und damit für die internationale Konkurrenzfähigkeit Deutschlands in der Forschung.
(Quelle: Haufe Online Redaktion)

Marke - Diese Trends werden Ihre Markenführung beeinflussen

Im Jahr 2015 werden die Marken agiler sein (müssen).
2015 wird das Jahr, in dem der Verbraucher unangefochten im Mittelpunkt der Markenführung steht. Die Markenberatung Landor hat Innovationen, Veränderungen sowie Einstellung und Verhalten von Verbrauchern in einer Vielzahl von Branchen und Regionen in aller Welt analysiert.

Das Individuum wird zum Ziel der Marken
Dank der Fortschritte bei der Erfassung von Verbraucherdaten und neuer Herstellungsverfahren, die auch kleinere Produktionsserien wirtschaftlicher machen, werden Unternehmen spezielle Angebote und Submarken schaffen, um den Wünschen der Verbraucher nach individuell maßgeschneiderten Produkten entgegenzukommen. So druckte zum Beispiel Coca-Cola in Israel vor kurzem 2 Millionen individuell gestaltete Etiketten, um die Einzigartigkeit seiner Kunden zu demonstrieren. Holiday Inn beginnt, seine Markenstrategie hin zu noch stärker angepassten Erfahrungen zu verlagern, die individuellen Bedürfnissen gerecht werden – von Geschäftsreisenden und Familien über junge Paare bis hin zu abenteuerlustigen Singles.

3-D jenseits von Film und Fernsehen
Mit der Einführung der 3-D-Drucktechnik ist es Marken möglich, auf Einheitsverpackung zu verzichten und stattdessen individuelle Designs zu kreieren, um eine Beziehung zu dem Kunden aufzubauen und sich in den Verkaufsregalen von der Masse abzuheben. Die Special Edition von Captain Morgan 1671 ist diesem Ansatz gefolgt und übertraf die Umsatzerwartungen mit einer unverwechselbaren Glasflasche in verwittertem Piraten-Look.

Kurze Namen noch wichtiger
Da es auf dem digitalen Marktplatz lauter wird und weniger Zeit denn je bleibt, um Aufmerksamkeit zu erregen, werden immer mehr Namen universelle, leicht zu erfassende Konzepte haben (man denke an Uber and Square), die sich auch gut als URLs eignen. Apple, das seine unverwechselbare Namenskonvention mit dem "i" aufgab, und Google verfolgen bereits diesen elementaren Ansatz. Dabei legen sie größten Wert auf ihre wiedererkennbaren Masterbrands, indem sie diese an erster Stelle platzieren und simple Produktbeschreibungen folgen lassen: Apple Watch, Apple TV, Apple Pay; Google Glass, Google Wallet, Google Play.

A brand like a friend
Goodbye Slogans und Schlagworte. Heutzutage kann man ohne Story nichts verkaufen – und die sollte besser authentisch sein. Ganz gleich, ob es sich um Internetseiten, Tweets oder Texte handelt – die Marken werden den direkten Dialog nutzen, angereichert mit Aufrichtigkeit und Emotionen. In der Kommunikation sprechen wir schlicht, geradlinig und ehrlich, wie Zipcar, das mit einer ansprechenden Stimme spricht, die sich anhört wie der beste Kumpel, und damit an den Mitbewerbern auf dem Mietwagenmarkt geradezu mühelos vorbei gerauscht ist.

Mobile kommt
Beispiel Finanzsektor: Mit der Markteinführung von Apple Pay riskieren Marken des Finanzsektors, aus den Köpfen der Verbraucher zu verschwinden, da diese zum Bezahlen von Produkten nicht mehr länger nach deren Karten mit Logo-Prägung greifen. Finanzinstitute werden sich kreative Lösungen einfallen lassen müssen, wenn sie Beziehungen aufrecht erhalten und für die Kunden unverzichtbar bleiben wollen. Erschwerend kommen Apps hinzu, die dem Verbraucher ermöglichen, ihre eigenen Finanzen selbst zu verwalten, wie zum Beispiel Mint.com und DIY Wealth Management Planner, Betterment.com.

Es gibt keine überflüssigen Informationen
Label-Reading, Facts-Up-Front, Geschichten zu Ursprung und Herkunft der Marke: In der neuen Welt des Branding gibt es kein Zuviel an Informationen. Der Verbraucher wünscht sich Geschichten, die ihm einen umfassenden Blick hinter die Kulissen erlauben, um informierte Entscheidungen zu treffen und Produkte einzukaufen, die Werte transportieren. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gestalten Marken ihre Verpackungen um, damit die Verbraucher schnell, übersichtlich und einfach alles Wissenswerte über ihre Produkte erfahren können. Die beliebte Lab-Serie von Stone Creek Coffee geht sogar soweit, Höhenlage, Erntedatum sowie den Namen des Farmers, der die Kaffebohnen angebaut hat, mit aufzuführen.
(Quelle: Haufe Online Redaktion)

Das sind die wichtigsten Technologietrends 2015

Viele digitale Technologien sollen 2015 den Kinderschuhen entwachsen.
Die IEEE Computer Society hat die wichtigsten Technologietrends für das Jahr 2015 identifiziert. Einer ganzen Reihe von Technologien, die bisher eher ein Nischendasein fristen, steht offenbar der Durchbruch bevor.
1. Die Zeit ist reif für Wearables
Mit modernen Wearables kann man nicht nur E-Mails und Messages empfangen oder telefonieren, sondern auch das eigene Fitnessprogramm tracken und mehr. Sowohl große Player als auch Start-ups werden sich stark in diesem Feld engagieren und neue Geräte, Applikationen und Protokolle entwickeln.
2. Das Internet of Anything wird wirklich alles umfassen
Das Internet der Dinge und das Internet of Everything werden zum Internet of Anything verschmelzen. Dieses kann man sich als allgemeines Software-Ecosystem vorstellen, das alle Daten, Systeme und Kontexte berücksichtigt: ein übergreifendes "Internet Operating System".
3. Security by Design
Weil die Datenmengen explodieren und gleichzeitig die Technik zu deren Analyse immer besser wird, gewinnt Security by Design an Bedeutung. Die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz wird zu einer Top-Priorität.
4. Die Industrie wird die Software-defined Anything (SDx) Interoperabilität und Standards angehen
Mehrere Standards-Gruppen arbeiten am Thema Interoperabilität, unter anderem die Open Networking Foundation (ONF), die Internet Engineering Task Force (IETF), das European Telecommunications Standards Institute (ETSI) und die International Telecommunication Union (ITU).
5. Sicherheit der Cloud wird in Zweifel gezogen
Der Skandal um gehackte Fotos von Prominenten hat das Thema Cloud Security ganz oben auf die Agenda gebracht. Denn Firmen erwarten von der Cloud, das sie ähnliche Sicherheitsstandards erfüllt wie ihre eigene Datenhaltung. Deshalb werden Technologien und Tools entwickelt werden um dies zu gewährleisten. Neun Mythen über die Cloud finden Sie hier.
6. 3D-Druck kommt
Das erste ausgedruckte Auto ist nur eine Frage der Zeit. Denn die Kosten des 3D-Drucks sinken und immer mehr Branchen greifen die Technik auf. Die Möglichkeiten, die 3D-Druck bietet, werden die Produktion revolutionieren,  weil die Herstellungskosten sinken und die Time to market sich verkürzt.
7. Predictive Analytics wird dem Namen gerecht
Business Intelligence wird sich weniger mit der Analyse der Vergangenheit beschäftigen, sondern mehr mit Vorhersagen. Predictive-Modeling-Technologien, die schon seit Dekaden erforscht werden, werden immer mehr Lebensbereiche beeinflussen.
8. Augmented Reality vor dem Durchbruch
Mobile Apps, die sich Augmented Reality bedienen, helfen Farbenblinden, Farben zu sehen, Touristen, fremde Orte zu erkunden und Shoppern, sich verschiedene Outfits anzusehen. Und weil die Technik immer billiger wird und vergleichbare Applikationen zum Beispiel im Gaming-Bereich Standard sind, wird Augmented Reality den Mainstream erreichen.
(Quelle: haufe.de)

Jahreswechsel: Der Mindestlohn kommt mit vielen Fragezeichen

3,7 Millionen Arbeitnehmer werden vom Mindestlohn profitieren.

Zum dem Start des gesetzlichen Mindestlohns am Neujahrstag rechnen Deutschlands Arbeitgeber noch mit vielen praktischen Problemen. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) können Arbeitnehmer Verstöße gegen die neue 8,50-Euro-Lohngrenze auch anonym melden.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Ingo Kramer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Einführung des Mindestlohns sei in Bezug auf die Praxis für viele Arbeitgeber noch mit zahlreichen Fragezeichen und Rechtsunsicherheiten verbunden. "Dies betrifft vor allem den Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten sowie die Umsetzung der viel zu bürokratischen Dokumentationspflichten." Von Anfang an sei klar gewesen, dass dort, wo sich Arbeit zum Mindestlohn nicht mehr rechne, Alternativen gesucht würden oder Arbeitsplätze wegfielen. "Wer Löhne festsetzt, ohne zu berücksichtigen, was Kunden für Produkte und Dienstleistungen zu zahlen bereit sind, darf sich darüber nicht wundern", sagte Kramer. Besonders belastend werde die neue Lohnuntergrenze für manche Branchen sein - nämlich für jene, "deren Tarifverträge in strukturschwachen Regionen noch tarifliche Stundenlöhne unter 8,50 Euro aufweisen und bei denen mit den Gewerkschaften keine stufenweise Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn vereinbart werden konnte, wie es das Mindestlohngesetz ermöglicht". Dazu gehörten zum Beispiel das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Bäckerhandwerk.

Rund 3,7 Millionen Betroffene
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte der dpa, wenn sich für eine Branche oder einen Betrieb Meldungen über Verstöße an die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls häuften, würden deren Kontrolleure tätig. Auch anonyme seien möglich. "Auch unsere Gewerkschaftssekretäre werden Meldungen, die sie erreichen, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einreichen." Firmen ohne Tarifbindung hätten ab der ersten Stunde, die am 1. Januar gearbeitet wird, 8,50 Euro zu zahlen. "Diejenigen Arbeitgeber, die dagegen verstoßen, laufen Gefahr, mit hohen Strafen belegt zu werden." Bis zu 500.000 Euro können dann fällig werden. Die Reform hat laut Körzell auf einen Schlag für 3,6 bis 4 Millionen Menschen unmittelbare Auswirkungen. "Sie werden spürbare Lohnerhöhungen erleben." Das Bundesarbeitsministerium geht von 3,7 Millionen Betroffenen aus. Körzell erwartet eine Stärkung der Binnennachfrage, da der höhere Lohn vielfach in Konsumgüter wie Kühlschrank, Kleidung oder viele andere Dinge gesteckt werde.
(Quelle: dpa/Haufe Online Redaktion)

Minijobs: Mindestlohn bringt härtere Doku-Pflichten

Die Arbeitszeiten von Minijobbern müssen dokumentiert werden.

Das Führen von Entgeltunterlagen für Minijobber ist Arbeitgebern bekannt. Ab 1. Januar 2015 kommt eine weitere gesetzliche Dokumentationspflicht hinzu. Sie dient der Kontrolle der Mindestlohnbestimmungen - und kann bei Nichteinhalten ein Bußgeld nach sich ziehen.
Das Thema Stundenaufzeichnungen wird jetzt wieder aktuell  obwohl es eigentlich in der Vergangenheit nie zu den Akten gelegt wurde. Die Geringfügigkeits-Richtlinien haben schon immer den Hinweis enthalten, dass Arbeitgeber die Entgeltunterlagen mit entsprechenden Informationen führen müssen. Der Unterschied für die Zeit ab 1.1.2015 besteht u. a. darin, dass der Gesetzgeber jetzt konkrete Dokumentations- und Aufzeichnungs­pflichten geschaffen hat, die bei Nichteinhaltung mit einem hohen Bußgeld geahndet werden können.

Heutige Regelung für Minijobber
Nach der Beitragsverfahrensverordnung müssen Arbeitgeber die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben in den Entgeltunterlagen aufzeichnen. Nachweise, aus denen die erforderlichen Angaben ersichtlich sind, sind zu den Entgeltunterlagen nehmen. Vor diesem Hintergrund sehen die Geringfügigkeits-Richtlinien bereits heute Dokumentationspflichten über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in den Entgeltunterlagen vor.

Sozialversicherung begründet notwendige Aufzeichnungen
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung begründen die notwendige Dokumentation damit, dass sich ohne Stundenaufzeichnungen verschiedene Sachverhalte nicht klären lassen. Hierzu gehören beispielsweise die beitragsrechtliche Beurteilung von Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge oder die Feststellung des Beitragsanspruchs bei Nichteinhaltung des Mindestlohns aufgrund allgemein verbindlicher Tarifverträge.

Missachtung der Aufzeichungspflichten bisher ohne Konsequenzen
Der Nachteil dieser bereits seit langer Zeit geforderten Dokumentationspflichten durch die Sozialversicherung besteht darin, dass Stundenaufzeichnungen in der Beitragsverfahrensverordnung nicht explizit genannt werden. Arbeitgeber fühlen sich hieran somit nicht gebunden. Dies ändert sich allerdings ab 1.1.2015 ganz entscheidend.

Künftige Regelung für Minijobber
Nach dem Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte verpflichtet,

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages

zu dokumentieren und diese Aufzeichnung mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren.
Diese Aufzeichnungen sind zu den Entgeltunterlagen für die Sozialversicherung zu nehmen. Formvorschriften, wie die Unterlagen im Detail zu führen sind, gibt es nicht.

Bei unterlassener Dokumentationspflicht droht Bußgeld
Arbeitgebern geringfügig Beschäftigter, die ihren Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zukünftig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise nachkommen, handeln ordnungswidrig. Ihnen droht ein Bußgeld bis zur Höhe von 30.000 EUR durch die Behörden der Zollverwaltung.

Vermehrte Kontrollen durch Behörden der Zollverwaltung
Dass die Mindestlohnbestimmungen auch eingehalten werden, ist Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Hierfür werden zusätzliche Stellen geschaffen. In den nächsten Jahren dürfen daher vermehrt Kontrollen zu erwarten sein. Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen der FKS und den Trägern der Sozialversicherung, insbesondere den Betriebsprüfdiensten der Rentenversicherung, wird sichergestellt.

(Quelle: Haufe Online Redaktion)                                         
Fiskus 2015 -Das ändert sich im Steuerrecht

Steuersünder, die in die Legalität zurückkehren möchten, werden künftig stärker zur Kasse gebeten. Zudem verteuert sich der Kauf von Immobilien vielerorts deutlich.

Abgeltungssteuer und Kirchensteuer
Auf Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinne wird seit 2009 neben der 25-prozentigen Abgeltungsteuer auch  Kirchensteuer fällig. Bisher mussten die Kirchen dabei auf die Ehrlichkeit ihrer Mitglieder vertrauen. Doch ab 2015 greift ein automatisiertes Verfahren. Die Banken mit Sitz in Deutschland sind dann gesetzlich verpflichtet, zusätzlich zur Abgeltungsteuer automatisch auch die Religionszugehörigkeit beim Finanzamt und/oder Kunden abzufragen – und die Kirchensteuer von acht oder neun Prozent (je nach Bundesland) der Abgeltungssteuer einzubehalten und direkt an den Fiskus abführen. Die Finanzverwaltung leitet das Geld dann an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiter. Die Banken rufen die Information zur Religionszugehörigkeit jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn ab.
Tipp: Wer mit dem Abruf der Religionszugehörigkeit nicht einverstanden ist, kann beim BZSt einen so genannten Sperrvermerk setzen lassen – dann steht er aber in der Pflicht, den Gotteslohn in der jährlichen Steuererklärung anzugeben – ein lästiger Mehraufwand gegenüber dem automatischen Abzug.

Steuerbonus für energieeffiziente Umbauten
Das neue Klimaschutzpaket der Bundesregierung macht es möglich: Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung klimagerecht dämmen und sanieren, sollen Steuervorteile bekommen, wie es der Kabinettsbeschluss vorsieht. Demnach dürfen ab 2015 mindestens zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden. Die konkreten Regeln sind aber noch Verhandlungssache zwischen Bund und Ländern.
Höhere Grunderwerbsteuer: Immobilienkäufe in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland werden teurer. Denn in beiden Bundesländern beträgt die Grunderwerbsteuer künftig 6,5 Prozent. Dadurch verteuert sich der Erwerb einer 300.000 Euro teuren Immobilie um bis zu 4.500 Euro, rechnet die Postbank vor.
Tipp: Wer diese Mehrkosten vermeiden möchte und sich mit dem Verkäufer ohnehin schon handelseinig ist, sollte noch 2014 den notariellen Kaufvertrag unterschreiben.

Verschärfte Selbstanzeige
Härtere Bandagen gegen Steuersünder: Eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, um bislang verschwiegene Einkünfte zu erklären, wird ab 2015 viel teurer und schwieriger als bisher: Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zahlung einer zusätzlichen Geldsumme straffrei bleibt, halbiert sich von 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen verlangt der Fiskus künftig gestaffelte Strafzuschläge. Bei Hinterziehungssummen von 25.000 bis 100 000 Euro beträgt der Zuschlag zehn Prozent, darüber hinaus 15 Prozent (bis eine Mio. Euro) oder gar 20 Prozent der Hinterziehungssumme (mehr als eine Mio. Euro). Die hinterzogenen Steuern muss man ohnehin für die vergangenen zehn Jahre nachversteuern - und Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr zahlen, um straffrei zu bleiben. Ein zweifelhaftes Vergnügen.
Tipp: Wer keine reine Weste hat, sollte keinesfalls länger warten. Denn ab 2015 wird es teurer und mühevoller, wieder eine weiße Weste zu bekommen.
(Quelle: biallo.de)